Versorgung durch Firmen Wie bezahlte Nebenjobs für Landräte und Bürgermeister entstehen
Wenn die Versorgung der Bürger nicht von kommunalen Verwaltungen, sondern von Firmen oder Verbänden übernommen wird, gibt es bezahlte Nebenjobs für Landräte und Bürgermeister. Um wieviel Geld geht es?
Ostfriesland - Wenn beispielsweise die kommunale Energieversorgung in ein Unternehmen überführt wird, geht das nicht nur mit einem Kontrollverlust für die Bürgerinnen und Bürger einher – das kann auch mit zusätzlichen Verdienstmöglichkeiten für Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister verbunden sein. Weil Unternehmen Gremien wie einen Aufsichtsrat haben.
Der Kontrollverlust für die Öffentlichkeit ist schnell erklärt: Wenn beispielsweise ein Krankenhaus an einen privaten Träger verkauft wird, können gewählte Vertreter der Bürger nicht mehr oder nur noch bedingt mitreden. Selbst wenn eine Krankenhaus GmbH zu 100 Prozent einem Landkreis oder einer Stadt gehört, sind Kontrolltätigkeiten aus Kreistags- oder Gemeinderats-Ausschüssen in Aufsichtsräte und Gesellschafterversammlungen verlagert. In Ausschüssen wird vieles in öffentlichen Sitzungen behandelt, von Aufsichtsräten gibt es in der Regel keine öffentlichen Sitzungen.
Jobs für Landräte und Bürgermeister
Aufsichtsratsmitglieder bekommen in der Regel Geld für ihre Arbeit – auch die Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister, die teilweise sogar die Führung solcher Gremien übernehmen. Der ehemalige Landrat des Landkreises Leer, Bernhard Bramlage, ist beispielsweise Aufsichtsratsvorsitzender der EWE AG und stellvertretender Geschäftsführer des EWE-Verbands, der 74 Prozent der Anteile am EWE-Konzern hält. Was er als Aufsichtsrats-Chef an Geld bekommt, hat die EWE auf Anfrage nicht angegeben.
Aus einer Kreistags-Mitteilung des Auricher Landrats Olaf Meinen (parteilos) mit Datum vom 31. Dezember 2021 geht hervor, dass er das Geld für seine Mitgliedschaft in der EWE-Verbandsversammlung nicht behalten darf – weil die Tätigkeit seinem Hauptamt, also dem Landrats-Amt zugeordnet ist.
Maximal 9300 Euro Selbstbehalt aus Nebentätigkeiten
Meinens Tätigkeit im EWE-Verbandsausschuss ist hingegen als „Nebentätigkeit“ definiert. Das heißt, die 2200 Euro, die er dafür im Jahr 2021 erhalten hat, durfte er behalten – soweit die Gesamtsumme aller Einkünfte aus Nebentätigkeiten nicht 9300 Euro überstieg, wie die Auricher Kreisverwaltung erklärt. Und im Fall Meinen kamen mehr als 9300 Euro zusammen. Alles, was darüber hinausging, musste er also an den Landkreis abführen.
Dasselbe gilt für Meinens Aufsichtsratsposten in der EWE Vertrieb GmbH – einem Unternehmen der EWE AG. Auch das ist ausweislich der veröffentlichten Aufstellung eine „Nebentätigkeit“, für die es jährlich eine „Entschädigung“ in Höhe von 5000 Euro gibt. Für die Aufsichtsrats-Tätigkeit bei der Allteric GmbH, die der EWE und dem Windkraftanlagenhersteller Enercon gehört, gibt es sogar 6000 Euro „Entschädigung“ pro Jahr.
Was ist „Nebentätigkeit“ und was ist „Ehrenamt“?
Der Leeraner Landrat Matthias Groote (SPD) sitzt ebenfalls im EWE-Verbandsausschuss sowie in den Aufsichtsräten der EWE TEL GmbH und der Alterric GmbH. Für diese „Nebentätigkeiten“ sind in einer Übersicht auf der Internetseite des Landkreises 1100 Euro, 2500 Euro und 6000 Euro pro Jahr angegeben – verbunden mit dem Hinweis, dass Vergütung und Sitzungsgelder „an den Landkreis abgetreten wurden“. Aber aus ergänzenden Informationen auf der Homepage geht hervor, dass auch er vom jährlichen Selbstbehalt in Höhe von 9300 Euro bei den Nebentätigkeiten Gebrauch macht. Was er in „Ehrenämtern“ einnimmt, kann er komplett behalten – im Jahr 2022 mehr als 19.000 Euro aus seinem ehrenamtlichen Engagement in verschiedenen Positionen der Sparkasse.
Bezüglich des Wittmunder Landrats Holger Heymann (SPD) ist die Übersicht der Nebenjobs für den Kreistag bezüglich der laufenden Wahlperiode noch in Arbeit. Aus der alten Übersicht geht hervor, dass die EWE-Verbandsausschuss-Mitgliedschaft – im Unterschied zu den Übersichten der Landräte aus Leer und Aurich – nicht als „Nebentätigkeit“ ausgewiesen ist, sondern als „öffentliches Ehrenamt“. Was in Ehrenämtern vereinnahmt wird, dürfen Landräte ohne Einschränkung behalten. Der Aufstellung nach geht es um eine Aufwandsentschädigung von 250 Euro pro Quartal und 200 Euro pro Sitzung.
Auch in Ämtern beim OOWV gibt es Geld für Landräte
Neben dem Energieversorger EWE ist der Oldenburgisch-Ostfriesische Wasserverband (OOWV) ein kommunaler Zusammenschluss, der Landräten Einkünfte beschert. In der bisherigen Übersicht des Wittmunder Landrats ist die Mitgliedschaft in der Verbandsversammlung als „öffentliches Ehrenamt“ aufgeführt, das mit 100 Euro pro Sitzung vergütet wird.
In der Übersicht des Auricher Landrats ist die Tätigkeit in der OOWV-Versammlung dem Hauptamt zugeordnet, so dass die 300 Euro im Jahr an den Landkreis abgeführt werden mussten. Olaf Meinen sitzt aber auch im Vorstand des OOWV – ein „Ehrenamt“, das mit einer jährlichen „Entschädigung“ von 6000 Euro vergütet wird.
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Die Liste ließe sich fortsetzen. Landrat Heymann ist beispielsweise auch Mitglied im Aufsichtsrat der Oldenburger Fischmehlfabrik. Für dieses „öffentliche Ehrenamt“ gibt es jährlich 1500 Euro als Einmalzahlung und 150 Euro pro Sitzung.