International  Nach Raketeneinschlag in Polen: Das besagen Artikel 4 und 5 des Nato-Vertrags

Flora Hallmann
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Von Flora Hallmann
| 16.11.2022 09:57 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Nato-Generalsekretär Stoltenberg warnte vor vorschnellen Entscheidungen. Foto: Roberto Monaldo/LaPresse/AP/dpa
Nato-Generalsekretär Stoltenberg warnte vor vorschnellen Entscheidungen. Foto: Roberto Monaldo/LaPresse/AP/dpa
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Nach dem Einschlag einer Rakete in Polen laufen derzeit die Ermittlungen. Polen hat derzeit die Streitkräfte mobilisiert – und könnte sich nun auf das Nato-Bündnis berufen. Was der Nato-Vertrag über den Verteidigungsfall sagt – und was Artikel 4 und 5 bedeuten.

Der Einschlag einer Rakete in Polen hat am Dienstagabend für Bestürzung gesorgt. Polen rief den Nationalen Sicherheitsrat ein und mobilisierte seine Streitkräfte, die Mitglieder der Nato trafen sich zu einer Sondersitzung abseits des G20-Gipfels in Indonesien. Polen beruft sich nun auf Artikel 4 des Nato-Bündnisses. Was das bedeutet – und warum Artikel 5 wohl erst mal nicht ausgerufen wird.

Lesen Sie hier die aktuellen Hintergründe:

Im Nato-Gründungsvertrag vom 4. April 1949 ist der sogenannte Verteidigungsfall geregelt. Der tritt ein, wenn ein Land bedroht wird, sich bedroht fühlt oder direkt angegriffen wird. Artikel 4 und 5 sind dabei die Kernelemente dieses Bündnisses. Vor allem Artikel 5 gilt als Herzstück des Vertrags – in ihm ist der sogenannte Bündnisfall geregelt.

Artikel 4 ist eine Vorstufe davon: „Die Parteien werden einander konsultieren, wenn nach Auffassung einer von ihnen die Unversehrtheit des Gebiets, die politische Unabhängigkeit oder die Sicherheit einer der Parteien bedroht ist.“ Wichtig dabei: Die Ausrufung von Artikel 4 muss keine konkreten Reaktionen zur Folge haben. Es handelt sich lediglich um eine Beratung der Nato-Mitglieder über die Sicherheitslage und ein mögliches weiteres Vorgehen.

Der Artikel wurde Nato-Angaben zufolge seit 1949 sieben Mal in Anspruch genommen. Zuletzt war das am 24. Februar 2022 der Fall: Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, die Slowakei und die Tschechische Republik beantragten Artikel 4 nach dem russischen Einmarsch in der Ukraine. Das Ergebnis war eine Verstärkung der Nato-Streitkräfte an der Ostflanke des Bündnisgebiets.

In Artikel Fünf ist geregelt, dass die Bündnispartner einen bewaffneten Angriff gegen einen oder mehrere von ihnen als ein Angriff gegen alle Bündnispartner ansehen. Sie verpflichten sich, dem angegriffenen Nato-Mitglied Beistand zu leisten.

In welcher Form sie Beistand leisten, ist dabei den Nato-Mitgliedern selbst überlassen. Das kann auch Waffengewalt sein – das ist aber nicht für alle Partner verpflichtend. Aus dem Wortlaut des Artikels geht nicht hervor, dass Nato-Staaten zum Beispiel eigene Truppen zur Unterstützung entsenden müssen. Er verpflichtet lediglich dazu, unverzüglich Maßnahmen zu treffen, die der jeweilige Nato-Staat für erforderlich hält, um die Sicherheit des Nato-Gebiets wiederherzustellen.

Hier schlug die Rakete ein:

Artikel Fünf ist in der Nato-Gescichte erst ein einziges Mal aktiviert worden, und zwar nach den Anschlägen am 11. September 2001. Dies führte dazu, dass Deutschland und andere Nato-Staaten sich am Krieg gegen die Taliban und die Terrororganisation Al-Kaida in Afghanistan beteiligten. Deutschland beteiligte sich an der US-geführten „Operation Enduring Freedom“ in Afghanistan vor allem mit Abwehr-, Sanitäts- und Transportkräften.

Der Bündnisfall der Nato ist kein Automatismus, also kein automatisch ausgelöster Vorgang. Polen müsste Artikel 5 aktiv ausrufen. Dafür scheint derzeit aber kein Grund vorzuliegen. Zwar sind die Hintergründe des Raketeneinschlags in Polen noch unklar. Allerdings gehen die USA derzeit davon aus, dass es sich vermutlich um eine ukrainische Rakete handeln könnte, die als Abwehr gegen russische Angriffe eingesetzt worden sein könnte.

Sollte die Rakete tatsächlich von russischen Kräften abgefeuert worden sein, ist immer noch unklar, ob es sich um einen gezielten Angriff oder ein Versehen handelt. Bisher gibt es keine Hinweise auf einen gezielten Angriff.

Polens Präsident Andrzej Duda sagte am Mittwoch, es sei kein gezielter Angriff auf Nato-Gebiet gewesen sondern ein Unfall in der ukrainischen Luftabwehr. Damit ist Artikel 5 vom Tisch.

Gegründet wurde die Nato von zwölf Ländern: Belgien, Dänemark, Frankreich, Großbritannien, Island, Italien, Kanada, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Portugal und USA. Heute sind es insgesamt 30 Bündnispartner. Deutschland trat im Jahr 1955 in die Nato ein. Das jüngste Mitglied ist Nordmazedonien, das sich 2020 anschloss, aktuell wird der Eintritt von Schweden und Finnland verhandelt.

Hier sehen Sie, welche Länder Mitglied in der Nato sind:

(Mit dpa)

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