Prozess wegen Erpressung  Für Angeklagten aus Leer geht es am Freitag um viel

Katja Mielcarek
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Von Katja Mielcarek
| 28.10.2022 07:05 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 1 Minute
Vor dem Landgericht Aurich geht es am Freitag für den Angeklagten um viel. Symbolfoto: Dedert/dpa
Vor dem Landgericht Aurich geht es am Freitag für den Angeklagten um viel. Symbolfoto: Dedert/dpa
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Gibt es für die Tat, die einem 27-Jährigen aus Leer vorgeworfen wird, eine Mindeststrafe von einem oder von fünf Jahren? Am Freitag fällt eine Vorentscheidung.

Leer/Aurich - Vier Verhandlungstage sind vor dem Landgericht Aurich für ein Verfahren gegen einen 27-jährigen Leeraner angesetzt, der von drei Männern insgesamt knapp 120.000 Euro erpresst haben soll. Der zweite Verhandlungstag am Freitag wird für den Angeklagten besonders wichtig sein. Dann sagt ein Mann aus, der laut Anklageschrift wegen der Erpressungen Selbstmord begehen wollte.

Wenn das Gericht zum Schluss kommen sollte, dass der Angeklagte durch seine Tat jemanden „in die Gefahr des Todes“ gebracht hat, wie es im Strafgesetzbuch heißt, würde das eine Mindeststrafe von fünf Jahren Haft bedeuten. Ohne das läge die Mindeststrafe nur bei einem Jahr Haft.

Dem Angeklagten wird vorgeworfen, sich in sozialen Netzwerken als Frau ausgegeben und den Betroffenen Nacktbilder verkauft zu haben. Einige hatten ihm später von sich selber auch verfängliche Bilder geschickt. Diesen Transaktionen soll sich dann die Erpressung angeschlossen haben. Der Mann soll damit gedroht haben, die Bilder der Männer zu veröffentlichen sowie Arbeitgeber und Familien über den Kauf der Nacktbilder zu informieren. Auch mit Gewalt soll der 27-jährige gedroht haben.

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