Drogenhandel vor dem Landgericht  Friesoyther geht für Jahre ins Gefängnis

Astrid Fertig
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Von Astrid Fertig
| 23.09.2022 15:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Vor dem Landgericht Oldenburg wurde jetzt ein 24-jähriger Friesoyther zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte in großem Stil mit Drogen gehandelt. Archivfoto: Fertig
Vor dem Landgericht Oldenburg wurde jetzt ein 24-jähriger Friesoyther zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Der Mann hatte in großem Stil mit Drogen gehandelt. Archivfoto: Fertig
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Mit Rauschgift in großem Stil hatte ein Friesoyther gehandelt. Damit finanzierte sich der Mann ein Leben im Luxus. Damit ist es vorerst vorbei: Das Landgericht verurteilte ihn zu einer Haftstrafe.

Friesoythe/Oldenburg - Im Prozess gegen einen 24-Jährigen aus Friesoythe, der sich wegen Handeltreibens mit Rauschgift in großem Stil vor dem Oldenburger Landgericht verantworten musste, ist der Angeklagte am Freitag zu 4,5 Jahren Gefängnis verurteilt worden. Die Große Jugendkammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm hielt dem Angeklagten zwei Taten vor: Einmal den Erwerb und den Verkauf von vier Kilogramm Marihuana und einmal den Verkauf von zwölf Kilogramm Marihuana in Teilmengen.

Im Februar dieses Jahres hatte die Polizei bei dem Friesoyther eine Hausdurchsuchung durchgeführt. Die Kriminalbeamten fanden weiteres Rauschgift, den Schlüssel für ein teures Auto und 23000 Euro Bargeld. Weil der 24-Jährige sein Fahrzeug dazu nutzte, die Drogen an die verschiedenen Abnehmer zu veräußern, wurde das Fahrzeug des Angeklagten als Tatwerkzeug eingezogen. Und weil das Gericht davon ausging, dass es sich bei den 23.000 Euro Bargeld um Drogengeld handelt, ließ es auch dieses beschlagnahmen.

Luxusleben geführt

Der Friesoyther führte den Feststellungen zufolge ein luxuriöses Leben mit teuren Uhren und Autos. Doch das ist nun vorbei. 4,5 Jahre Gefängnis sind für einen nicht vorbestraften Angeklagten eine deutliche Ansage. Es hätte allerdings für den Mann noch viel schlimmer kommen können. Wie berichtet, war unter dem Lenkrad des Fahrzeugs vom Angeklagten ein Klappmesser gefunden worden. Mit dem Wagen transportierte der Friesoyther seine Drogen. In solchen Fällen geht die Staatsanwaltschaft davon aus, dass eine Waffe wie das Klappmesser notfalls zur Verteidigung eingesetzt werden könnte.

Deswegen war die Tat des Friesoythers als bewaffnetes Handeltreiben mit Rauschgift in nicht geringer Menge angeklagt worden. Dieser Tatbestand ist mit einer Mindeststrafe von fünf Jahren Gefängnis bedroht. Doch die Kammer ging im Prozess nicht davon aus, dass der Mann das Messer wirklich zur Verteidigung einsetzen wollte. Der Angeklagte selbst hatte dazu erklärt, mit diesem Messer lediglich verpackte Nahrungsmittel zu öffnen, die er bei einer Tankstelle einkaufe.

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