Klare Kante  Nur Vertrauen durch Neuwahl

Dieter Weirich
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Eine Kolumne von Dieter Weirich
| 29.09.2022 09:29 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
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Seit Mittwoch wird in Berlin über die vermurkste Wahl in der Hauptstadt verhandelt. Unser Klare-Kante-Kolumnist hat da so seine eigenen Anmerkungen.

Als bei der mit der Bundestagswahl verbundenen Landtagswahl in Berlin am 26. September des vergangenen Jahres die Prognosen und Hochrechnungen mit dem Erfolg der SPD bereits über die Bildschirme flimmerten, hatten in der Hauptstadt noch zahlreiche Wahllokale geöffnet. Die in der Geschichte der Bundesrepublik einmalige Pannenwahl war begleitet von langen Wartezeiten vor den Wahllokalen, weil teilweise Stimmzettel fehlten oder falsche Formulare den Bürgern zugemutet wurden.

Bundeswahlleiter Georg Thiel sprach nach einer Untersuchung von einem „kompletten systemischen Versagen“. Für die Bundestagswahl sieht er die Notwendigkeit von Nachwahlen in der Hälfte der zwölf Wahlkreise.

Seit Mittwoch verhandelt der Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin über die Einsprüche zur Gültigkeit der Wahlen. Es erscheint unvorstellbar, dass das die freie und geheime Wahl beeinträchtigende Organisations-Chaos ohne juristische Folgen bleibt. Kopfschütteln hatte auch die Entscheidung ausgelöst, den Berlin-Marathon am Tag der Wahl abzuhalten, was zu logistischen Problemen in Wahllokalen geführt hat.

Bei der Aufarbeitung der Schuld finden sich wie üblich in Berlin keine Verantwortlichen. Die Landeswahlleiterin ist zurückgetreten, von Innensenator Andreas Geisel (SPD) hätte man dasselbe erwarten können. Er habe aber nur die Rechtsaufsicht, nicht die Fachaufsicht, die Verantwortung dafür liege bei ehrenamtlichen Helfern, heißt es. Eine kuriose Argumentation.

Berlin hat sich wieder einmal international bis auf die Knochen blamiert. Schon gibt es den Ruf, bei einer Neuwahl nach internationalen Wahlbeobachtern der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit (OSZE) Ausschau zu halten. Wahlfälschungen wie einst bei Egon Krenz in der DDR braucht man freilich in Berlin nicht zu fürchten, das Vertrauen der Stimmbürger kann aber nur mit einer vollständigen Wiederholung der Wahl wiederhergestellt werden. Das muss nach einem Urteilspruch innerhalb von neunzig Tagen, also wahrscheinlich im Frühjahr 2023 geschehen.

Kontakt: kolumne@zgo.de

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