Jeveraner muss zahlen  Ex-Freundin deckt Drogenlüge auf

Franz-Josef Höffmann
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Von Franz-Josef Höffmann
| 14.11.2022 18:45 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
In Oldenburg wurde das Urteil bestätigt. Bild: Pixabay
In Oldenburg wurde das Urteil bestätigt. Bild: Pixabay
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Ein junger Mann aus Jever muss 800 Euro zahlen, weil er 0,9 Gramm Marihuana dabei hatte. Seine Ex-Freundin deckte die Wahrheit auf, die er gerne verschwiegen hätte.

Jever/Oldenburg - Über diesen Fall wird man bald schon schmunzeln. Aber noch ist der Besitz von Marihuana strafbar – selbst kleinste Mengen. Das musste auch ein 20-Jähriger aus Jever erfahren. Er war auf dem Oldenburger Hauptbahnhof mit 0,9 Gramm Marihuana erwischt worden. Dafür muss der 20-Jährige nun eine Geldauflage von 800 Euro zahlen. Ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichtes in Jever hat das Oldenburger Landgericht in zweiter Instanz bestätigt.

Der Angeklagte hatte erklärt, dass die Drogen nicht ihm gehörten. Doch er hatte die Rechnung ohne seine Ex-Freundin gemacht, die ihn im Verfahren schwer belastet hat. Der 20-Jährige gab an, einen Freund vom Oldenburger Bahnhof abgeholt zu haben. Man sei angeln gegangen. Nachts sei es kalt gewesen, der Freund habe keinen Pullover dabei gehabt. Deshalb habe er ihm seinen Kapuzenpullover ausgeliehen. Der Freund habe ihm am nächsten Tag am Oldenburger Bahnhof den Pullover wieder zurückgegeben, so der 20-Jährige. Zufällig kam der Zoll mit einem Drogenhund vorbei. Der Hund schlug an, der Angeklagte gab die 0,9 Gramm Marihuana heraus.

Gespräch mit dem Handy aufgezeichnet

Die Drogen im Kleidungsstück seien die seines Freundes gewesen, die müsse der vergessen haben, argumentierte der junge Mann. Die Zöllner hatten allerdings notiert, dass er nicht überrascht gewesen sei, als sie die Drogen bei ihm gefunden hatten. Der Freund bestätigte zwar die Version des Angeklagten, widersprach sich aber. Die Ex-Freundin des 20-Jährigen dagegen ließ keinen Zweifel an ihrer Aussage aufkommen: Sie hatte ihren ehemaligen Freund beim Angeln gesehen. Er habe seinen Kapuzenpullover selber getragen, sagte sie aus und ließ noch eine Bombe platzen: Ihr Ex habe sie am Tag der Verhandlung angesprochen und gebeten, vor Gericht seine Version zu bestätigen.

Zum Beweis zog sie ihr Handy hervor. Sie hatte das Gespräch heimlich aufgezeichnet. Es wurde im Gerichtssaal abgespielt und die Berufung des Angeklagten verworfen. Nun muss er zahlen.

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