Landgericht trifft Unterhalts-Entscheidung Wilhelmshavener muss für seine Kinder arbeiten
Jahrelang hat ein Wilhelmshavener für seine Kinder keinen Unterhalt gezahlt. Jetzt muss er 15.000 Euro nachzahlen – und nicht nur das.
Wilhelmshaven/Oldenburg - Wer Kinder in die Welt setzt, muss dafür auch aufkommen. Daran wurde jetzt ein 47 Jahre alter Mann aus Wilhelmshaven erinnert. Das Oldenburger Landgericht hat ihn wegen Verletzung der Unterhaltspflicht zu sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Auch muss er künftig Vollzeit arbeiten. Tut er das nicht, wird die Bewährung widerrufen. Zudem entschied das Gericht, dass der Vater von zwei Kindern das bisher an Unterhalt gesparte Geld an den Staat abführen muss. Das sind für den Angeklagten 15.000 Euro.
Mit dem Urteil verschärfte das Landgericht in zweiter Instanz auf Antrag der Staatsanwaltschaft ein früheres Urteil des Wilhelmshavener Amtsgerichtes. Es hatte den Angeklagten freigesprochen. Die Begründung: Der Wilhelmshavener sei nicht so leistungsfähig, dass er den Kindesunterhalt verdienen könne.
Seit 2016 keinen Unterhalt gezahlt
Dem Amtsgericht lagen seinerzeit noch zu wenig Berechnungen über die Verdienstmöglichkeiten des 47-Jährigen als Arbeiter im Baugewerbe vor. Das Landgericht hatte diese Zahlen. Danach könnte der Mann in Vollzeit rund 1500 Euro verdienen. Bisher hatte er nur Gelegenheitsjobs angenommen beziehungsweise sich selbstständig gemacht und dabei nichts verdient. Unterhalt für seine beiden Kinder musste er nach der Trennung und Scheidung von seiner Frau zahlen.
Seit 2016 tat er das aber nicht mehr. Der 47-Jährige lag mit seinen Einkünften stets unter der sogenannten Selbstbehalts-Grenze von monatlich 1080 Euro. Er hätte aber deutlich mehr Geld verdienen und damit Unterhalt zahlen können. Warum er das nicht getan hat? Er könne sich nur schwer unterordnen, antwortete der Mann auf die Frage des Gerichts. Das Gefühl wird er von nun an aushalten müssen, wenn er nicht in Haft will.