Delmenhorst / Oldenburg  Delmenhorster kassieren wegen Beihilfe zum Mord sieben Jahre Gefängnis

Ole Rosenbohm
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Von Ole Rosenbohm
| 24.11.2022 17:41 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Nach der Urteilsverkündung. Die Polizei war mit mehreren Kräften vor Ort Foto: Ole Rosenbohm
Nach der Urteilsverkündung. Die Polizei war mit mehreren Kräften vor Ort Foto: Ole Rosenbohm
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Das Landgericht Oldenburg ist zu einem Urteil gekommen. Vier Männer aus Delmenhorst bekommen wegen Beihilfe zum Mord mehrjährige Gefängnisstrafen.

Nach zehn Verhandlungstagen ist am Donnerstag der Prozess wegen Beihilfe zum Mord gegen vier Verwandte des Delmenhorster Doppelmörders mit Schuldsprüchen zu Ende gegangen. Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg verurteilte die Angeklagten aus „patriarchisch geprägten Großfamilien der jesidischen Gemeinschaft“, so der Staatsanwalt, im Alter von 46, 42, 41 und 30 Jahren zu je sieben Jahren Haft. Die Kammer sah es für zweifelsfrei erwiesen an, dass die vier Männer den Haupttäter (35) bei seiner vom Gericht als „Ehrenmord“ bezeichneten Bluttat am 3. Oktober 2021 unterstützt hatten.

Klare Sachbeweise, etwa Geständnisse oder Zeugenaussagen für die Beihilfe, hatte das Gericht nicht zur Hand. So entwickelte sich ein Indizienprozess, von denen jedes einzelne in den Plädoyers der acht Verteidiger als nicht erwiesen dargestellt wurde. Alle beantragten Freisprüche: Jedes einzelne Detail sei widerlegbar oder anders erklärbar, zudem habe sich die Polizei vorschnell festgelegt. In seiner Urteilsbegründung widersprach der Vorsitzende Richter Sebastian Bührmann: In ihrer Gesamtheit trügen die Indizien die Verurteilungen.

Das Gericht sah es also für zweifelsfrei erwiesen an, dass die vier nach einer gemeinsamen Zusammenkunft an einem Kiosk mit noch mehr Familienmitgliedern den Tatort an der Mühlenstraße, ein Sportwetten-Café, ausgekundschaftet und den Haupttäter benachrichtigt hatten, damit der seinen Mord mit rund 30 kräftigen Messerstichen im Sekundentakt ungestört durchführen konnte. Die Angeklagten hätten den Täter mit ihrer Anwesenheit psychisch unterstützt und zuvor „Organisationshilfe“ geleistet, urteilte das Gericht. Damit sorgten sie auch dafür, dass der Täter wenige Minuten später in seiner nahe gelegenen Ehe-Wohnung seine Ehefrau mit ebenfalls einer Vielzahl von Messerstichen ermorden konnte – vor den Augen der gemeinsamen Tochter im Grundschulalter.

Hauptsächlich stützte die Kammer ihr Urteil auf polizeiliche Erkenntnisse der unmittelbaren Vorgeschichte. Wie Funkzellenauswertungen ihrer Handys belegten, seien die Angeklagten in zwei Wagen zum Tatort gefahren und hätten sich gegenseitig über die Lage informiert. So kam es zwischen 20.20 Uhr bis 20.34 Uhr zu mindestens acht Gesprächen zwischen den Angeklagten sowie dem Haupttäter, der gemäß den Erkenntnissen gegen 20.35 Uhr das Café stürmte und das 23 Jahre alte Opfer im Beisein der Angeklagten (und weiterer Beschuldigter) ermordete. Kein zufälliges Zusammentreffen, man habe sich zur Tat verabredet, sagte Bührmann. Drastischer hatte es zuvor Nebenkläger-Anwalt Jan Lam formuliert: „Das war kein spontanes Verbrechen aus Leidenschaft, sondern eine regelrechte Verschwörung“.

Auch die Anwälte des 46-Jährigen, Alexander Gellinger und Axel Heinken, drangen mit ihren Argumenten nicht durch. Für ihren Mandanten hatte der einzig neutrale und aussagewillige Zeuge des Mordes erklärt, dieser habe versucht, den Täter mit Gewalt vom Mord abzuhalten. Diesen völlig neuen Teil seiner Aussage glaubte das Gericht – wie im Prozessverlauf oft verlautbart – nicht.

Begleitet war der Urteilstag von lautstarken Gefühlsausbrüchen. Deutlich wurde: Spätestens jetzt existiert ein tiefer Riss zwischen den Familiensträngen, von denen jeweils zwei Mitglieder verurteilt wurden und die sich in ihren Angaben stark widersprochen hatten: „Sagt die Wahrheit“, soll einer der Angeklagten in Richtung der beiden Brüder des Haupttäters nach dem Plädoyer des Staatsanwalts auf Kurmanji geschrien haben, nachdem der sogar neun Jahre Haft für jeden einzelnen beantragt hatte. Draußen kam es in einer Pause ebenso zu lautstarken Beschimpfungen wie nach dem Urteil im Gerichtssaal. Die Polizei war mit mehreren Kräften vor Ort und saß mit vier uniformierten Beamten im Saal.

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