Hamburg 3000 Euro Inflationsprämie: Wie Rentner sie bekommen können
Bis zu 3000 Euro können Arbeitgeber ihren Angestellten an Inflationsprämie auszahlen. Auch Menschen, die schon längst in Rente sind und nicht mehr Vollzeit arbeiten, können den Bonus bekommen.
Es klingt eigentlich wie ein Paradox: Nicht mehr Vollzeit arbeiten und doch vom Arbeitgeber eine Inflationsprämie bekommen? Das ist für einige Rentnerinnen und Rentner in Deutschland tatsächlich möglich. Um die Folgen der Inflation zu mindern, hat die Bundesregierung nach dem Vorbild des Corona-Bonus eine weitere Pauschale beschlossen: Die Inflationsprämie. Bis zu 3000 Euro dürfen Arbeitgeber ihren Beschäftigen auszahlen, ohne dafür Steuern zahlen zu müssen. Bis 2024 soll auf solche Boni keine Einkommenssteuer entfallen. Das gilt auch für Rentnerinnen und Rentner.
Für die Inflationsprämie im Ruhestand muss lediglich eine Bedingung erfüllt sein: Eine Anstellung. Wer sich also neben seiner Rente als Minijobber noch etwas dazuverdienen will, hat gute Chancen auf eine Inflationsprämie. Vorausgesetzt natürlich, der Arbeitgeber zahlt den Bonus überhaupt. Denn hier gilt: Zahlt der Arbeitgeber die Prämie an Vollzeitkräfte, muss er sie auch an andere Arbeitnehmer, wie Minijobber, Auszubildende oder Werkstudenten zahlen. Das legt der sogenannte Gleichbehandlungsgrundsatz fest. Unternehmer brauchen so einen triftigen Grund, um einzelne Gruppen, wie beispielsweise Minijobber, auszuschließen.
Die Zahl der Rentner, die in Deutschland arbeiten, ist in diesem Jahr stark gestiegen. Im vergangenen Jahr waren 1,05 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland 67 Jahre oder älter. Davon waren 217.000 Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt und 835.000 hatten einen Minijob. Bis zu 6300 Euro dürfen Rentnerinnen und Rentner dazuverdienen - die maximal 3000 Euro kommen dann im besten Fall noch obendrauf.