Leeraner soll Opfer um 120.000 Euro erleichtert haben  Möglichem Erpresser drohen mehr als fünf Jahre Haft

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 17.10.2022 14:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Weil er von drei Männern mehr als 100.000 Euro erpresst haben soll, muss sich ein 27-jähriger Leeraner vor dem Auricher Landgericht verantworten. Symbolbild: Dedert/dpa
Weil er von drei Männern mehr als 100.000 Euro erpresst haben soll, muss sich ein 27-jähriger Leeraner vor dem Auricher Landgericht verantworten. Symbolbild: Dedert/dpa
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Nachdem sie von ihm Nacktbilder gekauft und ihm zum Teil kompromittierende Bilder geschickt hatten, soll ein Leeraner vier Männer erpresst haben. Das könnte ihn jetzt sehr teuer zu stehen kommen.

Leer/Aurich - Der 27-jährige Leeraner, der zwischen Juli 2021 und März 2022 von drei Männern insgesamt rund 120.000 Euro erpresst haben soll, hat sich zum Prozessauftakt vor dem Auricher Landgericht zunächst nicht zu den ihm vorgeworfenen Taten geäußert. Sein Strafverteidiger Folkert Adler stellte aber in Aussicht, dass sein Mandant sich am zweiten Verhandlungstag Ende Oktober einlassen könnte.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, sich auf den Chat-Seiten Oracle und Snapchat gegenüber seinen Opfern als Frau ausgegeben und ihnen anzügliche Bilder verkauft zu haben. Zwei von ihnen sollen ihm im Gegenzug auch bloßstellende Fotos von sich selbst geschickt haben. In der Folge soll der Angeklagte von den Männern Geld gefordert haben. Anderenfalls werde er die Fotos an Familie oder Arbeitgeber weiterreichen. Auch mit Gewalt gegen die Opfer oder deren Familie soll er gedroht haben. In einem Fall hat er die Mutter eines Betroffenen schon telefonisch kontaktiert, um seinen Drohungen Nachdruck zu verleihen.

Geld kam per Post

Die drei Männer gingen offenbar auf die Forderungen ein, einer von ihnen soll sogar mehr als 100.000 Euro gezahlt haben, den größten Teil in Paketen mit Bargeld, die auf dem Postweg zu dem potenziellen Erpresser kamen. Dieser Zeuge, ein Österreicher, soll am nächsten Verhandlungstag, am 28. Oktober, gehört werden. Seine Vernehmung wird entscheidend für das Strafmaß sein, das den Angeklagten erwartet – sofern er schuldig gesprochen wird.

Dieser Mann soll so verzweifelt gewesen sein, dass er einen Selbstmordversuch unternahm, indem er in den Fluss Ill sprang. Einen weiteren Suizidversuch durch den Sprung in die Tiefe hat er abgebrochen. Davon habe der Angeklagte gewusst, sagt die Staatsanwaltschaft, die für diesen Fall Paragraf 250 des Strafgesetzbuches anwenden will. Danach würde der mögliche Erpresser mit einer Haftstrafe von mindestens fünf Jahren bestraft, weil er sein Opfer „in die Gefahr des Todes“ gebracht hätte. Und das wäre nur eine der insgesamt fünf angeklagten Taten.

Eine versuchte Erpressung blieb offenbar erfolglos. Laut Staatsanwaltschaft soll der 27-Jährige auch einem Minderjährigen Fotos und Videos angeboten haben. Als der ablehnte, soll der Angeklagte per Chat und später auch telefonisch eine Strafzahlung verlangt haben, ansonsten würde Mitglieder der Hells Angels bei ihm vorbeikommen. Der Jugendliche ignorierte auch das.

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