Gericht zu Wolfsrissen  Warum der Wolf erstmal nicht geschossen werden darf

| | 28.10.2022 14:36 Uhr | 2 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Ein Wolf steht im Wildpark Eekholt, fotografiert durch ein Zielfernrohr. Foto: Rehder/dpa
Ein Wolf steht im Wildpark Eekholt, fotografiert durch ein Zielfernrohr. Foto: Rehder/dpa
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Die Sache schien klar: Der Wolf, der im Friedeburger Umfeld Rinder reißt, ist identifiziert und wurde zum Abschuss freigegeben. Ein Gericht stoppte das. Mit Rücksicht auf andere Wölfe.

Oldenburg/Friedeburg - Der Wolfsrüde GW2888m hat in den letzten gut drei Monaten in den Landkreisen Wittmund und Friesland nachweislich acht Rinder gerissen. Nachzulesen ist das bei der Aufstellung von Nutztierrissen auf der Umweltkarte Niedersachsen, die von der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bestückt wird. Kurioserweise hat diese klare Identifizierung jetzt auch dazu beigetragen, dass die Bemühungen, die Wolfsrisse zu stoppen, gerichtlich gestoppt wurden.

Was und warum

Darum geht es: Warum wurde der Abschuss des Wolfes gestoppt?

Vor allem interessant für: Landwirte, Jäger, Friedeburger

Deshalb berichten wir: Das Oldenburger Verwaltungsgericht hat seinen Beschluss veröffentlicht.

Die Autorin erreichen Sie unter: i.oltmanns@zgo.de

Der Wolf GW2888m sei genau identifiziert und auch nur der dürfe geschossen werden, erklärte ein Sprecher des Verwaltungsgerichts Oldenburg auf Nachfrage. Das Gericht hatte am Donnerstag einem Antrag des Freundeskreises freilebender Wölfe stattgegeben. Der Verein hatte Widerspruch eingelegt gegen die Genehmigung zum Abschuss eines Wolfes. Das Land Niedersachsen, genauer: Der niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) hatte am 14. September eine Ausnahmegenehmigung erlassen zum Abschuss des Individuums GW2888m aus dem sogenannten „Rudel Friedeburg“. Die Landesjägerschaft führt für diese Gemeinde ein bestätigtes Wolfsrudel.

GW2888m – der Wolf

Nun ist die Frage, wie GW2888m identifiziert wird. GW steht für Grauwolf, m für „male“ (englisch für männlich). Die Landwirtschaftskammer, die alle Nutztierrisse aufnimmt, nutzt dafür DNA-Material, das von den Bissspuren an den gerissenen Rindern gewonnen wird. Auf diese Weise können die einzelnen Risse auch mit Sicherheit diesem einzelnen Tier zugeordnet werden. Auf der Umweltkarte Niedersachsen ist bei den Wolfsrissen übrigens auch ein weiterer Wolf per DNA-Nachweis identifiziert, eine Wölfin mit Namen GW1598f. Sie ist für zwei tote Rinder in Sandel bei Jever verantwortlich.

Schwieriger ist die Identifizierung für die Jäger, die den Wolfsrüden aufgrund der Ausnahmegenehmigung des NLWKN erlegen sollen. GW2888m steht nicht drauf, und ihn auf frischer Tat zu ertappen und zu erlegen, würde bedeuten, sämtliche freilaufenden Rinderherden in den Kreisen Wittmund und Friesland rund um die Uhr mit der Waffe zu bewachen. Das ist unmöglich. Und der Abschuss eines Wolfes, der nicht ausdrücklich zum Abschuss freigegeben ist, ist eine Straftat.

Die Ausnahmegenehmigung

Der NLWKN hat in seiner Ausnahmegenehmigung deshalb auch eine Nebenbestimmung eingefügt. Sie zielt auf eine Regelung im Bundesnaturschutzgesetz ab, die es erlaubt, auch andere Mitglieder eines Wolfsrudels zu schießen. Dann nämlich, wenn nicht klar ist, welches Tier eigentlich den Schaden verursacht. Der Abschuss darf dann „bis zum Ausbleiben von Schäden fortgeführt werden“, heißt es in Paragraf 45a des Gesetzes. Nur: Im Friedeburger Fall weiß man ja, wer es war: GW2888m nämlich. So sieht es jedenfalls das Oldenburger Verwaltungsgericht.

Durch diese Nebenbestimmung werde auch der Abschuss anderer Wölfe aus dem „Friedeburger Rudel“ als das Wolfsindividuum GW 2888m ermöglicht, heißt es in der Pressemitteilung des Gerichts. Der Abschuss von Wölfen auf Grundlage der Ausnahmegenehmigung sei deshalb nicht möglich. In der Begründung zum Beschluss ist außerdem nachzulesen, dass das Gericht Bemühungen vermisst, rauszufinden, wie dieser eine Wolfsrüde eigentlich genau aussieht. Als zumutbare Mittel zur Feststellung des äußeren Erscheinungsbildes werden zum Beispiel das Aufstellen von Kameras oder Beobachtungen durch geeignete Personen genannt.

Ärger beim Politiker

Im niedersächsischen Umweltministerium findet man das nun gar nicht zumutbar: „Die verlangte Beobachtung der Wölfe mit Kameras und entsprechenden Personen hat mit dem, was in der Realität umsetzbar ist, nicht mehr viel zu tun“, wird Umweltminister Olaf Lies (SPD) in einer Pressemitteilung zitiert. Er findet auch, dass das Oldenburger Gericht die Abschussmöglichkeiten im Bundesnaturschutzgesetz zu restriktiv auslegt. „Damit wäre es alles andere als sicher, dass Problemwölfe künftig überhaupt getötet werden dürfen“, so der Minister.

Auf sich beruhen lassen will man es jedenfalls nicht. Lies kündigte umgehend eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Lüneburg an. Und er richtet einen Appell an die Bundespolitik: Der im Koalitionsvertrag festgeschriebene Punkt zu einem besseren Wolfsmanagement müsse angegangen werden. Das geltende Recht, findet Lies, müsse an den exponentiell steigenden Wolfsbestand angepasst werden. Das zeige auch das Oldenburger Urteil.

Wut beim Kreisjägermeister

In der Gemeinde Friedeburg hat der Beschluss des Oldenburger Gerichts ebenfalls einige Wellen geschlagen; sagt Wittmunds Kreisjägermeister Harald Dirks, der in Wiesede lebt. Außerdem: Am Tag des Gerichtsbeschlusses, also am Donnerstag, sei schon wieder ein Kalb angefallen worden, schildert er aufgebracht. Keine 500 Meter von Dirks’ Haus habe ein Landwirt bei seiner morgendlichen Runde festgestellt, dass eines der Kälber sich komisch bewege.

Bei näherer Betrachtung stellte sich heraus: Der Schwanz war abgerissen, der ganze hintere Teil des Tieres angefressen. Es lief aber noch herum und suchte Anschluss an seine Herde. Das Tier sei dann gleich eingeschläfert worden, die Landwirtschaftskammer habe jemanden geschickt, um DNA-Proben zu nehmen. Das Bild ähnelt dem früherer Risse: Viele der vom Wolf getöteten Rinder waren von hinten angefressen worden. Verständnis für den Gerichtsbeschluss ist hier nicht zu finden.

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