Schwarzarbeiter beschäftigt Ex-Firmenchef aus Wilhelmshaven muss 630.000 Euro nachzahlen
Weil er sich über Jahre hinweg die Sozialabgaben gespart hat, muss ein ehemaliger Bauunternehmer aus Wilhelmshaven jetzt Hunderttausende Euro zahlen. Das urteilte das Landgericht Oldenburg.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Wegen Vorenthaltens und Veruntreuung von Arbeitsentgelt in 203 Fällen sowie wegen Insolvenzverschleppung hat das Oldenburger Landgericht einen ehemaligen Bauunternehmer aus Wilhelmshaven zu 20 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Damit nicht genug: Das, was sich der 36-Jährige in den Jahren 2013 bis 2016 mit Schwarzarbeit an Sozialabgaben „gespart“ hatte, muss er nun an den Staat zurückzahlen. Das sind im vorliegenden Fall mehr als 630.000 Euro.
Damit vertrat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz eine andere Rechtsauffassung als Amtsgericht in Wilhelmshaven, wo der Fall erstinstanzlich verhandelt worden ist. Das Amtsgericht hatte den Angeklagten nur zu der Haftstrafe von 20 Monaten auf Bewährung verurteilt, von der Einziehung der 630.000 Euro aber abgesehen. Das hatte der Staatsanwaltschaft nicht gefallen. Sie hatte Berufung gegen das Urteil eingelegt. Die Anklagebehörde pochte auf die Einziehung der Summe – mit Erfolg, wie sich jetzt zeigte.
Der Zoll deckte die Schwarzarbeit auf
Der Grundgedanke dabei: Straftaten dürfen sich nicht lohnen. Deswegen müssen Täter das, was sie durch ihre Taten zu Unrecht erlangen, an den Staat zurückzahlen. Der Angeklagte hatte sich die Sozialabgaben für seine rund 50 Arbeiter gespart, die er auf seinen Baustellen schwarz beschäftigte und die er schwarz entlohnt haben soll. Es stellte sich die juristische Frage: Wenn man etwas nicht abgeführt hat, hat man dann überhaupt etwas erlangt? Staatsanwaltschaft und Landgericht sagten dazu klar „Ja“. Ersparte Aufwendungen würden einen Vermögensvorteil bedeuten. Deswegen seien die 630.000 Euro an gesparten Sozialabgaben als Taterlangtes anzusehen und einzuziehen, so das Landgericht.
Der Zoll war dem Angeklagten auf die Spur gekommen. Kontrollen auf den Baustellen und Abgleichungen mit den elektronischen Arbeitszeiterfassungen brachten die Schwarzarbeit ans Tageslicht. Das kommt den Angeklagten nun teuer zu stehen.