Nach Feuer in der Heisfelder Straße in Leer  Brandstifter zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt

Katja Mielcarek
|
Von Katja Mielcarek
| 27.10.2022 13:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Im Auricher Landgericht wurde am Donnertag das Urteil gesprochen. Symbolbild: Dedert/dpa
Im Auricher Landgericht wurde am Donnertag das Urteil gesprochen. Symbolbild: Dedert/dpa
Artikel teilen:

Unter anderem, weil er ein Haus in der Heisfelder Straße angezündet hat, muss ein 25-Jähriger ins Gefängnis. Seine Drogensucht sorgt dafür, dass er nach der Hälfte der Zeit auf freiem Fuß sein könnte.

Leer / Aurich - Der Mann, der Anfang März ein Haus in der Heisfelder Straße in Brand gesteckt hatte, ist am Donnerstag vom Landgericht Aurich zu einer Haftstrafe von siebeneinhalb Jahren verurteilt worden. In das Urteil eingeflossen sind neben der Brandstiftung verschiedene Fälle von Diebstahl, Raub und Körperverletzung. Das Gericht unter dem Vorsitz von Richter Bastian Witte ordnete zudem die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an, da der 25-Jährige schwer drogenabhängig ist und der hinzugezogene psychiatrische Gutachter für eine etwa zweijährige Therapie eine gute Prognose abgegeben hatte.

Der Schaden, der bei dem Brand in der Heisfelder Straße entstanden ist, soll bei knapp einer halben Million Euro liegen, hat ein Gutachter ermittelt. Foto: Kierstein/ Archiv
Der Schaden, der bei dem Brand in der Heisfelder Straße entstanden ist, soll bei knapp einer halben Million Euro liegen, hat ein Gutachter ermittelt. Foto: Kierstein/ Archiv

Damit greift ein Paragraf im Strafgesetzbuch, wonach der Verurteilte nach der Hälfte der Zeit auf Bewährung entlassen werden kann, wenn die Therapie, die auf die Haftzeit angerechnet wird, erfolgreich ist. Für diesen Fall bedeutet das, dass der Brandstifter inklusive der Untersuchungshaft ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis kommt und von da voraussichtlich für zwei Jahre in die Entziehungsanstalt wechselt.

Einfluss von Drogen?

Das Gericht blieb mit seinem Urteil nur knapp unter dem Antrag der Staatsanwaltschaft, die eine Haftstrafe von sieben Jahren und zehn Monaten gefordert hatte. Strafverteidiger Folkert Adler aus Leer hatte für seinen Mandanten eine dreieinhalbjährige Haftstrafe gefordert. Anders als die Staatsanwaltschaft und das Gericht war er davon ausgegangen, dass der 25-jährige Angeklagte bei seinen Taten unter dem Einfluss von Drogen gestanden habe und deshalb nur vermindert steuerungsfähig gewesen sei. Wäre das Gericht ihm gefolgt, wäre der Verurteilte direkt in die Entziehungsanstalt gekommen.

Der 25-Jährige hatte sich am 5. März dieses Jahres mit seiner Freundin in deren Wohnung so heftig um ein Handy gestritten, dass diese mit ihren Kindern aus dem Haus geflohen war. Daraufhin hatte er in der Wohnung an zwei Stellen Feuer gelegt. Polizei und Feuerwehr konnten nicht verhindern, dass an dem Gebäude, in dem sich zu diesem Zeitpunkt noch fünf weitere Personen aufhielten, ein Schaden von rund einer halben Million Euro entstand. Der Mann hatte außerdem in verschiedenen Geschäften Diebstähle und Raube begangen sowie Zeugen teilweise mit einem Messer bedroht.

In seinem letzten Wort hatte der Verurteilte darum gebeten, in eine Anstalt eingewiesen zu werden, sonst wisse er nicht, was aus ihm werden solle.

Ähnliche Artikel