Gerichtsentscheidung  Friedeburger Wolf darf nicht abgeschossen werden

| 27.10.2022 19:22 Uhr | 1 Kommentar | Lesedauer: ca. 1 Minute
Ein Wolf, aufgenommen in einem Gehege des Biotopwildparks Anholter Schweiz in Isselburg (Nordrhein-Westfalen). Foto: Thissen/dpa
Ein Wolf, aufgenommen in einem Gehege des Biotopwildparks Anholter Schweiz in Isselburg (Nordrhein-Westfalen). Foto: Thissen/dpa
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Das Umweltministerium berichtet von der Entscheidung des Verwaltungsgerichts Oldenburg. Minister Lies will dagegen Beschwerde einlegen.

Friedeburg/Wittmund - Das Verwaltungsgericht Oldenburg hat am Donnerstag einem Widerspruch gegen die Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes aus dem Friedeburger Rudel stattgegeben. Das geht aus einer Mitteilung des Landesumweltministeriums hervor. Darin kündigt Umweltminister Olaf Lies (SPD) an, gegen die Entscheidung vorzugehen. „Selbstverständlich ist die heutige Entscheidung zu akzeptieren. Gleichzeitig haben wir eine andere Auffassung, wie die entsprechenden Paragrafen des Bundesnaturschutzgesetzes auszulegen sind. Wir werden daher umgehend in nächster Instanz in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen“, wird er zitiert.

Der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz hatte Mitte September wegen wiederholter Risse eine Ausnahmegenehmigung zum Abschuss eines Wolfes in den Kreisen Friesland und Wittmund erlassen. Zur Begründung hieß es unter anderem, dass das Raubtier sich auf die Jagd auf junge Rinder spezialisiert habe. Kurz darauf hatte der Freundeskreis freilebender Wölfe angekündigt, juristisch gegen die Abschussgenehmigung vorzugehen.

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