Vorwurf der Vergewaltigung Lena-Mörder erneut angeklagt – Öffentlichkeit ausgeschlossen
Weil er zwei Mitpatientinnen vergewaltigt beziehungsweise sexuell genötigt haben soll, steht der Mann erneut vor Gericht. Doch die Öffentlichkeit wollte sein Verteidiger nicht dabei haben.
Emden/Oldenburg - Der verurteilte Mörder der elfjährigen Lena aus Emden muss sich seit Montag erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 29-Jährigen vor, im Maßregelvollzug eine Frau vergewaltigt und eine weitere sexuell genötigt zu haben. Nach der Anklageverlesung vor dem Landgericht Oldenburg wurde die Öffentlichkeit auf Antrag der Verteidigung ausgeschlossen.
Weil in dem Verfahren viele Dinge aus dem persönlichen Lebensbereich des 29-Jährigen besprochen werden, begründete der Vorsitzende Richter den Ausschluss der Öffentlichkeit vom Verfahren. Erst zur Urteilsverkündung und -begründung solle die Öffentlichkeit wieder zugelassen werden.
Er konnte sich frei auf Gelände bewegen
Obwohl das Landgericht in Aurich den Angeklagten 2012 wegen Mordes an Lena und sexuellem Missbrauchs schuldig sprach und ihn als extrem gefährlich einstufte, konnte sich der 29-Jährige 2020 im Rahmen erster Lockerungen offenkundig mehrmals auf dem weitläufigen Außengelände der Karl-Jaspers-Klinik in Bad Zwischenahn frei bewegen. Am 15. April 2020 packte er in der Mittagszeit laut Anklage eine Mitpatientin von hinten, hielt ihr Mund und Augen zu und drohte, die Frau umzubringen, wenn sie nicht ruhig sei. Die Frau musste sich entblößen, der Angeklagte wollte Fotos von ihr anfertigen. Doch dieser sexuelle Angriff konnte offenkundig nicht aufgeklärt und dem Angeklagten angelastet werden.
Und so kam es am 7. Juni 2020 zu einer weiteren Sexattacke auf eine andere Mitpatientin. Wiederum soll der Angeklagte eine Frau von hinten gepackt und dann vergewaltigt haben. Von der Tat soll der Angeklagte mit dem Handy der Frau einen Videofilm gedreht und damit gedroht haben, den Film zu veröffentlichen.
Viele Medienvertreter vor Ort
Das jetzige Verfahren muss klären, warum es nur acht Jahre nach der Ermordung von Lena schon zu Lockerungen in dem Therapieverlauf gekommen war und die erste Tat in der Karl-Jaspers-Klinik nicht aufgeklärt wurde. Denn das hat die zweite Tat bedingt.
Etliche Medienvertreter verfolgten am Montag, wie der Angeklagte in Handschellen in den Sitzungssaal geführt wurde. Der schmächtige Angeklagte, der eher einem Heranwachsenden denn einem erwachsenen Mann gleicht, hat eine weitere Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie zu erwarten.