Grillabend außer Kontrolle  Geburtstagsparty in Großefehn endete mit mehreren Verletzten

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 13.12.2022 16:08 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 3 Minuten
Vollkommen eskaliert ist eine Geburtstagsparty in Großefehn. Bei verbalen Attacken blieb es dabei nicht. Symbolfoto: Pixabay
Vollkommen eskaliert ist eine Geburtstagsparty in Großefehn. Bei verbalen Attacken blieb es dabei nicht. Symbolfoto: Pixabay
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In Großefehn ist ein Grillabend völlig eskaliert. Die Folge waren mehrere Verletzte. Einer von ihnen stand nun vor Gericht. Doch hat er die Auseinandersetzung wirklich angezettelt?

Aurich/Großefehn - Eine Geburtstagsparty in Großefehn ist aus dem Ruder gelaufen. Am Ende des Grillabends rund um eine Blockhütte gab es mehrere Verletzte und eine bis zur Bewusstlosigkeit gewürgte Person. Die Beteiligten sahen sich am Dienstag vor dem Auricher Amtsgericht wieder.

Angeklagt war ein 30-jähriger Fehntjer. Er soll dem Geburtstagskind, einer inzwischen 63-Jährigen aus Spetzerfehn, Ende Juni 2021 durch einen Schubs zu Boden einen handgelenksnahen Bruch und ein Veilchen zugefügt haben. Neben Körperverletzung wurden ihm Beleidigung und Bedrohung vorgeworfen, denn bei der Auseinandersetzung soll er „Ich bring‘ dich um, du Miststück“ geäußert haben.

„So jetzt ist Feierabend, jetzt bring ich dich um“

Der Angeklagte stellte sich selbst als Opfer dar. Er sei gegen 23.30 Uhr „aus dem Nichts heraus“ vom Schwiegersohn in spe der Geschädigten durch einen Schlag ins Gesicht angegriffen worden und zu Boden gegangen. „Als er auf mir drauf saß, hat er gesagt ,So jetzt ist Feierabend, jetzt bring ich dich umʻ“, erzählte er. Als seine Schwester gekommen sei, um ihn abzuholen, habe er bewusstlos auf dem Rasen in der Einfahrt gelegen. Ein ärztliches Attest bestätigte Würgemale und bescheinigte ihm zusätzlich einen umgebogenen Fingernagel.

Sechs Zeugen wurden gehört. Die vier Belastungszeugen berichteten übereinstimmend von einer politischen Diskussion um AfD und SPD, die bei der Party für schlechte Stimmung gesorgt hat.

Geschehen wird unterschiedlich geschildert

Das Kerngeschehen – die Attacke des 30-Jährigen auf die 63-Jährige – wurde unterschiedlich geschildert. Mal ist die Geschädigte von vorne geschubst worden, mal von hinten, mal gab es vorher „Geblöke“ oder einen unvermittelten Angriff. Der Angeklagte war ihr damaliger Arbeitskollege. Die Frau leidet heute noch unter den Folgen des Bruchs und weinte bei ihrer Aussage. Der Ex-Freund ihrer Tochter trug von der Auseinandersetzung eine Thoraxprellung davon, die ihm vier Tage Schmerzen bescherte.

Die Schwester des Angeklagten hat den Vorfall am Telefon verfolgt, weil sie gerade mit ihrem Bruder ein Gespräch geführt hat. „Ich habe mitgehört, wie sie ihn geschlagen haben. Er hat so um Hilfe gerufen, ich bin sofort losgefahren“, sagte die 28-Jährige, die emotional mitgenommen war.

„Mein Bruder lag reglos am Boden“

Bei ihrem Eintreffen hätten die Partygäste mit einem Bier in der Hand herumgestanden. „Mein Bruder lag reglos am Boden. Ich habe versucht, ihn wachzukriegen. Es hat einen Moment gedauert, bis er zu sich kam“, schilderte sie. Als sie später seinen Wagen vom Tatort wegholen wollte, habe sie gehört, wie die Tochter der 63-Jährigen gesagt habe „wir müssen alle das Gleiche sagen – der 30-Jährige hat angefangen“.

Während der Staatsanwalt die Anklage bestätigt sah und die saftige Geldstrafe von 180 Tagessätze zu je 35 Euro (6300 Euro) forderte, verwies Verteidiger Hans-Georg Balder, der Verlauf der Auseinandersetzung sei unklar geblieben. Er forderte Freispruch.

Amtsrichterin Stellmacher schloss sich seiner Ansicht an. Sie war nicht überzeugt, dass sich das Geschehen wie angeklagt zugetragen hat. „Dafür reicht mir die Qualität der Zeugenaussagen insgesamt nicht“, führte sie aus. Sie könne nicht feststellen, was passiert sei, und verwies auf viele „nicht aufklärbare Punkte“ und „Widersprüche“.

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