53-jähriger Auricher verurteilt Unterwäsche-Foto der Ex-Freundin im Netz veröffentlicht
Ein 53-jähriger Auricher soll ein Dessous-Foto seiner Ex-Freundin auf der Internetseite poppen.de hochgeladen haben – ohne ihre Einwilligung. Dafür kassierte er nun vom Amtsgericht eine satte Strafe.
Aurich - Weil er ein Dessous-Foto seiner Ex-Partnerin ohne ihr Einvernehmen ins Internet gestellt und sie in diesem Zusammenhang geschlagen hat, fand sich ein 53-jähriger Auricher auf der Anklagebank des Auricher Amtsgerichts wieder. Er bestritt die Taten – erfolglos.
Amtsrichterin Stellmacher glaubte der Geschädigten und verurteilte den Mann wegen Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen sowie Körperverletzung zu einer fünfmonatigen Bewährungsstrafe. Er muss eine Geldauflage von 750 Euro bezahlen und darf sich drei Jahre nichts zuschulden kommen lassen.
„Es kamen Nachrichten von Männern für einen Dreier“
Der mehrfach vorbestrafte Angeklagte stellte seine Ex-Freundin bei der Verhandlung am Dienstag als psychisch kranke Alkoholikerin hin, die das Bild im Jahr 2017 selbst auf die Plattform poppen.de gestellt habe, um in Kontakt mit Männern zu kommen. „Sie ist was jünger und hatte Männer im Kopf“, sagte er. „Ich kann mich definitiv dran erinnern, ich hab’s nicht hochgeladen“, bekräftigte er. Die Beule an ihrem Kopf sei entstanden, als sie im Partyraum in Selfie-Absicht volltrunken auf einem Tisch getanzt habe, abgerutscht und gegen den Tresen gestoßen sei.
Die 41-Jährige berichtete etwas anderes. Der Vorfall habe sich im Oktober vor einem Jahr ereignet. „Sein Handy hat gepiepst und Nachrichten von poppen.de kamen. Da hat er mich ins Internet gestellt und es kamen Nachrichten von Männern für einen Dreier“, erzählte die Geschädigte. Sie habe versucht, auf dem Festnetzapparat die Polizei anzurufen. Er habe ihn ihr im Partyraum aus der Hand gerissen. Sie sei dabei nach hinten geknallt.
„Alkohol war nicht im Spiel“
Dann habe der Angeklagte noch mehrfach auf ihren Kopf eingeschlagen, wobei er ihre Hände festgehalten habe. „Alkohol war nicht im Spiel“, sagte sie auf Nachfrage der Richterin. Sie habe Beulen und Kopfschmerzen erlitten. Auf dem Bild sei der Kopf abgeschnitten gewesen, aber sie habe sich anhand „des Outfits“ erkannt. Das Foto sei einvernehmlich privat gemacht worden. „Ich kannte die Internetseite gar nicht und finde sie ekelhaft“, unterstrich sie bewegt.
Ihre Aussage überzeugte auch die Staatsanwältin, die eine viermonatige Bewährungsstrafe gefordert hat. Die Verteidigung plädierte auf einen Freispruch. „Es steht Aussage gegen Aussage. Da frage ich mich, warum man dem einen glaubt“, meinte Rechtsanwalt Hans-Georg Balder und verwies auf den Grundsatz „Im Zweifel für den Angeklagten“. Über das Foto könne man sich ohnehin kein Urteil erlauben, denn es läge nicht vor. Zudem sei es durch den abgeschnittenen Kopf anonymisiert gewesen.