Gemeinde Hinte vor Gericht Klage gegen Neubau des Feuerwehrhauses in Osterhusen abgewiesen
Eine Bürgerinitiative hatte die Rechtmäßigkeit des Neubaus einer ABC-Halle in Osterhusen angezweifelt. Der Streit landete vorm Oberverwaltungsgericht in Lüneburg.
Hinte/Lüneburg - Im Streit um den Neubau des Feuerwehrhauses in Osterhusen ist am Freitagvormittag eine Entscheidung am Lüneburger Oberverwaltungsgericht gefallen. Laut Uwe Redenius (parteilos), Bürgermeister von Hinte, wurde die Klage der Bürgerinitiative gegen die Gemeinde Hinte abgewiesen. „Ich bin sehr erleichtert und hoffe, dass nun in Osterhusen Ruhe einkehren kann“, schreibt Redenius in einer Mitteilung. Eine Revision sei nicht zugelassen. Der Bürgermeister war am Donnerstag in Lüneburg, um die Gemeinde vor Gericht zu vertreten.
Eine Bürgerinitiative aus Anwohnern zweifelt die Rechtmäßigkeit des Neubaus des Feuerwehrhauses und der ABC-Halle in Osterhusen an. ABC steht in diesem Fall für „atomare, biologische und chemische“ Gefahren. Die ABC-Züge der Feuerwehren sind in den Katastrophenschutz integriert.
Die Diskussionen um den Standort gibt es seit rund drei Jahren, nachdem noch unter Redenius Vorgänger Manfred Eertmoed (SPD) die Vorbereitungen für den Neubau begannen. Die Bürgerinitiative kritisiert unter anderem, dass der Neubau nicht ins Dorfbild passe, die Zufahrtsstraßen durch die schweren Einsatzfahrzeuge in Mitleidenschaft gezogen werden und die Anwohner durch Lärm belästigt werden. Laut den Anliegern gebe es genügend Alternativflächen. Im April vergangenen Jahres lehnte das Verwaltungsgericht in Oldenburg einen Einspruch gegen den Neubau ab, nun fällte auch das Oberverwaltungsgericht in Lüneburg ein Urteil.
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