Trunkenheitsfahrten und Bedrohung 33-Jähriger wehrt sich gegen Gefängnis-Urteil
Wegen Trunkenheitsfahrten und Bedrohung soll ein Rhauderfehntjer ins Gefängnis. Es ist das zweite Urteil in kurzer Zeit gegen ihn. Doch jetzt hat er Rechtsmittel eingelegt.
Rhauderfehn - Auch wenn er das zweite Gefängnisurteil innerhalb von 70 Tagen kassiert hat, muss ein 33-jähriger Rhauderfehntjer vorerst nicht in Haft. „Er hat Rechtsmittel eingelegt“, sagt Heiko Brahms. Das ist der Sprecher vom Amtsgericht in Leer, wo der 33-Jährige am Montag unter anderem wegen Bedrohung und Trunkenheitsfahrten zu einem Jahr und sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt worden ist. Laut Brahms gehen die Unterlagen nun an das Landgericht in Aurich. „Dort beginnt das Verfahren von vorne“, so Brahms. Wann, ist noch unklar. Bis ein Termin gefunden wird, könnte es dauern.
Am 8. August dieses Jahres ist der Fehntjer schon einmal zu einer Gefängnisstrafe verurteilt worden. Da ging es unter anderem um einen Unfall in Westrhauderfehn, den der Mann nach Ansicht des Amtsgerichtes betrunken verursacht hatte. An einem Februarabend war er mit einem Audi auf der Flucht vor der Polizei mit hoher Geschwindigkeit unterwegs gewesen. Am Untenende fuhr er von hinten auf ein anderes Auto auf, dass durch die Wucht in den Kanal geschleudert wurde. Dafür und für eine Störung der Totenruhe wurde der Fehntjer zu einem Jahr Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde ebenfalls ohne Bewährung gegeben. Auch hier wurden Rechtsmittel eingelegt. Dieser Fall wird rund acht Monate nach dem erstinstanzlichen Urteil am 18. April 2023 neu verhandelt.
Im Gefängnis war der mehrfach verurteilte Rhauderfehntjer allerdings schon einmal. Da er im Sommer zu einem Gerichtstermin in Leer nicht erschienen war, wurde damals ein Haftbefehl für einige Tage vollstreckt. Die JVA habe massiv Eindruck auf seinen Klienten gemacht, sagte der Verteidiger des Fehntjers am Montag während der Verhandlung. Aufgrund der Rechtsmittel braucht der Fehntjer – zumindest vorerst – nicht ins Gefängnis.