Kolumne „Artikel 1, GG“  Verbannung ist nicht immer der richtige Weg

Canan Topçu
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Eine Kolumne von Canan Topçu
| 14.09.2022 09:12 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Canan Topcu
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Mittwochs geht es in unserer Kolumne immer um unterschiedliche Kulturen – diesmal um die Frage, wann man eine Bezeichnung wie „N-Wort“ verwenden sollte, und wann nicht.

Gelegentlich werde ich für Fortbildungen von Lehrkräften angefragt. Meist soll ich Thesen aus meinem Buch zur Diskussion stellen. In bestimmten Kreisen werde ich wegen meiner Positionen zum Rassismusdiskurs in Deutschland massiv angegangen. Trotzdem setze mich der Kritik aus – weil ich denke, dass wir nur über den Austausch weiterkommen.

Heftig kritisiert wurde ich zuletzt auf einem digitalen Treffen von Lehrkräften mit Migrationshintergrund. Es fehlte nur noch, dass ich ausgebuht wurde, weil ich die Position vertreten habe, dass Wörter allein nicht verletzen, sondern es immer auf den Kontext ankommt, in dem sie verwendet werden. Entstanden ist der Streit, weil ich einen jungen Lehrer – mit Migrationsbezug zur Türkei – fragte, warum er „N-Wort“ sagt und nicht das Wort ausspricht. Denn in dem Zusammenhang, in dem er „N-Wort“ verwendete, war dies nicht angebracht.

Um meine Position zu erklären, brachte ich in die Diskussion ein, was ich in dem jüngst erschienenen Buch des „Spiegel“-Korrespondenten René Pfister gelesen hatte. In „Ein falsches Wort“ berichtet er davon, dass in den USA inzwischen sogar das Verwenden der Abkürzung einem Probleme bereiten kann. Pfister nennt als Beispiel einen Juraprofessor an der Universität von Illinois. Nachdem Jason Kilborn in einer Aufgabe die Bezeichnung „N-Wort“ verwendet hatte, protestierte die Vereinigung der schwarzen Jurastudenten auf Twitter und beklagte, allein der Anblick käme „mentalem Terrorismus“ gleich. Pfister schreibt: „...es dauerte nicht mehr lange, bis die Universitätsleitung Kilborn vorläufig suspendierte.“

Es ging mir nicht darum, recht zu haben und Applaus von allen Teilnehmern zu bekommen, sondern eine Diskussion anzuregen. Mit meinen Argumenten gegen das grundsätzliche Verbannen von Wörtern aus der mündlichen und schriftlichen Sprache drang ich aber nicht durch, sondern bekam zu hören, dass das Wort „Neger“ eindeutig rassistisch sei und es nichts zu diskutieren gebe.

Kontakt: kolumne@zgo.de

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