Freispruch in Aurich Arzt wegen sexuellen Missbrauchs vor Gericht
Missbrauch oder Teil der Therapie? Ein 23-Jähriger hatte seinen Arzt aus dem Landkreis Aurich wegen sexuellen Missbrauchs angezeigt. Am Montag entschied das Gericht über den Fall.
Aurich - Freispruch für einen Arzt für Psychotherapie aus dem Landkreis Aurich: Dem 65-Jährigen ist vorgeworfen worden, er habe eine Patientin bei einer Körpertherapie Ende August 2018 im Schritt massiert. Der Vorwurf des sexuellen Missbrauchs in einem Behandlungsverhältnis erhärtete sich nicht.
Dass sich der heute 23-jährige Nebenkläger, der damals noch eine Frau war, in der Situation verletzt gefühlt hat, bezweifelte der Auricher Strafrichter Nils Drosten nicht. Er wisse, dass es schwierig sei, vor Gericht zu erscheinen, wandte er sich mitfühlend an den Studenten. „Es reicht mir leider nicht für eine Verurteilung“, erklärte er ihm am Schluss des dreistündigen Prozesses.
Es war die sechste Therapiestunde
Der Arzt hatte bereits in einer im Juli 2021 verfassten schriftlichen Einlassung ausgeführt, zu keiner Zeit die Grenzen einer psychotherapeutischen Behandlung überschritten zu haben. Bei dem von ihm praktizierten Chakrenausgleich schloss er in dem Schreiben „eine kurze Berührung der Handkante an der oberen Schambeinkante nicht aus“. Durch seinen Tremor könne es zu einer leichten Wackelbewegung der Hand gekommen sein.
Bei der Verhandlung am Montag berichtete der Angeklagte ruhig und ausführlich von der sechsten Therapiestunde. Er schilderte das kurze Gespräch mit der Patientin, die Druckpunktearbeit sowie Achtsamkeitsübungen unter dem Einsatz von Kastaniensäckchen. Zum Ende hin habe er seine Hand auf verschiedene Chakren der Patientin gelegt, die neben ihm in Jeans und Pullover auf einer Matte gelegen habe.
Beschuldigter demonstriert Unterbauch-Chakra
Wo er beim zur Debatte stehenden Unterbauch-Chakra seine Hand positioniert hatte, demonstrierte er an seinem Verteidiger. Der hatte sich zu diesem Zweck erhoben und bekam die Hand seines Mandanten mit den Fingerspitzen nach oben zwischen Bauchnabel und Schambein aufgelegt.
„Ich meine, dass ich beim Handauflegen das Schambein nicht gespürt habe, sonst hätte ich meine Position nach oben korrigiert“, erinnerte sich der Angeklagte an die konkrete Therapiesituation. 20 Sekunden würde er seine rechte Hand in der Regel so halten, führte er aus, währenddessen die linke über dem Kronen-Chakra des Scheitels schwebe. Zum Abschluss der Sitzung habe er bei einer zuvor besprochenen therapeutischen Umarmung von hinten „eine Störung“ bemerkt und sich vorgenommen, die Patientin in der folgenden Sitzung darauf anzusprechen.
„Es hat auf jeden Fall diese Bewegung mit dem Daumen gegeben“
Dazu ist es nicht gekommen. Per E-Mail kündigte das mutmaßliche Opfer die Behandlung, zog kurze Zeit darauf zum Studium nach Köln. Zwei Jahre später hat der Zeuge Strafanzeige gestellt.
„Es hat auf jeden Fall diese Bewegung mit dem Daumen gegeben“, war sich der 23-Jährige sicher. Im Stehen zeigte er auf eine Region in Schambeinhöhe. Er schätzte ihre Dauer auf ein bis zwei Minuten. Er sei schockiert gewesen und habe versucht, sich nichts anmerken zu lassen, „weil ich es in dem Moment nicht wahrhaben wollte und wollte, dass es schnell vorbeigeht“. Er habe sich in dieser Situation „wahnsinnig ausgenutzt gefühlt“. Abends habe er sich seiner Mutter anvertraut, ohne konkret zu werden. Noch immer habe er aus Angst vor Übergriffen Probleme, zu männlichen Ärzten zu gehen.
Das Urteil entspricht dem Antrag der Staatsanwältin. In ihrem Plädoyer folgte sie den Angaben des Angeklagten „Der Arzt hat das Schambein nicht aus sexuellen Motiven berührt, sondern um eine Therapie durchzuführen“, erklärte sie. Er habe einen Druckpunkt zwischen Schambein und Bauchnabel gesucht. Das habe die Patientin intensiver wahrgenommen.