Behördenhandeln in Leer  Student aus Guinea als Fachkraft gewinnen oder abschieben?

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 12.12.2022 21:46 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Abdoul Rahimi Diallo Foto: Ellinger
Abdoul Rahimi Diallo Foto: Ellinger
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Die Bundesregierung will ausländische Studenten als Fachkräfte der Zukunft gewinnen. Die Kreisverwaltung Leer legt sich hingegen ins Zeug, um einen studierenden Kriegsflüchtling auszuweisen.

Ostfriesland/Berlin - „Zudem müssen mehr Eingewanderte für eine Berufsausbildung oder ein Studium in Deutschland gewonnen und ihr Bleiben nach deren Abschluss erleichtert werden.“ Das steht in der „Fachkräftestrategie der Bundesregierung“, die das Arbeitsministerium im Oktober veröffentlicht hat. „Schließlich sollen auch die Arbeitsmarktpotenziale der Menschen, die aus humanitären Gründen in Deutschland sind, stärker genutzt werden. Dazu ist es erforderlich, Beschäftigungsverbote für bereits in Deutschland lebende asylsuchende und geduldete Personen aufzuheben sowie den Wechsel von einer Duldung in einen (befristeten) Aufenthaltstitel zum Zwecke der Ausbildung zu erleichtern und den Menschen schnellstmöglich eine selbstbestimmte, wirtschaftlich unabhängige und dauerhafte Perspektive zu eröffnen.“

Was und warum

Darum geht es: Um den Ausweisungseifer der Leeraner Kreisverwaltung bezüglich eines 19-jährigen Kriegsflüchtlings und Studenten.

Vor allem interessant für: Leute, denen der Fachkräftemangel in Deutschland Sorgen bereitet.

Deshalb berichten wir: Weil das Handeln der Leeraner Kreisverwaltung im Widerspruch zur Fachkräftestrategie der Bundesregierung steht.

Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de

Abdoul Rahimi Diallo aus Guinea hat in der Ukraine studiert, ehe er vor dem dortigen Krieg geflohen ist. Seit 1. November hatte er einen Arbeitsplatz als Produktionshelfer in Weener. In seinem Vertrag stehen eine wöchentliche Arbeitszeit von 40 Stunden und ein Stundenlohn von 13 Euro. Das klingt nach einer „wirtschaftlich unabhängigen Perspektive“ im Sinne der Fachkräftestrategie. Doch die Leeraner Kreisverwaltung hat ihn für ausreisepflichtig erklärt. Zum 12. Dezember sollte er Deutschland verlassen. Mit der Entscheidung der Ausländerbehörde hat er auch seine Arbeitserlaubnis und damit seinen Job verloren.

Leeraner Kreisverwaltung droht 19-Jährigem mit Abschiebung

Am 5. Dezember schrieb ein Mitarbeiter der Ausländerbehörde im Auftrag des SPD-Landrats Matthias Groote an den Rechtsanwalt von Diallo: „Aufgrund der Vollziehbarkeit des Bescheides und des nunmehr anstehenden Fristablaufes zur freiwilligen Ausreise, sind meinerseits ab Mitte Dezember aufenthaltsbeendende Maßnahmen in diesem Fall einzuleiten.“ Eine aufenthaltsbeendende Maßnahme ist die Abschiebung.

Am 7. Dezember setzte die Kreisverwaltung ihren Bescheid zur Ausreise jedoch aus: „Herr Diallo bekommt für die nächste Zeit eine Duldung, damit in dieser Zeit noch offene Fragen mit dem Niedersächsischen Innenministerium geklärt werden können.“ Aber: „Mit der von uns ausgesprochenen Duldung darf Herr Diallo nicht arbeiten.“ Und: „Auf Antrag hätte er Zugang zu Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, auch wenn er kein Asyl beantragt.“

Können Kriegsflüchtlinge in Deutschland studieren?

Auf der Internetseite www.study-in-germany.de informiert der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) Geflüchtete darüber, unter welchen Voraussetzungen sie in Deutschland studieren können. Der DAAD ist eine Initiative des Bildungs- und Forschungsministeriums. „Personen mit Fluchthintergrund dürfen an deutschen Hochschulen studieren“, erläutert der DAAD und macht Betroffenen Mut: „Wenn dein Status anerkannt ist (Asylberechtigter, Zuerkennung des Flüchtlingsschutzes et cetera), sollte eigentlich alles gut gehen. Das gilt auch, wenn dein Asylverfahren noch nicht abgeschlossen ist oder du nur einen Duldungsstatus hast.“

Diese Aufnahme aus Conakry, der Geburtsstadt von Abdoul Rahimi Diallo in Guinea, hat die Deutsche Presse-Agentur am 6. September 2021 verbreitet: „Dieses Videostandbild zeigt einen nicht identifizierten Soldaten unter einem Lastwagen in der Nähe des Büros des Präsidenten in Stellung. Die neue Militärführung Guineas hat nach dem Sturz von Präsident Alpha Conde versucht, ihre Macht zu festigen. Sie warnte lokale Beamte, dass die Weigerung, an einem für Montag einberufenen Treffen teilzunehmen, als Rebellion gegen die Junta gewertet würde.“ [Textbaustein: Bildhinweis] Foto: Uncredited/AP/dpa
Diese Aufnahme aus Conakry, der Geburtsstadt von Abdoul Rahimi Diallo in Guinea, hat die Deutsche Presse-Agentur am 6. September 2021 verbreitet: „Dieses Videostandbild zeigt einen nicht identifizierten Soldaten unter einem Lastwagen in der Nähe des Büros des Präsidenten in Stellung. Die neue Militärführung Guineas hat nach dem Sturz von Präsident Alpha Conde versucht, ihre Macht zu festigen. Sie warnte lokale Beamte, dass die Weigerung, an einem für Montag einberufenen Treffen teilzunehmen, als Rebellion gegen die Junta gewertet würde.“ [Textbaustein: Bildhinweis] Foto: Uncredited/AP/dpa

Abdoul Rahimi Diallo ist kein Asylbewerber. Aber er kommt aus einem afrikanischen Land, in dem das Militär vor gut einem Jahr geputscht und die Verfassung außer Kraft gesetzt hat, wie aus Informationen des Auswärtigen Amtes hervorgeht. Und hätte Russland die Ukraine nicht angegriffen, würde er in Charkiw immer noch Wirtschaftsmanagement studieren. In Deutschland hat er neuerdings eine Duldung – allerdings eine, die zeitlich für kein Studium reicht. „Die Duldung gilt für die nächsten Wochen“, schreibt die Leeraner Kreisverwaltung, „damit innerhalb dieser Zeit die noch offenen Fragen mit dem Niedersächsischen Innenministerium geklärt werden können.“

Wie viel Geld braucht ein Ausländer für ein Studium in Deutschland?

Junge Menschen aus Nicht-EU-Staaten müssen grundsätzlich einige Hürden nehmen, um in Deutschland studieren zu dürfen. Sie müssen beispielsweise nachweisen, dass sie genug Geld haben, um ein Jahr lang finanziell unabhängig leben zu können. Als Nachweis wird laut DAAD anerkannt, dass 11.208 Euro auf ein Sperrkonto eingezahlt werden. Auch Bildungsabschlüsse und Sprachkenntnisse müssen nachgewiesen werden.

Haben Geflüchtete unter diesen Bedingungen überhaupt eine Chance? „Auch wenn die Unterlagen über deinen bisherigen Bildungsweg unvollständig sind oder fehlen, gibt es verschiedene Möglichkeiten, an einer deutschen Hochschule zu studieren“, informiert der DAAD. Und: „Wenn du dich in einen internationalen Studiengang einschreibst, ist Deutsch keine Voraussetzung.“

Hat die Kreisbehörde ein Anwaltsschreiben nicht berücksichtigt?

Die Ausländerbehörde des Landkreises Leer bemängelt in einem Brief an Diallos Rechtsanwalt vom 24. November: „Mit Schreiben vom 30.08.2022, zugestellt am 31.08.2022, wurde Ihr Mandant zur anstehenden Entscheidung angehört. Eine Reaktion auf die Anhörung ist unterblieben.“ Könnte das daran liegen, dass die Behörde den Betroffenen auf Deutsch anzuschreiben pflegt und die Sprachkenntnisse des 19-Jährigen nach einem halben Jahr in Deutschland noch nicht ausreichten, um das Behördendeutsch zu verstehen?

Am 10. Oktober ging das erste Anwaltsschreiben bei der Kreisverwaltung ein, wie aus dem Behördenbrief vom 24. November hervorgeht. Darin habe sich der Jurist auf die Anhörung vom 30. August bezogen. Weil der Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis aber schon am 4. Oktober abgelehnt und der Bescheid am 5. Oktober zugestellt worden sei, hat das Amt nach eigenen Angaben das Anwaltsschreiben vom 10. Oktober „nicht weiter berücksichtigt“. Der Bescheid sei „zwischenzeitlich“ – also bis zum 24. November – „rechts- und bestandskräftig und Ihr Mandant vollziehbar ausreisepflichtig“.

Wie erfährt man im Kreis Leer von Unterstützungsangeboten?

Warum fokussiert sich In einer E-Mail an den Anwalt vom 5. Dezember schrieb die Ausländerbehörde: „Auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aufgrund einer abweichenden Rechtsgrundlage, zum Beispiel die Aufnahme eines Studiums in Deutschland, ist mangels Erfüllung der Erteilungsvoraussetzungen nicht ersichtlich.“

Aber wie soll ein 19-Jähriger, der im März als Kriegsflüchtling ankam, schon ein halbes Jahr später in Deutschland ein Studium begonnen haben? War Diallos Vorgehensweise fehlerhaft, sich um einen Arbeitsplatz zu kümmern, um finanziell unabhängig zu werden? Und warum fokussiert sich die Leeraner Kreisverwaltung auf die Ausweisung eines ausländischen Studenten und nicht auf die Beratung, wie er sein Studium in Deutschland fortsetzen oder ein neues beginnen kann?

Die Bundesregierung schreibt in ihrer Fachkräftestrategie, dass „über den DAAD Unterstützungsangebote für geflüchtete Studieninteressierte bereitgestellt“ werden, „welche eine gezielte Studienvorbereitung, eine fachliche und (fach-)sprachliche Unterstützung während des Studiums sowie eine studienbegleitende Vorbereitung auf den Arbeitsmarkt umfassen“. Aber wie erfährt ein Betroffener im Landkreis Leer von den Unterstützungsangeboten?

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