Berlin Neue ARD-App: Warum sie trotz Rundfunkbeiträgen kostenpflichtig ist
Eigentlich ist die Nutzung der öffentlich-rechtlichen Sender und ihrer Inhalte durch die Rundfunkgebühren bereits abgedeckt. Jetzt hat die ARD allerdings eine neue App, für die Nutzerinnen und Nutzer zusätzlich zahlen müssen. Die Verantwortlichen erklären, warum.
„Wiedersehen macht Freude“, heißt es auf der neuen Webseite von ARD Plus. Filme, Dokumentationen und Serien der ARD – darunter auch sämtliche Folgen des „Tatorts“– stehen den Nutzerinnen und Nutzern dort unter anderem zur Verfügung.
Die Freude über das besagte Wiedersehen könnte bei einigen allerdings getrübt werden: 4,99 Euro kostet das Angebot im Monat – zusätzlich zu den ohnehin zu zahlenden Rundfunkgebühren von monatlichen 18,36 Euro. Das sorgt für Kritik.
Die ARD bietet die Plus-Inhalte bereits seit Oktober 2018 an. Bislang konnten sie aber nur auf Magenta TV, Apple TV und Amazon Prime dazugebucht werden – für 4,95 Euro beziehungsweise 4,99 Euro pro Monat. Neu ist, dass ARD Plus ab sofort auch eigenständig via Web und App verfügbar ist. „Dadurch baut ARD Plus seine Reichweite aus“, sagt eine Sprecherin der dafür zuständigen WDR mediagroup.
Der zentrale Unterschied zum bisherigen Angebot sei, dass nun erstmals zielgruppengerechte und individuelle Inhalte für die Kundinnen und Kunden bereitgestellt werden können. „Zudem möchten durchaus einige Nutzer nicht über Drittplattformen buchen – und das ist nun möglich“, so die Sprecherin.
Kritik kommt hier vom medienpolitischen Sprecher der FDP im Bundestag, Thomas Hacker, wie die „Bild“ berichtet: „Es ist nicht der Auftrag der ARD, in den Streaming-Wettbewerb mit Magenta TV, Amazon und Co. zu treten.“
Ein kostenpflichtiges Streaming-Angebot der ARD dürfe zudem keine zusätzliche Einnahmequelle sein, sondern müsse dann mit den Rundfunkbeiträgen und Werbeeinnahmen gegengerechnet werden. Die verpflichtenden Kosten für die Bürgerinnen und Bürger müssten also gesenkt werden. 2021 erzielte die ARD nach eigenen Angaben rund 5,9 Milliarden Euro allein durch die Rundfunkbeiträge.
Dass der Streamingdienst kostenpflichtig ist, hat laut der Sprecherin der WDR mediagroup einen einfachen Grund: „ARD Plus bietet ausgewählte Programme, an denen die ARD in der Mediathek keine Rechte hat oder sie nur zeitlich begrenzt zeigen darf.“ Zu den zeitlich befristeten Inhalten zählen somit jene Produktionen, die durch die Rundfunkbeiträge finanziert wurden.
Verantwortlich dafür ist der Medienstaatsvertrag, auf dem die Öffentlich-Rechtlichen fußen. „Die Einschränkung durch den Gesetzgeber ist erfolgt, um eine angemessene Balance zwischen den unterschiedlichen Interessen der Öffentlich-Rechtlichen und den Interessen von privaten Anbietern zu schaffen. Wären die Verweildauern unbegrenzt, wäre das eine starke Konkurrenz für die privaten Anbieter, die ihre Angebote dann schwerer refinanzieren könnten“, erklärt die Sprecherin.
In den Bereich der Gleichberechtigung fallen auch die Rechte- und Technikkosten, die – wie für jeden Anbieter auf dem Markt – beim digitalen Vertrieb von Programmen anfallen. Sie dürfen ebenfalls nicht vom Rundfunkbeitrag getragen werden.
Die Sprecherin betont, dass es sich bei der ARD Plus ja aber um ein zusätzliches, freiwilliges Angebot für die Zuschauerinnen und Zuschauer handle: „Die mit dem Rundfunkbeitrag finanzierten Angebote, etwa in der ARD Mediathek, bleiben hiervon unberührt.“