Illegale Sticker bei Whatsapp Mann stellte Kinderpornos in Gruppenchats
Ein Esenser lud im vergangenen Sommer verbotene Fotos von Kindern und Jugendlichen auf sein Handy. Er habe sich nichts dabei gedacht. Mittlerweile macht ihn sein damaliges Handeln sprachlos.
Wittmund - Es war eine bunte Mischung verbotener Inhalte, die Beamte der Polizei vor gut einem Jahr auf zwei Smartphones eines damals 19-Jährigen aus der Samtgemeinde Esens fanden. Das brachte ihn am Mittwoch in den Gerichtssaal von Richter Dirk Mönkediek. Der Vorwurf lautete auf Besitz von zwölf kinder- und jugendpornografischen Dateien. Am Wittmunder Amtsgericht bestätigte der Esenser die Richtigkeit der von der Staatsanwaltschaft Aurich hervorgebrachten Anklage: Er habe zahlreiche sogenannte Sticker beim Nachrichtendienst Whatsapp erhalten und gespeichert.
Diese Sticker sind kleine Bilder, die wie auch Emojis in Gruppen und Chats kursieren. Es gibt sie fertig wie beispielsweise eine große Auswahl Smileys, aber Nutzer können sie mithilfe von speziellen Programmen auch selbst erzeugen. Eine Zeit lang seien viele Sticker herumgeschickt worden, sagte der Beschuldigte. Er habe sie teilweise heruntergeladen. So erklärte der mittlerweile 21-Jährige im Gerichtssaal, wie die illegalen Dateien im vergangenen Sommer auf seinen beiden Handys landeten. Laut Richter waren bei der Auswertung auch Fotos mit rechtsextremistischen und tierpornografischen Inhalten auf den Geräten entdeckt worden, die zuvor bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden waren. Der Heranwachsende will sich nichts dabei gedacht haben: „Ich war so dumm, es angenommen und wahrscheinlich auch weitergeleitet zu haben.“
Jedes Bild zeigt auch eine Tat
Auf die Frage des Richters, warum er die Dateien nicht gelöscht habe, hatte er keine Antwort. Ein sexuelles Interesse an Mädchen und Jungen sei nicht der Grund dafür, versicherte er. Abschließend fehlten ihm die Worte bei dem Versuch, sein damaliges Handeln zu erklären. Die Mitarbeiterinnen der Jugendgerichtshilfe schätzten den Geständigen als reifeverzögert ein und schlugen ein Beratungsangebot für sexuell grenzüberschreitende Heranwachsende vor. Mönkediek verwarnte den jungen Mann und machte ihm eine solche Beratung zur Auflage. Darüber hinaus muss er 60 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Seine Handys mit den illegalen Dateien bekommt er nicht zurück.
Das Strafmaß deckt sich mit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Der Richter nutzte die abschließende Begründung seines Urteils dazu, dem Verwarnten noch einmal deutlich ins Gewissen zu reden: Noch einmal würde der nicht so glimpflich davonkommen. So habe es seit dem Herunterladen der Daten im vergangenen Sommer eine Verschärfung der Gesetze und damit verbunden auch der Strafen gegeben. Zuletzt richtete er einen deutlichen Appell an den Mann aus Esens: „Hinter jedem dieser Bilder steckt auch ein sexueller Missbrauch. Und wenn man sich diese Bilder anschaut, schafft man dafür auch einen Markt.“