Gewalt gegen Frauen Auricherin in Griechenland von Partner erschossen
Es ist der zweite Fall in einem Monat, der Menschen in Aurich betroffen macht. Zwei Frauen mit Bezug zur Kreisstadt wurden von ihren Partnern getötet. Höchste Zeit, über Femizide zu sprechen.
Aurich/Lekani - Die Bilder in den griechischen Zeitungen und in den Fernseh-Beiträgen zeigen eine lebenslustige Frau, die viel lacht. Auf der Nase der 31-jährigen Anna K. tummeln sich Sommersprossen. Sie hatte im Sommer ihren Partner verlassen und angeblich geplant, mit ihrem zehn Monate alten Sohn in ihre Heimat Aurich zurückzukehren. Hier ist Anna K. aufgewachsen. Jetzt sind sie beide tot, sie und ihr Kind, heißt es in den Medien. Sie wurden von dem Mann erschossen, dem zuliebe Anna K. vor vier Jahren in das kleine griechische Bergdorf Lekani gezogen ist. Ein inzwischen 56-jähriger Viehzüchter. Davon berichtet sie auf ihrer Internetseite für Markendesign und Fotografie.
Was und warum
Darum geht es: Vor einer Woche wurde in Griechenland eine gebürtige Auricherin von ihrem Partner erschossen. Dort ist deshalb eine Diskussion über Femizide (Frauenmorde) entbrannt.
Vor allem interessant für: alle, die sich für ein friedliches Miteinander der Geschlechter einsetzen
Deshalb berichten wir: Artikel über die Tat in Griechenland erreichten die Redaktion.
Die Autorin erreichen Sie unter: n.boening@zgo.de
Die griechischen Medien berichten, dass der Ex-Partner beide am 30. September in einen Viehstall geführt, erst den gemeinsamen Sohn, dann Anna K. und schließlich sich selbst erschossen habe. Und sie berichten von „einem weiteren Femizid“, der das Land erschüttert – von dem bereits 13. Opfer allein im Jahr 2022 in Griechenland. Getötet, weil sie Frauen waren, die selbst über ihr Leben bestimmen wollten. Getötet, weil ihr Weg dem Mann nicht passte, den sie einmal oder noch liebten.
Ist die Gesellschaft schuld?
Diskutiert wird auch, ob die gesellschaftlichen Strukturen des Landes schuld seien, dass Anna K. und die anderen zwölf Opfer tot sind. Weil die Gesellschaft von Männern geprägt ist und selbstbestimmte und emanzipierte Frauen nicht in das Bild passen. Schon mehr als einen Monat vor der Tat habe der Partner gedroht, Anna K. zu erschießen, wenn sie ihn verlässt. Sie selbst habe zwar Angst gehabt, aber nicht damit gerechnet, dass er seine Drohung umsetzt – zitiert die englische Ausgabe der „Hellas Posten“ einen Nachbarn. Trotzdem habe sie bei der Polizei Hilfe gesucht und die Antwort erhalten, sie solle erst einmal abwarten, bis über das Sorgerecht entschieden sei.
In der alten Heimat von Anna K. gab es einen ähnlichen Fall. Vor nicht einmal einem Monat, am 19. September, wurde eine 20-jährige Kurdin tot in ihrer Wohnung in einem Mehrparteienhaus an der Popenser Straße in Aurich gefunden. Tatverdächtig ist der 27-jährige Partner des Opfers. Er befindet sich seit dem 20. September in Untersuchungshaft. Die getötete Frau hinterlässt eine zweijährige Tochter. Auch in Aurich sprechen Frauen aus der kurdischen Gemeinschaft von einem Problem, das mit dem Stand der Frau in einer männlich dominierten Gesellschaft zu tun habe, und fordern das Recht der Frau auf ein gewaltfreies Leben.
Aktuelle Zahlen gibt es in Deutschland nicht
Für Deutschland gibt es keine aktuellen Zahlen dazu, das wievielte Opfer eines Femizids die junge Mutter aus Aurich in diesem Jahr bereits ist. Hier weist die jüngste Statistik des Bundeskriminalamtes Zahlen für das Jahr 2020 aus: 139 Frauen und 30 Männer wurden Opfer von „Partnerschaftsgewalt mit tödlichem Ausgang“. Tendenz steigend. Die Spitze eines Eisbergs von Gewalt in Partnerschaften.
Sabine Kahmann von der Polizeiinspektion Aurich/Wittmund ist für die Präventionsarbeit zuständig. Sie sagt, dass Frauen in allen Schichten und unabhängig von der Herkunft Opfer von häuslicher Gewalt werden können. „So ganz pauschal kann man dazu keine Aussage treffen“, so Kahmann. „Für Frauen aus anderen Ländern ist es aber oft schwerer, Kontakt zu Hilfseinrichtungen aufzunehmen.“ Oft seien sie auf den Mann angewiesen und würden ihn trotz der Gewalt nicht verlassen oder anzeigen.
Der Schutz der Frauen muss verbessert werden
Wie können sich Frauen besser schützen? „Der erste Schritt ist der schwerste“, so die Präventionsbeauftragte: Sich anzuvertrauen sei in jedem Fall das Wichtigste. „Die Gewaltspirale wird immer größer. Darauf zu hoffen, dass sich etwas ändert, ist in jedem Fall der falsche Weg“, weiß Kahmann aus Erfahrung. „Irgendwann ist es ein Schlag zu viel und der war tödlich.“
„Wir arbeiten eng mit Frauenhäusern und anderen Hilfseinrichtungen und Behörden zusammen“, sagt Kahmann, denn der Handlungsspielraum der Polizei sei begrenzt: „Wir dürfen keinen Menschen beliebig lange festhalten“, erklärt sie. Die Frauen könnten aber ein Kontakt- und Näherungsverbot durchsetzen. „In jedem Fall lassen wir eine betroffene Frau nicht allein und können unser Netzwerk aktivieren, das den Frauen und den oft ebenfalls betroffenen Kindern aus der Gewalt heraushilft.“
Andere Länder sind schon weiter
Reichen die Hilfsangebote in Deutschland? „Nein“, sagte Yamina Lourghi, Referentin für häusliche und sexualisierte Gewalt bei Terre de Femmes, der Deutschen Presse-Agentur erst vor ein paar Monaten. „Andere Länder in Europa sind da viel weiter.“ Spanien habe schon seit 2004 ein Gesetz zum Schutz von Frauen und seit 2020 eine unabhängige Monitoringstelle, die alle frauenfeindlichen Morde registriere, sagte Lourghi. Dazu zählten auch stellvertretende Racheakte an Kindern. Andere EU-Staaten hätten ebenfalls bereits eine nationale Strategie und nähmen im Kampf gegen Gewalt gegen Frauen weit mehr Geld in die Hand als Deutschland.
Terre de Femmes fordert unter anderem einen Rechtsanspruch auf Hilfe bei Gewalt, einen neuen Aktionsplan zu Gewalt an Frauen sowie eine regelmäßige Datenerhebung. Für Anna K. und die 20-jährige Kurdin aus Aurich ist es zu spät. In der kommenden Woche wird Anna K. in Deutschland beerdigt, heißt es aus Kreisen der Familie. Im Fall des 20-jährigen Opfers in Aurich wird sich der Partner aller Voraussicht nach wegen Totschlags vor dem Landgericht Aurich verantworten müssen. Spätestens sechs Monate nach Beginn der Untersuchungshaft muss die Hauptverhandlung eröffnet sein. Das wäre im März 2023. Totschlag ist laut Strafgesetzbuch mit einer Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren zu ahnden, in besonders schweren Fällen mit lebenslanger Freiheitsstrafe. Die junge Mutter macht eine solche Strafe nicht wieder lebendig, aber sie kann andere Täter abschrecken.
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