Bundesgerichtshof verwirft Revision Totschlag eines Babys in Emstek mit 13,5 Jahren Haft bestraft
Ein 24-Jähriger aus Emstek hat ein Baby geschüttelt und mit dem Kopf gegen einen harten Untergrund geschlagen. Es starb – dafür geht er 13,5 Jahre ins Gefängnis, bestätigt nun der Bundesgerichtshof.
Oldenburg/Karlsruhe- Wegen Totschlag eines Kindes muss ein Mann aus Emstek für 13,5 Jahre ins Gefängnis. Die Entscheidung der Schwurgerichtskammer Oldenburg vom Februar ist jetzt rechtskräftig geworden. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hat die Revision des Angeklagten gegen das Urteil als unbegründet verworfen. Das bestätigte am Montag Richter Torben Tölle, Pressesprecher des Oldenburger Landgerichtes.
Der 24-Jährige war schuldig gesprochen worden, am 3. März vergangenen Jahres die drei Monate alte Tochter seiner früheren Lebensgefährtin heftig geschüttelt zu haben. Danach hat er das Köpfchen des Säuglings mit voller Kraft und großer Wucht mehrmals gegen eine Wand oder auf eine Tischplatte geschlagen. Der Schädel des Babys wies schwerste Verletzungen auf, es war nicht mehr lebensfähig. Das Mädchen musste drei Tage nach der Tat medikamentös begleitet in den Tod geführt werden.
Schweigen am letzten Tag gebrochen
Der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann sprach damals beim Prozess in Oldenburg von einer „Erlösung“ für das Kind. Die Tat nannte er erbärmlich und traurig. Geschehen ist sie in einer Gemeinschaftsunterkunft für Geflügel-Aufstaller in Emstek im Landkreis Cloppenburg.
Mit der verhängten Strafe von 13,5 Jahren Gefängnis lag die Kammer nur anderthalb Jahre unter der Höchststrafe für einen Totschlag. Mit dem Strafmaß hatte das Gericht den Antrag der Staatsanwaltschaft noch um zweieinhalb Jahre überboten. Die Verteidigung hatte in dem Verfahren auf Freispruch plädiert. Der Angeklagte selbst hatte im gesamten Verfahren geschwiegen, aber zum Schluss doch noch das Wort ergriffen. Er lastete seiner früheren Lebensgefährtin und Mutter des Kindes die grauenvolle Tat an. Das Gericht aber glaubte ihm kein Wort. Der Mutter, die ein Alkoholproblem hat, traute keiner eine derartige Gewalttätigkeit zu. Zudem hatte der 24-Jährige bei der Polizei etwas anderes ausgesagt und er war nach der Tat geflohen.
Unfall als Ursache ausgeschlossen
Das genaue Motiv wurde nicht ganz klar. Eifersucht und Alkohol spielten nach Überzeugung des Gerichts wohl eine Rolle. Auch die Arbeit als Geflügel-Ausstaller, die einer „modernen Sklaverei“ gleichkomme, könnte den Angeklagten überfordert haben, sagte Richter Bürmann bei der Urteilsverkündung. Einen Unfall als Ursache schloss das Gericht angesichts der schweren Schädelverletzungen aus.