Betrunkener Verkehrsrowdy  Friesoyther blieb Gerichtsverhandlung fern

Horst Kruse
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Von Horst Kruse
| 26.10.2022 17:50 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Wegen einer Latte von Verkehrsstraftaten hätte sich am Mittwoch ein Friesoyther vor dem Landgericht Oldenburg verantworten sollen. Doch der Mann erschien nicht. Beim nächsten Prozesstermin wird er von der Polizei vorgeführt. Archivfoto: Fertig
Wegen einer Latte von Verkehrsstraftaten hätte sich am Mittwoch ein Friesoyther vor dem Landgericht Oldenburg verantworten sollen. Doch der Mann erschien nicht. Beim nächsten Prozesstermin wird er von der Polizei vorgeführt. Archivfoto: Fertig
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Wegen Verkehrsdelikten hätte sich ein Friesoyther vor dem Landgericht Oldenburg verantworten sollen. Doch er kam gar nicht erst. Das Auto, mit dem gerast wurde, will er auch nicht gefahren sein.

Friesoythe/Cloppenburg/Oldenburg. - Die Liste der Straftaten, begangen an nur einem Tag, ist lang. Ein 39 Jahre alter Mann aus Friesoythe soll im Juni 2019 auf der Bundesstraße 72 mit überhöhter Geschwindigkeit, betrunken und ohne Fahrerlaubnis unterwegs gewesen sein. Außerdem war das Fahrzeug des Mannes nicht zugelassen. Wegen dieser Taten sollte sich der Friesoyther am Mittwoch vor dem Oldenburger Landgericht verantworten. Doch der Angeklagte erschien nicht. Er sei krank, ließ er mitteilen.

Das Gericht bat die Polizei, bei dem Angeklagten zuhause einmal vorbeizuschauen. Die Beamten trafen den 39-Jährigen aber nicht an. Deswegen erließ das Gericht einen Vorführungs-Haftbefehl. Zum nächsten Termin wird der Angeklagte von der Polizei abgeholt.

Friesoyther will nicht selbst gefahren sein

Dann dürfte es interessant werden. Denn der Angeklagte behauptet, gar nicht gefahren zu sein. Am Tattag raste das Auto des Angeklagten mit fast 200 Stundenkilometer über die Bundesstraße, achtete nicht auf Rotzeichen, setzte zu riskanten Überholmanövern an, bedrängte etliche andere Verkehrsteilnehmer. Mehrere Anzeigen gingen bei der Polizei ein, die mit Streifenwagen nach dem Fahrzeug des Angeklagten suchte. Auf einem Rastplatz an der B 72 sahen die Beamten das Fahrzeug des Friesoythers. Der Mann stand neben dem Wagen, den Autoschlüssel hatte er in der Tasche.

Der 39-Jährige war alkoholisiert, er hatte keine Fahrerlaubnis, sein Auto war nicht zugelassen. Doch nach Aussage des Friesoythers sollte das Auto damals verkauft werden. Ein Kaufinteressent habe sich gemeldet. Man habe dann eine Probefahrt unternommen, der Interessent sei gefahren. Dann habe man auf dem Rastplatz Halt gemacht. Der Kaufinteressent sei weggelaufen, er alleine zurückgeblieben. Nun werde er zu Unrecht beschuldigt.

In einem ersten Prozess um die Sache war der Angeklagte vom Amtsgericht in Cloppenburg zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt worden. Gegen dieses Urteil hatte der Friesoyther Berufung eingelegt. Eine Berufungskammer des Oldenburger Landgerichtes bestätigte das Cloppenburger Urteil. Wegen eines Formfehlers hatte das Oberlandesgericht Oldenburg das Urteil des Landgerichtes wieder aufgehoben. Nun muss der Fall vor einer anderen Berufungskammer des Landgerichtes in Teilen nun aufgerollt werden - beim nächsten Versuch mit dem Angeklagten.

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