Hamburg  „Zu verschenken“-Kisten: Warum das für Dich richtig teuer werden kann

Julia Falkenbach
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Von Julia Falkenbach
| 01.11.2022 15:31 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Kleidung, Tassen, Spiele: Würdest Du Dir etwas davon schnappen? Foto: Imago images/Jürgen Ritter
Kleidung, Tassen, Spiele: Würdest Du Dir etwas davon schnappen? Foto: Imago images/Jürgen Ritter
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Für Flohmarkt oder Ebay-Kleinanzeigen bist Du zu faul, zum Wegschmeißen sind die Sachen zu schade? Warum „zu verschenken“-Kisten keine Alternative sind.

In diesem Artikel erfährst Du:

Wie viele Dinge hast Du in Deiner Wohnung, die Du nie nutzt? Also inklusive der 15 Kaffeetassen, von denen Du immer die gleich drei verwendest und den CDs, die Du nirgends abspielen kannst? Vermutlich kommt da schon eine kleine Kiste zusammen, oder? Also einfach schnell „zu verschenken“ draufschreiben und ab vor die Tür damit – freut sich bestimmt jemand darüber...

Erstens: Jeder hat zu viele Kaffeetassen und niemand hört mehr CDs. Zweitens: (und viel wichtiger für Dich): Dafür kann ein Bußgeld fällig werden.

Wenn Du eine „zu verschenken“-Kiste am Straßenrand aufstellst und Dich dann nicht mehr darum kümmert, begehst Du eine Ordnungswidrigkeit. Vor allem, wenn die Box mehrere Tage dort steht und Du sie abends oder bei Regen nicht reinholst, könnte das als „wilde Müllablagerung“ gewertet werden. Gleiches gilt, wenn Du offensichtlich Müll raus stellst: eine Vase mit einem Sprung, ein Fernseher mit eingeschlagenem Bildschirm oder zerfledderte Bücher, die man nicht mehr lesen kann. Da kann niemand mehr von einer gut gemeinten Spende sprechen.

Je nach Bundesland und Art der Gegenstände kann das mehrere tausend Euro kosten. Wenn die „zu verschenken“-Box eindeutig als Sperrmüll identifiziert wird, muss man zum Beispiel in Niedersachsen bis zu 1550 Euro an Bußgeld bezahlen. In Schleswig-Holstein sind es 1500 Euro. In Hamburg beträgt die Strafe 2500 Euro. Doch das ist nichts im Vergleich zu Mecklenburg-Vorpommern: Wer hier Sperrmüll als „zu verschenken“ tarnt und an die Straße stellt, muss bis zu 5000 Euro bezahlen.

Treten gefährliche Stoffe wie Farben aus und sickern in den Boden, kann das sogar eine Straftat sein. Besonders aufpassen solltest Du, wenn Du folgende Gegenstände auf die Straße stellst:

Verfolgt werden die kleinen Kisten mit gebrauchten Gegenständen meist nur, wenn sie jemanden stören: „Wenn die zu verschenkenden Artikel keinen behindern, werden solche Geschenkkisten am Straßenrand allerdings geduldet“ erklärt Annika Huller vom Umweltamt Wiesbaden. Geduldet heißt in diesem Fall: Es ist okay, solange sich niemand beschwert.

Während Du aus einer „zu verschenken“-Kiste Gegenstände mitnehmen darfst, sieht es bei Sperrmüller übrigens anders aus. Hier einfach etwas mitzunehmen, kann bei wiederholten Vergehen als Diebstahl gewertet werden.

Steht die Kiste auf dem eigenen Grundstück oder der Fensterbank, ist sie übrigens erlaubt. So gehst Du auf Nummer sicher: Mit einer Box auf Deinem Grundstück kann Dir nichts passieren. Manchmal unterscheiden wenige Zentimeter, ob es sich um eine Ordnungswidrigkeit handelt oder eine gut gemeinte Spende.

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