Sexueller Missbrauch  Tochter mehr als 100 Mal missbraucht

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 29.09.2022 13:23 Uhr | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Ein 50-Jähriger steht wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 140 Fällen vor Gericht. Symbolfoto: pixabay
Ein 50-Jähriger steht wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 140 Fällen vor Gericht. Symbolfoto: pixabay
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Die Übergriffe begannen rund um ihren 12. Geburtstag. Rund 140 Mal soll sich ein Vater in Blomberg an seiner Tochter vergangen haben. Nun muss sich der 50-Jährige vor Gericht verantworten.

Aurich - Ein 50-Jähriger aus dem Landkreis Wittmund soll über hundert Mal mit seiner Tochter den Analverkehr vollzogen haben. Wegen schweren sexuellen Missbrauchs in 140 Fällen im Zeitraum zwischen Januar 2014 und April 2016 muss er sich vor dem Auricher Landgericht verantworten. Dort ist der inzwischen in Hambühren (Landkreis Celle) Wohnhafte kein Unbekannter – zwei einschlägige Urteile zum Nachteil von Familienmitgliedern stehen in seinem Zentralregister. Schon damals bescheinigte ihm ein Gutachter, er sei sich bewusst gewesen, „dass seine Handlungen und Fantasien nicht in Ordnung waren“. Jetzt muss der Pädophile mit einer hohen Haftstrafe rechnen.

Der schwer vom Alkohol gezeichnete Angeklagte betritt den Gerichtssaal in dunkler Jogginghose und blauem Sweatshirt, seine Füße stecken in Kunststoffsandalen. Vorige Woche war er nicht zum Prozess erschienen. Deshalb wurde er in Untersuchungshaft genommen. Weil der vierfache Vater unter einer medikamentösen Alkoholsubstitution steht, ist er nach Einschätzung des psychiatrischen Sachverständigen nur für kurze Zeit verhandlungsfähig.

Übergriffe begannen rund um den 12. Geburtstag

Laut Anklage begannen die Übergriffe um den 12. Geburtstag des Mädchens herum. Nach dem 14. Geburtstag des Opfers soll es zu mindestens 30 weiteren Taten gekommen sein.

Im Anschluss an die Verlesung der Tatvorwürfe durch Oberstaatsanwältin Daja Rogga zogen sich die Prozessbeteiligten am Donnerstag zu einem Rechtsgespräch zurück. Als Ergebnis unterbreitete die Kammer dem Angeklagten einen verfahrensverkürzenden Verständigungsvorschlag, der den Zeugen die belastende Aussage vor Gericht ersparen soll. Im Falle einer teilgeständigen Einlassung stellte ihm das Gericht eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben bis neun Jahren in Aussicht.

„Entschuldigen kann man so was nicht“

Der Angeklagte gestand die Vorwürfe, schränkte jedoch die Anzahl der Taten auf die Hälfte ein. Zwei bis drei Mal monatlich soll es zu Übergriffen gekommen sein. Zugleich entschuldigte er sich bei seiner Familie. „Ich wollte nur sagen, das Ganze tut mir furchtbar leid. Entschuldigen kann man so was nicht“, sagte er. Ihm sei wichtig, dass seine geschiedene Frau und seine Tochter „das vor Gericht nicht nochmal durchleben müssen“. Bei den Vorfällen sei er betrunken gewesen.

Der psychiatrische Sachverständige bezifferte die „Erhaltungsalkoholisierung“ des 50-Jährigen auf drei Flaschen Whiskey und drei Promille pro Tag. Er erhielt den Auftrag, ihn zeitnah zu begutachten – so der Angeklagte aufgrund seines Entzugs dazu in der Lage ist. Dann kann der Prozess kommende Woche beendet werden.

Der Fortsetzungstermin beginnt am 6. Oktober um 9 Uhr in Saal 116.

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