Tötungsdelikt in Moormerland  Verdächtiger weiterhin nicht in Untersuchungshaft

Tobias Rümmele
|
Von Tobias Rümmele
| 03.11.2022 10:02 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Die Staatsanwaltschaft in Aurich ermittelt wegen des gewaltsamen Todes einer Moormerländerin. Foto: Ortgies/Archiv
Die Staatsanwaltschaft in Aurich ermittelt wegen des gewaltsamen Todes einer Moormerländerin. Foto: Ortgies/Archiv
Artikel teilen:

Im August soll ein Mann aus Wilhelmshaven eine Frau in Moormerland getötet haben. Die Staatsanwaltschaft hält ihn für dringend tatverdächtig. Ob es zur Anklage kommt, ist aber fraglich.

Moormerland - Im Fall der im August getöteten Frau aus Moormerland ist bislang keine Anklage erhoben worden. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Aurich erklärte auf Anfrage der Redaktion, dass der dringend tatverdächtige Mann noch immer in psychologischer Behandlung sei. Die Ermittlungen seien noch nicht abgeschlossen und es gebe verschiedene Optionen, wie das Verfahren gegen den Tatverdächtigen weitergehen könnte.

Der 43-Jährige aus Wilhelmshaven soll die 38-jährige Moormerländerin in der Nacht auf den 4. August dieses Jahres in ihrer Wohnung erwürgt haben. Der Hinweis auf die Tat kam nach Polizeiangaben in den Morgenstunden des 4. Augusts von einer Frau aus Wilhelmshaven. Sie habe die Information an die Polizei in Wilhelmshaven gegeben, dass in der fraglichen Wohnung in Moormerland eine tote Frau liege.

Mann kann keine Haft antreten

In der Wohnung trafen die Polizeibeamten aus Leer den 43-jährigen Tatverdächtigen an. „Das Opfer und der Tatverdächtige standen in einer persönlichen Beziehung zueinander“, teilte die Staatsanwaltschaft im August mit. Der Mann aus Wilhelmshaven befindet sich bis heute nicht in Untersuchungshaft. Gegen ihn war ein Unterbringungsbefehl erwirkt worden. Medizinische Gründe verhindern noch immer eine Inhaftierung des Verdächtigen, wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft erklärt.

Aus diesen Gründen sei auch unklar, ob mit einer Anklageerhebung gerechnet werden kann. Es müsse geklärt werden, ob der Verdächtige im Zustand der Schuldunfähigkeit gehandelt hatte, als er die Frau tötete. Doch selbst wenn es zu keinem Strafprozess gegen den Mann kommt, heißt dies nicht, dass dieser bald auf freiem Fuß ist. Die Staatsanwaltschaft könne sich etwa dafür entscheiden, einen Antrag im Sicherungsverfahren zu stellen. Ein solches Verfahren kann etwa mit der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik enden.

Ähnliche Artikel