Bandenkriminalität in Ostfriesland Langjährige Haftstrafen für Automatenknacker
Vier Männer hatten es immer wieder auf Zigarettenautomaten in Ostfriesland abgesehen. Das Gericht in Aurich verurteilte sie nun zu langen Haftstrafen. Sie beteuern aber ihre Unschuld.
Aurich - Vier Männer im Alter zwischen 30 und 37 Jahren knackten Anfang des Jahres Zigarettenautomaten in Ostfriesland und im Emsland. Sie hinterließen einen Sachschaden von mehr als 18.000 Euro und erlangten eine Beute im Wert von rund 7000 Euro. Der 31-jährige Hauptangeklagte muss nun lange Zeit ins Gefängnis.
Das Auricher Schöffengericht verurteilte ihn am Montag wegen siebenfachen Diebstahls zu einer zweijährigen Haftstrafe ohne Bewährung. Einbezogen wurde ein Urteil des Amtsgerichts Halle an der Saale, das ihn dieses Jahr wegen einer gleichgelagerten Tat zu einer hohen Geldstrafe verurteilt hatte. Obendrauf bekam der einschlägig Vorbestrafte wegen schweren Bandendiebstahls in zwei Fällen, begangen im März an Zigarettenautomaten in Moormerland, weitere drei Jahre Gefängnis.
„Klassischer Bandendiebstahl, dem eine erhebliche kriminelle Energie innewohnt“
Seinen drei Kollegen – sie saßen bei der Verkehrskontrolle mit im Bulli, in dem ein blauer Müllsack mit 93 Zigarettenschachteln und ein blauer Kuhfuß lagen – wurden jeweils die zwei Taten in Moormerland zur Last gelegt. Die bisher Unbescholtenen müssen für zweieinhalb Jahre beziehungsweise für zwei Jahre und vier Monate hinter Gitter. Alle Angeklagten haben den Zigarettenklau vehement bestritten. Wegen Fluchtgefahr bleiben sie in Untersuchungshaft, bis die Entscheidungen rechtskräftig sind.
Das Gericht bewertete die Taten als „klassischen Bandendiebstahl, dem eine erhebliche kriminelle Energie innewohnt“. Das sagte der Vorsitzende Richter Dr. Markus Gralla in der Urteilsbegründung. „Sie sind bewusst in die Bundesrepublik eingereist, um Taten zu verüben“, war er überzeugt. Die Angeklagten stammen aus Georgien und wohnten zuletzt im polnischen Warschau.
Nicht nur in Ostfriesland unterwegs
Geknackt wurden auch Automaten in Südbrookmerland, Wiesmoor, Uplengen, Meppen und Hatten. Hier soll der Hauptangeklagte im Januar allein am Werk gewesen sein. Sein Mobiltelefon war jeweils in der Tatortfunkzelle eingewählt.
Der Prozess war ein reiner Indizienprozess. Die in Moormerland geknackten Automaten wiesen blaue Lackspuren auf. Auf einer der Packungen wurden Fingerabdrücke des 30-jährigen Angeklagten gefunden. Ein Wartungszettel aus einem der Automaten wurde in dem blauen Müllsack im Bulli gefunden. Die Auswertung der Mobilfunkdaten hat ergeben, dass die Handys des 31-Jährigen und des 37-Jährigen in der Tatortfunkzelle eingewählt waren.
Gericht bewertet Aussagen als „völlig fernliegend“
Zwei der Angeklagten haben sich Rechtfertigungen zurechtgelegt. Der 30-Jährige hat erklärt, er habe die Polizisten aus Mangel an eigenen Zigaretten gebeten, sich eine Schachtel aus dem Müllsack nehmen zu dürfen. Das sei ihm gewährt worden. Der Hauptangeklagte hat sich dahingehend eingelassen, er habe den Kuhfuß auf einem Parkplatz gefunden und eingesteckt. Beides wurde vom Gericht als „völlig fernliegend“ bewertet.
Die Verteidiger sahen die Taten trotz der Indizien nicht als bewiesen an und warnten vor vorschnellen Schlussfolgerungen. Sie forderten für ihre Mandanten jeweils einen Freispruch.