Nach dem Gewaltverbrechen in Aurich  Anklage wegen Totschlags ist in Arbeit

| | 27.09.2022 08:32 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Die Kundgebung auf dem Auricher Marktplatz vergangene Woche hatte auch mit dem Tötungsdelikt an der Popenser Straße zu tun. Foto: Luppen
Die Kundgebung auf dem Auricher Marktplatz vergangene Woche hatte auch mit dem Tötungsdelikt an der Popenser Straße zu tun. Foto: Luppen
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Vergangene Woche ist in Aurich eine 20-jährige Kurdin von ihrem Lebensgefährten umgebracht worden. Wie genau, das verrät die Staatsanwaltschaft noch nicht. Sie ermittelt mit Hochdruck.

Aurich - Gut eine Woche nach dem Gewaltverbrechen in Aurich ermitteln Polizei und Staatsanwaltschaft mit Hochdruck zu den Hintergründen und den genauen Umständen der Tat. „Haftsachen werden vorrangig behandelt“, sagt Daja Rogga, Sprecherin der Staatsanwaltschaft Aurich. Der 27 Jahre alte Tatverdächtige befindet sich seit dem 20. September in Untersuchungshaft. Er steht unter dem Verdacht des Totschlags.

Der Mann soll seine 20 Jahre alte Lebensgefährtin in einem Mehrfamilienhaus an der Popenser Straße getötet haben. Dort wurde der Leichnam am Montagmorgen aufgefunden. Die Obduktion hat ergeben, dass die Frau durch Gewalteinwirkung starb. Wie genau sie zu Tode kam, diese Frage lässt die Staatsanwaltschaft weiterhin unbeantwortet. „Aus ermittlungstaktischen Gründen“, wie Rogga sagt.

Kind wird von Verwandten betreut

Auch die Frage, ob sich der Tatverdächtige zu den Vorwürfen geäußert habe, beantwortet die Staatsanwältin nicht. Nur so viel: Es müssten noch Zeugen vernommen und Spuren ausgewertet werden. „Was die normale Ermittlungstätigkeit eben so mit sich bringt“, sagt Rogga. Die getötete Frau hinterlässt eine zweijährige Tochter. Das Kind wird nach Informationen dieser Zeitung von Verwandten betreut.

Der Tatverdächtige wird sich aller Voraussicht nach wegen Totschlags vor dem Landgericht Aurich verantworten müssen. Die Staatsanwaltschaft wird nach Einschätzung Roggas in etwa vier Monaten Anklage erheben. Spätestens sechs Monate nach Beginn der Untersuchungshaft muss die Hauptverhandlung eröffnet sein. Das wäre im März 2023. Totschlag ist laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu ahnden, in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Freiheitsstrafe.

Menschen aus 56 Nationen

Der Polizeieinsatz vor dem Mehrfamilienhaus hatte vergangene Woche großes Aufsehen erregt. Die Polizei stellte Sichtschutzzäune auf, da sich zwischenzeitlich zahlreiche Angehörige der Verstorbenen vor dem Haus versammelt hatten und die Polizeiarbeit behinderten. Es handelt sich um eine kurdische Familie. Eine Frau kollabierte vor Ort und musste vom Rettungsdienst behandelt werden. Am Mittwoch demonstrierten auf dem Marktplatz rund 70 Menschen gegen Gewalt an Frauen. Sie waren einem Aufruf des Kurdischen Frauenrates Zelal gefolgt. Dabei ging es um den Tod einer 22-Jährigen im Iran, der weltweit Aufsehen erregt, aber auch um den Fall der 20-Jährigen aus der Popenser Straße.

Die Polizei stellte Sichtschutzzäune auf, da sich zwischenzeitlich zahlreiche Angehörige der Verstorbenen vor dem Haus versammelt hatten. Foto: Löschen
Die Polizei stellte Sichtschutzzäune auf, da sich zwischenzeitlich zahlreiche Angehörige der Verstorbenen vor dem Haus versammelt hatten. Foto: Löschen

In dem Quartier wohnen Menschen aus 56 Nationen, vorwiegend in Mehrfamilienhäusern. Der Landkreis Aurich stellte dort im vergangenen Jahr eine Quartiersmanagerin ein. Wenige Hundert Meter vom jetzigen Tatort entfernt wurde 2017 eine 26 Jahre alte Afghanin von ihrem Lebensgefährten aus Eifersucht erwürgt. Ein Jahr darauf wurde ein 62-Jähriger von Mittrinkern in der Badewanne ertränkt, weil er die Geheimzahl seiner Bankkarte nicht verraten wollte.

Keine Hochburg der Kriminalität

Dennoch ist das Quartier nach Angaben der Polizei keine Hochburg der Kriminalität. Der Stadtteil liege im Vergleich zu anderen Stadtteilen im Mittelfeld der Kriminalitätsbelastung, sagt Polizei-Pressesprecherin Wiebke Baden. Die Polizei wolle einer „unnötigen Stigmatisierung eines Stadtteils und seiner Bewohnerinnen und Bewohner“ vorbeugen. Lediglich die Zahl sogenannter Ordnungsstörungen, zum Beispiel Ruhestörung, sei leicht überdurchschnittlich hoch. Drogen- und Gewaltkriminalität hingegen sei teils sogar geringer als in anderen Stadtteilen. Besondere Maßnahmen zur Kriminalitätsbekämpfung seien daher nicht erforderlich.

Bei den drei Tötungsdelikten handele es sich um Taten mit Vorbeziehungen, erklärt Baden. Das heißt: Täter und Opfer kannten sich. Solche Taten geschähen unabhängig vom Wohnort. „Dennoch können sie das subjektive Sicherheitsempfinden beeinträchtigen“, räumt die Polizeisprecherin ein. Daher habe die Polizei „die Präsenz in diesem Bereich kurzfristig erhöht“.

„Das verteilt sich“

Die Polizei arbeitet in der Prävention eng mit der Beratungs- und Interventionsstelle bei häuslicher Gewalt (BISS) zusammen. Die wird aktiv, wenn es zu häuslicher Gewalt gekommen ist, bei der es einen Polizeieinsatz gegeben hat. Die BISS ist für den gesamten Landkreis Aurich zuständig. Frauen, die dort Rat suchen, kommen nicht auffallend häufig aus dem Quartier Popenser Straße, sagt Mitarbeiterin Irene Pflüger. „Das verteilt sich über den gesamten Landkreis.“

Der Ausländer- und Flüchtlingsbeauftragte des Landkreises Aurich hatte vergangene Woche davor gewarnt, einen Zusammenhang zwischen der Gewalttat und der Adresse herzustellen. Eine solche Tat hätte auch in jeder anderen Gegend passieren können. Unabhängig von der Anschrift sei aber nicht zu bestreiten, dass in vielen migrantischen Familien ein anderes Rollenverständnis herrsche. Häusliche Gewalt sei daher ein Problem.

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