Nach Trennung Wiedersehen vor Gericht Expartnerin mit Sexvideo erpresst
Nach der Trennung drohte ein 27-Jähriger dem Ehemann seiner Ex, deren Affäre durch ein intimes Video zu offenbaren. Sie sagt, er wollte Geld und Sex für sein Schweigen.
Wittmund - Die Affäre eines 27 Jahre alten Mannes aus der Gemeinde Friedeburg und einer verheirateten 21-Jährigen, die zu diesem Zeitpunkt ebenfalls dort lebte, fand vor mehr als einem Jahr ein abruptes Ende. Jetzt gab es für sie ein Wiedersehen vor dem Wittmunder Amtsgericht. Die Freude darüber war bei beiden gering. Denn Richter Dirk Mönkediek sollte am Mittwoch klären, inwieweit der Vorwurf zutraf, der Mann habe die Frau nach der Trennung mit einem Sexvideo erpressen wollen. Laut Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Aurich hatte der auf diese Art Geld und Geschlechtsverkehr erzwingen wollen.
Der Angeklagte soll bei der letzten intimen Zusammenkunft des Ex-Paares mit seinem Smartphone ein Video davon gefilmt haben. Die 21 Jahre alte Frau sagte als Zeugin aus, sie habe dies nicht bemerkt. Als er ihr später den Kurzfilm gezeigt habe, sei sie schockiert gewesen. Das Brisante an der Drohung: In der Religion der Frau und ihrer Familie ist Ehebruch eine Schande. Würde der Film in Umlauf geraten, hätte dies damit weitreichende Konsequenzen für sie und ihre gesamte Familie. Die Zeugin erklärte, der Angeklagte habe fürs Löschen der Datei Geld und Sex verlangt; bis zu 1000 Euro wurden als Summe genannt. Schließlich habe sie ihrem Ex einmalig 20 Euro gezahlt, den Beischlaf aber habe sie ihm verweigert.
Erpressung kam eher zufällig zur Anklage
Der hingegen sagte aus, ein Sexvideo habe es nie gegeben. Geld habe er auch nicht haben wollen: Ihm sei bewusst gewesen, dass es bei ihr nichts zu holen gab. Auch die Erklärungen zu Art und Dauer der Beziehung der beiden Partner zueinander wichen in ihren Aussagen voneinander ab. Der genaue Zeitpunkt der Erpressung und versuchten sexuellen Nötigung war im Nachhinein somit nicht zu rekonstruieren. Laut Anklage geschah dies im Zeitraum zwischen Oktober 2020 und April 2021. Die 21-Jährige unterstrich, dass sie mit dem Angeklagten nichts mehr zu tun haben will. Vor Gericht waren die Vorwürfe gegen den Friedeburger nur spät und eher zufällig gekommen: An ihrem neuen Wohnort sagte die Frau im Zusammenhang mit einer anderen Straftat bei der Polizei aus und erwähnte das Video. Sie selbst habe gar keine Anzeige gegen den Mann erstatten wollen.
Die Frau schilderte, sie habe Angst vor dem Angeklagten, da der ihr bei Veröffentlichung des Videos noch immer schaden könne. Sie ließ im Gegensatz zu dem Mann keine Zweifel daran, dass es dieses Video gab: Sie habe es am Tag der Trennung vom Angeklagten gezeigt bekommen. Letztlich überzeugten die Umstände, wie es zur Verhandlung gekommen war und das, was für die Zeugin auf dem Spiel stand, nicht nur die Staatsanwältin. Die forderte eine sechsmonatige Bewährungsstrafe in Kombination mit 200 Stunden gemeinnütziger Arbeit für den Mann, der die kulturelle Situation der Zeugin ausgenutzt habe. Der Strafverteidiger hingegen forderte den Freispruch für seinen Mandanten: „Es gibt objektiv kein Video.“ Die Frau habe sich für die Trennung rächen wollen, mutmaßte er. Den Richter überzeugte dieser Erklärungsansatz nicht: Er verhängte die von der Staatsanwaltschaft geforderte Strafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der 27-Jährige bekam zudem 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit als Auflage.