Wilhelmshavener vor Gericht Mann soll Frau an Haaren durch Wohnung gezogen haben
Ein 29-Jähriger aus Wilhelmshaven steht wegen des Vorwurfs der brutalen Vergewaltigung vor Gericht. Ihm werden zwei schwere Straftaten vorgeworfen.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Wegen des Vorwurfs der brutalen Vergewaltigung muss sich ein 29 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven vor der 4. Großen Strafkammer des Oldenburger Landgerichtes verantworten. Dem Angeklagten werden zwei schwere Straftaten vorgeworfen, begangen laut Anklage im August 2020 und im April 2021. Im August 2020 soll der Angeklagte seine Frau geschlagen und an den Haaren ins Wohnzimmer geschleift haben.
Dort soll er gegen den Willen der Frau mit ihr den Geschlechtsverkehr vollzogen haben. Die Frau soll sich heftig zur Wehr gesetzt und den Angeklagten kräftig in den Oberkörper gebissen haben. Der Angeklagte habe sich davon aber nicht beeindrucken lassen, sondern sein Treiben fortgesetzt, so die Anklage. Aufgrund des massiven Widerstands seiner Frau habe der 29-Jährige ganz genau gewusst, dass seine Frau mit einem Beischlaf nicht einverstanden gewesen sei, so die Staatsanwaltschaft.
Aussage der Ehefrau wird mit Spannung erwartet
Laut Anklage soll sich die Szenerie aus dem August 2020 im April 2021 wiederholt haben. Wieder soll der Angeklagte seine Frau geschlagen und an den Haaren durch die gemeinsame Wohnung in Wilhelmshaven geschleift haben. So brutal das angeklagte Geschehen klingt, so schwierig dürfte sich die Beweisaufnahme gestalten. Am ersten Verhandlungstag hat sich der Angeklagte noch nicht zu den Vorwürfen eingelassen.
Das hat damit zu tun, dass der Pflichtverteidiger des Angeklagten noch keine Möglichkeit hatte, sich mit seinem Mandanten zu besprechen. Das soll nun bis zum nächsten Verhandlungstag am 24. Oktober passieren. Dann aber ist zu erwarten, dass der Angeklagte die Vorwürfe bestreitet oder gegebenenfalls gar nichts sagt. Mit Spannung wird nun die Aussage der Ehefrau des Angeklagten erwartet. Auch das soll am 24. Oktober geschehen.
Dann muss vor allem aufgeklärt werden, was die Frau Anfang dieses Jahres in einem Sorgerechtsverfahren gesagt haben soll. Sie soll erklärt haben, zu keinem Zeitpunkt Gewalt durch den Angeklagten erfahren zu haben. Das stünde dann konträr zu der Anzeige, die sie gegen den Angeklagten erstattet hatte. Die Frau soll nach den angeklagten Taten auch noch weiterhin bei dem Angeklagten gewohnt beziehungsweise diesen besucht haben. Das alles muss die Kammer unter Vorsitz von Richterin Judith Blohm aufklären. Das Verfahren ist auf vier Verhandlungstage terminiert.