Vor Ukraine-Krieg geflohen Leeraner Kreisverwaltung erklärt Studenten für ausreisepflichtig
Sein Ukraine-Studium wurde vom Krieg unterbrochen, in Weener hatte er einen Job gefunden. Wird die Leeraner Kreisverwaltung den 19-jährigen Abdoul Rahimi Diallo abschieben lassen?
Ostfriesland/Hannover/Berlin - Abdoul Rahimi Diallo lebt in einer Geflüchteten-Unterkunft in Weener – doch wenn es nach der Leeraner Kreisverwaltung geht, nicht mehr lange. Sie erklärte den 19-Jährigen aus Guinea zum 12. Dezember für ausreisepflichtig. Doch nun befasst sich Niedersachsens Innenministerium mit dem Fall.
Diallos Heimat ist ein afrikanischer Staat, der früher eine französische Kolonie war. Die Ukraine war für ihn das Land, in dem er sich Zukunftschancen erarbeiten wollte – dort begann er zu studieren. Doch dann kam der Krieg. Und es folgte die Flucht. Deutschland könnte nun das Land werden, in dem seine Zukunftsträume platzen.
Dem Ausländeramts-Beschluss folgte der Job-Verlust
Die Leeraner Kreisverwaltung hat dem jungen Mann in einem Schreiben vom 10. November, in dem auch „Der Landrat“ im Briefkopf steht, eine „Grenzübertrittsbescheinigung“ geschickt. Mit einer „Frist zur Ausreise bis zum 12.12.2022“. Für Diallo hatte das existenzielle Folgen. Zum 15. November verlor er seinen Job als Produktionshelfer bei der Seelan Elektromotoren GmbH in Weener. Er sei zum 1. November für einen Großauftrag eingestellt worden, teilte das Unternehmen auf Anfrage unserer Zeitung mit. Aber: „Die Beschäftigung wurde zum 15.11.22 beendet, die Ausländerbehörde hatte Herrn Diallo die Arbeitserlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen“, erläutert Geschäftsführerin Nadja Buttjer. Sie fügt hinzu: „Wir würden Herrn Diallo umgehend wieder einstellen – Herr Diallo ist uns vom ersten Tag an positiv aufgefallen, er konnte unfassbar schnell angelernt werden.“
Die Entscheidung der Leeraner Kreisverwaltung wirkt sich für die Firma negativ aus, wie die Geschäftsführerin erklärt: „Bei dem Großauftrag stehen wir unter enormem Zeitdruck, da der Terminplan sehr eng getaktet ist und da ist es schon von Nachteil, wenn einem unserer ,sehr guten‘ Mitarbeiter auf einmal die Arbeitserlaubnis entzogen wird und wir einen neuen Mitarbeiter anlernen müssen.“
Auch keine Sozialleistungen mehr wegen Ausreisepflicht?
Mit selbem Datum wie die Kreisverwaltung teilte die Stadt Weener dem Studenten mit, dass „die Leistungsgewährung nach den Vorschriften des Sozialgesetzbuchs II mit Wirkung ab dem 01.12.2022 eingestellt“ werde. Bürgermeister Heiko Abbas schreibt auf Anfrage, dass der Betroffene Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beantragen könne: „Die Beantragung und Beurteilung des Antrags fallen aber wie die gesamte statusrechtliche Beurteilung in die Zuständigkeit des Landkreises Leer.“
Unsere Zeitung hat sich beim Parlamentarischen Staatssekretär im Bundesinnenministerium, Johann Saathoff (SPD) aus Emden, nach der Rechtslage erkundigt. Das Ministerium teilte in seinem Auftrag mit, dass auch Nicht-Ukrainer, die vor dem Krieg in der Ukraine geflohen sind, „Aufenthaltserlaubnisse zum vorüberbegehenden Schutz“ erhalten könnten.
Welche Kriegsflüchtlinge dürfen noch in Deutschland bleiben?
Als Voraussetzung werden drei Szenarien genannt. Eines davon betrifft „nicht-ukrainische Staatsangehörige, wenn diese sich am 24. Februar 2022 nachweislich rechtmäßig, und nicht nur zu einem vorübergehenden Kurzaufenthalt, in der Ukraine aufgehalten haben“. Das Ministerium erläutert: „Nicht-ukrainische Drittstaatsangehörige, die in der Ukraine studiert und dort keinen Schutzstatus oder keinen unbefristeten Aufenthaltstitel haben, haben Anspruch auf vorübergehenden Schutz nur dann, wenn sie nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland oder ihre Herkunftsregion zurückkehren können.“
Abdoul Rahimi Diallo hat unserer Zeitung eine befristete Aufenthaltserlaubnis für die Ukraine vorgelegt, die bis zum 01.09.2025 gilt. Bis zum 30.06.2025 geht offenbar sein in ukrainischer Sprache abgefasster Vertrag mit der Biotechnologischen Universität Charkiw. Die ARD-Tagesschau berichtete am 4. Dezember im Internet: „In der Ukraine sind nach den massiven russischen Angriffen auf das Stromnetz immer noch 500 Ortschaften ohne Strom gewesen.“ Laut dem stellvertretenden Innenminister Jewgeni Jenin sei „die Region Charkiw am stärksten betroffen, mit 112 von der Außenwelt abgeschnittenen Dörfern“.
Könnte der 19-Jährige nach Guinea zurückkehren?
Wenn Charkiw als Ziel für eine Ausreise des Studenten Diallo nicht infrage kommt, wie sieht es dann mit seiner Heimat aus? Das Auswärtige Amt informiert Reisewillige bezüglich der innenpolitischen Lage in Guinea wie folgt: „Am 5. September 2021 kam es in der Hauptstadt Conakry zu bewaffneten Auseinandersetzungen. Die Regierung des Landes wurde von Einheiten des Militärs für abgesetzt und die Verfassung für ungültig erklärt.“ Nach Informationen des Landkreises Leer ist die Hauptstadt der Geburtsort von Diallo.
Niedersachsens Innenministerium schreibt auf Anfrage: „Die niedersächsischen Ausländerbehörden sind zuletzt am 29.09.2022 im Rahmen einer Dienstbesprechung gebeten worden, bei nicht-ukrainischen Staatsangehörigen im Einzelfall vorrangig zu prüfen, ob eine begründete Aussicht auf einen anderen Aufenthaltstitel, beispielsweise zum Studium in Deutschland, besteht.“
Kreisverwaltung wartet jetzt auf Antwort des Innenministeriums
Die Leeraner Kreisverwaltung hat am 7. Dezember darüber informiert, dass sie die Ausreisepflicht des 19-Jährigen zum 12. Dezember „bis auf Weiteres“ aussetze: „Herr Diallo bekommt für die nächste Zeit eine Duldung, damit in dieser Zeit noch offene Fragen mit dem Niedersächsischen Innenministerium geklärt werden können. Wie schon geschildert, hat das Ministerium am vergangenen Freitag weitere Informationen zu diesem konkreten Fall angefordert, und der Landkreis hat diese Informationen kurzfristig übermittelt. Wir wollen nun erst mal die Antwort des Ministeriums abwarten, bevor eine endgültige Entscheidung fällt.“
Die Landkreise Aurich und Wittmund haben bislang noch keine Drittstaatenangehörigen, die vor dem Ukraine-Krieg geflüchtet sind, zur Ausreise aufgefordert. Das haben die dortigen Kreisverwaltungen mitgeteilt. Die „Vorgänge“ würden bisher „geprüft“. Engeline Kramer vom Leeraner „Café International“ sagt bezüglich Ukraine-Studenten unter den Betroffenen: „Wenn sie in ihre Heimat zurück müssen, verlieren sie alles. Ihre ganze Zukunft.“