Hamburg  Buschmann schließt Gefängnis für Klimaaktivisten nicht aus

Lucie Wittenberg
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Von Lucie Wittenberg
| 02.11.2022 11:11 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Imme wieder blockieren Klimaaktivisten wichtige Verkehrsadern in Berlin. (Symbolbild) Foto: imago images/Martin Dziadek
Imme wieder blockieren Klimaaktivisten wichtige Verkehrsadern in Berlin. (Symbolbild) Foto: imago images/Martin Dziadek
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Wegen der zunehmenden Protestaktionen von Klimaaktivisten hält Justizminister Marco Buschmann Strafen für möglich. Gefängnisaufenthalte sind demnach nicht ausgeschlossen.

Die Klimaaktivisten um die Gruppe „Die letzte Generation“ sehen es als ihr letztes Mittel, um auf die Klimakrise aufmerksam zu machen: Ziviler Ungehorsam. Mit Aktionen, bei denen sie Tomatensuppe auf Gemälde werfen oder sich mit Sekundenkleber auf Straßen kleben, wollen sie die größtmögliche Aufmerksamkeit erzeugen. Nicht alle Proteste verlaufen im Sinne der Aktivisten. So sorgte womöglich eine Verkehrsblockade vor einigen Tagen in Berlin dafür, dass ein Rettungswagen der Feuerwehr verspätet an einem Unfallort eintraf.

Die Forderungen nach Strafen für Klimaaktivisten werden aktuell immer lauter. Die Polizei ermittelt gegen zwei 63 und 59 Jahre alte Klimaaktivisten wegen unterlassener Hilfeleistung beziehungsweise der Behinderung hilfeleistender Personen. Es müsse - auch mit Sachverständigen - der kausale Zusammenhang zu den Blockaden geprüft werden, sagte eine Sprecherin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) äußerte sich nun gegenüber der „Bild“-Zeitung zu härteren Strafen. „Unsere Gesetze sehen neben Geldstrafen auch in bestimmten Fällen Freiheitsstrafen vor“, sagte er. „Diese Gesetze gilt es auch durchzusetzen.“

Die gewählten der Protestformen der Bewegung sieht Buschmann kritisch. Protest und Widerspruch gehörten zwar zur Demokratie und einer vielfältigen Gesellschaft, jedoch: „Wer Kunstwerke bewirft, kann sich einer Sachbeschädigung strafbar machen. Eine Straßenblockade kann als Nötigung bestraft werden. Und wenn Rettungswagen ausgebremst werden, kommt auch eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung in Betracht.“ Die Aktivisten erwiesen damit nicht nur „dem Klimaschutz einen Bärendienst, sondern begehen auch Straftaten“, sagte Buschmann.

Wie der MDR berichtet, mussten sich die ersten Klebe-Protestler vor Gericht verantworten, weil sie strategisch wichtige Straßen blockiert hatten. Sie wurden wegen Nötigung zu einer niedrigen Geldstrafe und Sozialstunden verurteilt.

Anders könnte es bei den Aktionen in deutschen Museen ausgehen: Werden Gemälde oder Räume der Museen beschädigt, kann es sich dem MDR zufolge um „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ und „Hausfriedensbruch“ handeln. Die Gemälde in den Museen wurden bei den Aktionen der Aktivisten bisher zwar nicht dauerhaft beschädigt. Anders sah es jedoch bei den Bilderrahmen und in den Museumsräumen aus. In den meisten Fällen werden die Fälle mit einer Geldstrafe geahndet, in einigen Fällen aber auch mit Gefängnisstrafen.

Nur selten werden die Protestierenden nach ihren Aktionen auch mit auf die Polizeiwache genommen. Ein Gewahrsam ist nur dann möglich, wenn von ihnen eine unmittelbare Gefahr ausgeht oder sie an weiteren möglichen Taten gehindert werden sollen.

Nach Angaben der Polizei gab es seit 24. Januar in der Hauptstadt mehr als 240 Aktionen von Klimademonstranten. In 102 Fällen (Stand 21. Oktober) wurden Aktivisten demnach von der Polizei zur Kasse gebeten und mussten eine Gebühr von jeweils 241 Euro zahlen.

Für die Aktivisten um „Die letzte Generation“ sind Strafen kein Grund, mit ihren Protesten aufzuhören. Sie kündigen an, weiter für ihr Ziel einer klimagerechteren Welt auf die Straße zu gehen.

(Mit dpa-Material)

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