Kuriose Rechtfertigung Frau will scharfe Waffe in ihrem Bett nicht bemerkt haben
Eine 25-Jährige aus Wilhelmshaven stand wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz vor Gericht. Ihre Erklärung, wie die bei ihr gefundene Waffe ins Bett gelangt sein könnte, war abenteuerlich.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Vom Vorwurf des Verstoßes gegen das Waffengesetz ist eine 25 Jahre alte Frau aus Wilhelmshaven freigesprochen worden. Damit bestätigte das Oldenburger Landgericht am Dienstag in zweiter Instanz ein früheres Urteil des Amtsgerichtes in Wilhelmshaven. Im Rahmen einer Hausdurchsuchung in anderer Sache war bei der Angeklagten im Bett eine scharfe Waffe nebst Munition gefunden worden. Außerdem stellte die Polizei versteckt auf einem Schrank 8000 Euro sicher.
Von der Existenz der Waffe in ihrem Bett habe sie nichts gewusst. Möglicherweise habe ihr Hund die Waffe draußen gefunden und dann in ihrem Bett versteckt. Und das Geld sei für eine neue Küche gedacht gewesen, so die Angeklagte. Indes: Geglaubt wurde ihr das alles nicht, aber für eine sichere Verurteilung reichten die Indizien nicht aus. Die Angeklagte hatte erklärt, die Waffe könnte ihrem Freund gehören, der gelegentlich bei ihr übernachte. Und das Geld stamme von der Stiefmutter und von der Arbeit.
Freund ist untergetaucht
Beides konnten die Gerichte nicht gänzlich glauben. Eine komische Stückelung wies vielmehr auf ein Geld aus Straftaten hin. Deswegen forderte die Staatsanwaltschaft am Dienstag auch die Einziehung des Geldes und für den Besitz der Waffe acht Monate Haft auf Bewährung. Doch sie konnte sich nicht durchsetzen. Das Landgericht gab dem Urteil des Wilhelmshavener Amtsgerichtes recht. Wenn man nicht wisse, aus welchen möglichen Straftaten das Geld stamme, könne man es auch nicht beschlagnahmen, so der Vorsitzende Richter Frederik Franz am Dienstag.
Und zur Waffe: Drei Monate nach dem Auffinden der Waffe im Bett der Angeklagten hatte deren Freund schriftlich erklärt, ihm gehöre die Waffe. Nun ist er untergetaucht. Dass die Angeklagte aber nichts von der Waffe gewusst haben will, fiel schwer zu glauben. Im Märchen habe eine Prinzessin sogar eine Erbse unter vielen Matratzen gespürt, sagte Richter Franz. Die Angeklagte sei eine, der man nicht viel glauben könne. Aber die Beweislage sei für eine Verurteilung zu dünn, teilte die Oldenburger Kammer die Auffassung des Wilhelmshavener Amtsgerichtes.