Feuer in Heisfelder Straße in Leer Potenzieller Brandstifter war wohl vermindert schuldfähig
Der Mann, der ein Haus in der Heisfelder Straße angesteckt haben soll, war stark drogenabhängig, sagt der psychiatrische Gutachter vor dem Auricher Landgericht. Bald fällt das Urteil.
Leer - Der 25-Jährige, der am 5. März dieses Jahres ein Haus an der Heisfelder Straße in Brand gesteckt haben soll, war zum Tatzeitpunkt wohl nur vermindert schuldfähig. Zu dieser Einschätzung kommt der psychiatrische Gutachter Dr. Andree Weitzel. Der Angeklagte muss sich derzeit wegen der Brandstiftung, mehrerer Fälle von räuberischen Diebstahls und Körperverletzungen vor dem Auricher Landgericht unter dem Vorsitz von Richter Bastian Witte verantworten.
Ihm wird unter anderem vorgeworfen, nach einem Streit mit seiner Lebensgefährtin um ein Handy sich in deren Wohnung eingeschlossen und dort Feuer gelegt zu haben. Als die alarmierte Polizei eintraf, sei der Rauch schon so dicht gewesen, dass sie das Gebäude evakuiert und die Feuerwehr gerufen hätten, hatten Polizeibeamte vor Gericht geschildert. Der Verdächtige habe sich auch nach seiner Festnahme seltsam gleichgültig verhalten. Bei dem Feuer ist ein Schaden von gut 480.000 Euro entstanden, hat ein Gutachter im Auftrag des Gerichts ermittelt.
Nach Streit um ein Handy die Wohnung angezündet
Prozess gegen mutmaßlichen Brandstifter beginnt
Brandstiftung in Leer – Täter hörte Stimmen
Zelle in Brand gesetzt
Dr. Weitzel kam zu dem Schluss, dass dieser wohl unter einer paranoiden Schizophrenie leidet, also Wahnvorstellungen hat. Die äußerten sich im Hören von Stimmen. Solche Stimmen sollen die Angeklagten auch veranlasst haben, seine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Oldenburg, wo er seit seiner Festnahme im März in Untersuchungshaft sitzt, in Brand gesteckt zu haben. Wie es ihm gelingen konnte, das Feuer zu legen, sei noch unklar, sagte sein Strafverteidiger Folkert Adler auf Nachfrage. Dank Rauchmeldern seien die brennende Matratze und andere Gegenstände so früh entdeckt worden, dass niemand zu Schaden gekommen sei.
Für die angeklagten Straftaten sei die Schizophrenie aber unerheblich, sagte der Gutachter. Bedeutender sei eine wohl schon jahrelange andauernde schwere Suchterkrankung. Nach eigener Auskunft nehme der Mann vor allem Kokain, Heroin und Amphetamine. Diese Drogen waren nach seiner Verhaftung im März auch im Blut des Verdächtigen gefunden worden. Bei allen angeklagten Straftaten sei davon auszugehen, dass es in erster Linie darum ging, die Suchtstoffe zu finanzieren, so der Gutachter.
Gute Prognose
Aus seiner Sicht gebe es keinen Grund, den Angeklagten unbefristet in einer psychiatrischen Einrichtung unterzubringen. Eine positive Prognose gab er aber für eine etwa zweijährige Behandlung in einer Entziehungsklinik ab. Der Angeklagte wolle das selbst und habe das Gefühl, dass er das brauche.
Wenn das Gericht eine Haftstrafe von drei Jahren oder mehr verhängt und außerdem der Einschätzung des Gutachters folgt, könnte das dazu führen, dass der junge Mann nach der Hälfte der Zeit wieder auf freiem Fuß ist. So verlangt es Paragraf 67 des Strafgesetzbuches. Der Prozess geht am Donnerstag, 27. Oktober, weiter. Dann werden die Plädoyers gehalten und anschließend das Urteil gefällt.