Prozess wegen Steuerhinterziehung  Berufungsgericht senkt Strafe für Rademacher-Jelten

Jens Schönig
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Von Jens Schönig
| 02.11.2022 15:47 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Christian Rademacher-Jelten hat in seinem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Aurich eine Strafminderung erreicht. Foto: Archiv/Ortgies
Christian Rademacher-Jelten hat in seinem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Aurich eine Strafminderung erreicht. Foto: Archiv/Ortgies
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Ein Jahr und drei Monate muss Christian Rademacher-Jelten noch wegen versuchter Steuerhinterziehung in Haft. Das Landgericht Aurich hat die Strafe verringert.

Aurich/Wiesmoor - Vor dem Landgericht Aurich hat der ehemalige Wiesmoorer Bürgermeisterkandidat Christian Rademacher-Jelten einen Teilerfolg erzielt. Am Mittwoch verurteilte ihn das Landgericht in einem Berufungsverfahren zu einem Jahr und drei Monaten Haft, auf die es drei Monate als bereits verbüßte Strafe anrechnete. Das Amtsgericht Aurich hatte ihn im vergangenen Jahr noch zu zwei Jahren Haft verdonnert.

Hintergrund des Gerichtsverfahrens war der Vorwurf gewesen, Rademacher-Jelten habe unrechtmäßig Rückstellungen in sechsstelliger Höhe angegeben. Gegen das Urteil des Amtsgerichts hatten sowohl die Staatsanwaltschaft Aurich als auch Rademacher-Jelten selbst Berufung eingelegt. Die Anklagebehörde hatte zuvor drei Jahre Gefängnis gefordert, der Anwalt des Angeklagten eine Einstellung des Verfahrens. Das Verfahren stand nicht im Zusammenhang mit einer Anklage wegen Betrugs und Beihilfe zum Drogenhandel im Rahmen der sogenannten Wiesmoor-Connection. Eine Anklage dazu steht Rademacher-Jelten laut Staatsanwaltschaft noch bevor.

Tochter schilderte familiäre Verhältnisse

Die Vorsitzende Richterin Rickels-Havemann betonte in der Urteilsbegründung zunächst, dass Rademacher-Jelten schon vorbestraft war. Bereits 2013 war er wegen Steuerhinterziehung zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Die jetzt verhandelte Tat war zudem während einer laufenden Bewährung begangen worden. Eine erneute Bewährungsstrafe sei deshalb für das Gericht nicht in Betracht gekommen. Als strafmildernd wertete die Richterin jedoch die Länge des gesamten Verfahrens, das sich über mehrere Jahre hinzog, sowie die Lebensumstände Rademacher-Jeltens und seiner Familie im Zeitraum der verhandelten Vergehen.

Einen Einblick in diese Lebensumstände gab dem Gericht die ältere Tochter Rademacher-Jeltens, die am Mittwoch auf Antrag von Verteidiger Dr. Bernd Wagner als Zeugin aussagte. Die heute 26-Jährige schilderte das Verhalten ihres Vaters und das Familienleben vor allem im Zeitraum zwischen 2012 und 2014. Die 2013 gegen ihn ausgesprochene Bewährungsstrafe etwa habe Rademacher-Jelten der Familie verschwiegen. Im gleichen Jahr sei bei seiner Frau die Parkinson-Krankheit diagnostiziert worden, was die Familie völlig aus der Bahn geworfen habe, so die Tochter. „Meine Mutter war als selbstständige Ärztin berufstätig“, erklärte sie. „Meine jüngere Schwester und ich kannten sie als starke Person und mussten nun mit ansehen, wie sie immer öfter nicht mehr allein aufstehen oder sich bewegen konnte.“

„Manchmal war er völlig durch den Wind“

Ihr Vater habe versucht, die Familie in dieser Situation so gut wie möglich aufzufangen. „Für uns Kinder und unsere Mutter versuchte er, der Fels in der Brandung zu sein, aber das konnte auf Dauer nicht funktionieren“, erklärte die Tochter. „Ein Mensch allein kann das einfach nicht.“ Es habe sich früh angedeutet, dass ihr Vater seinen Beruf nicht wie gewohnt hatte ausüben können. Deshalb habe er seinen Arbeitsplatz schließlich nach Hause verlegt. „Man merkte ihm auch an, dass ihn vieles beschäftigt hat“, so die Tochter weiter. „Manchmal war er völlig durch den Wind. Vor allem, wenn er mit unserer Mutter wieder für einen Arzt- oder Krankenhausbesuch quer durch Deutschland gefahren war.“

Mit Beginn der Untersuchungshaft des Vaters sei die 26-Jährige von ihrem Erstwohnsitz Münster zurück nach Wiesmoor gezogen, um sich mit ihrer Schwester um die pflegebedürftige Mutter zu kümmern. Von den Vorstrafen ihres Vaters habe sie erst im Verlauf des Prozesses im vergangenen Jahr erfahren. Für sie, die selbst Jura studiere, sei das ein Schlag gewesen. „Ich war tief enttäuscht“, so die Tochter. „Natürlich ist er mein Vater und ich liebe ihn, aber das heißt ja nicht, dass ich sein Verhalten nicht kritisch hinterfrage.“

Schadenersatzansprüche blieben ungeklärt

In ihren Plädoyers gewichteten Anklage und Verteidigung das Verhalten Rademacher-Jeltens ihrerseits unterschiedlich. Die Staatsanwältin bezweifelte, dass die Schadenersatzforderungen eines Oldenburger Gastronomen, für die Rademacher-Jelten unrechtmäßige Rückstellungen in seinen Bilanzen ausgewiesen habe, überhaupt bestanden haben. Einen Vertrag, in dem diese festgeschrieben seien, konnte jedenfalls keine Seite vorlegen. Zudem wertete sie den Zeitpunkt des Vergehens als strafverschärfend. „Herr Rademacher-Jelten stand noch unter Bewährung und hat mit seiner Steuerhinterziehung fröhlich weitergemacht“, erklärte sie.

Diese Formulierung stieß Rademacher-Jeltens Anwalt besonders auf. In einem fast eineinhalbstündigen Plädoyer erklärte er zum einen, dass die Rückstellungen sowie unregelmäßig geleistete Ratenzahlungen an den Gastronomen durchaus rechtmäßig sein könnten. Seinem Mandanten sprach er schwere Fehler bei der Ausübung seiner Aufgaben nicht ab. „Doch das Bild des systematischen Steuerhinterziehers, das hier von ihm gezeichnet wird, das entspricht ihm überhaupt nicht“, so Wagner.

Richterin Rickels-Havemann sah den Schadenersatzanspruch ihrerseits nicht völlig aus der Luft gegriffen. Wenn die Forderungen des Gastronomen berechtigt waren, bliebe auch für das Gericht die Frage, warum er diese über Jahre hinweg nie juristisch durchzusetzen versucht habe. Die Tatsache, dass Rademacher-Jelten Ratenzahlungen leistete, zeige aber, „dass da etwas war“, das den Angeklagten bewog, den Schaden des Gastronomen wiedergutmachen zu wollen. Den Versuch der Steuerhinterziehung sah Rickels-Havemann als erwiesen an. Von einem besonders schweren Fall, wie die Anklage noch in erster Instanz lautete, könne aber angesichts der Höhe der Beträge keine Rede sein. Das hatte zuvor auch schon die Staatsanwaltschaft eingeräumt.

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