Falschgoldhändler muss sich verantworten  Schortenser „Goldjunge“ wieder vor Gericht

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 26.10.2022 18:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Der Prozess beginnt am Freitag. Bild: Pixabay
Der Prozess beginnt am Freitag. Bild: Pixabay
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Ein Falschgoldhändler aus Schortens muss sich wegen Betrugs vor dem Landgericht Osnabrück verantworten. Er steht nicht zum ersten Mal vor Gericht.

Osnabrück/Schortens - Am Freitag, 28. Oktober, beginnt vor dem Landgericht Osnabrück ein neuer Prozess gegen den „Goldjungen“ aus Schortens. Das bestätigte die Pressestelle des Gerichts. Wie zuvor in Prozessen in Jever und Oldenburg wird dem 28-jährigen Falschgoldhändler erneut gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. In diesem Fall soll er einem Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen Falschgold im Wert von 76.000 Euro verkauft haben. Zur Übergabe der Goldbarren, die sich als unecht herausstellten, sollen sich die beiden auf dem Parkplatz des Osnabrücker Zoos getroffen haben.

Im Dezember vorigen Jahres war der 28-Jährige vom Oldenburger Landgericht wegen anderer Betrügereien mit Falschgold bereits rechtskräftig zu viereinhalb Jahren Gefängnis verurteilt worden. Eingeflossen ist ein rechtskräftiges Urteil des Amtsgerichtes in Jever. Es war nicht die erste Strafe für den Schortenser. 2014 war er bereits wegen Betrugs zu 22 Monaten Haft verurteilt worden – zunächst noch auf Bewährung. Die war wegen weiterer Betrugsfälle dann aber widerrufen worden, so dass mittlerweile insgesamt gut sechs Jahre Gefängnis auf dem Konto des 28-Jährigen stehen.

Geschäftsmodell geändert

Falls es nun in Osnabrück zu einem weiteren Schuldspruch kommt, muss er mit einer zusätzlichen Haftstrafe rechnen. Bisher waren die Gerichte davon überzeugt, dass der 28-Jährige im Internet in Dutzenden von Fällen Falschgold verkauft, seinen Kunden aber durch die Gestaltung des Angebots suggeriert hatte, es handele sich um echtes Gold. Der „Goldjunge“ bestreitet die Vorwürfe bis heute. Er will deutlich auf die Unechtheit der Ware hingewiesen haben, indem er in die Angebots-Anzeigen das Wort „plated“ (überzogene, nur vergoldete Ware) aufgenommen habe.

Früher hatte der Schortenser seine Anzeigen auf einem Online-Marktplatz noch so gestaltet, als biete er echtes Gold an. Das war eine Irreführung und erfüllte den Tatbestand des Betrugs. Nachdem er deshalb in Jever verurteilt worden war, änderte er sein Geschäftsmodell.

Ab wann hört Täuschung auf?

Nun schrieb er weiter unten in den Anzeigentext das Wort „plated“. Doch das reichte nicht. Das Oldenburger Gericht sah den Tatbestand des Betrugs trotzdem als erfüllt an. Das Wort könne man schnell überlesen und nicht jeder könne damit etwas anfangen, so die Begründung der Richter.

Dann will der Schortenser „plated“ in die Überschrift der Anzeige geschrieben haben. Auch im Angebot, auf das der Unternehmer aus Nordrhein-Westfalen hereingefallen war, soll der Hinweis auf die vergoldete Ware dort gestanden haben. Ist das immer noch Täuschung? Über die Frage wird sich jetzt das Osnabrücker Landgericht Gedanken machen müssen.

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