Prozess in Aurich Landgericht bestraft angeblich ahnungslose Übersetzerin
Die Dolmetscherin für slowakische Sprache war einem Verfahren um Zwangsprostitution ferngeblieben. Das war nicht das erste Mal.
Aurich - Das wird ein teurer Denkzettel: Einer Dolmetscherin für slowakische Sprache drohen ein Ordnungsgeld und die Übernahme der Kosten für den ausgefallenen Prozesstag am Montag. Erneut war die Oldenburgerin zu einem Prozess um Zwangsprostitution am Auricher Landgericht nicht erschienen. Sie behauptete am Telefon gegenüber ihrem Arbeitgeber, einem Übersetzungsbüro, von dem auf 13 Uhr anberaumten Termin nichts gewusst zu haben. Das ist unmöglich, denn sie war am 2. Dezember im Gerichtssaal, als der Termin festgesetzt wurde. Der Vorsitzende Richter der ersten Großen Strafkammer, Björn Raap, hatte sie damals nachdrücklich um ihr Erscheinen gebeten.
Die Unzuverlässigkeit der Dolmetscherin des seit Anfang November laufenden Prozess ist beinahe schon eine feste Größe. Häufig erschien sie gar nicht oder zu spät. Der Verfahrensgang geriet dadurch erheblich ins Stocken. Jetzt zogen Oberstaatsanwältin Annette Hüfner und Richter Raap, die sich lange geduldig gezeigt haben, die Konsequenzen.
Im Prozess wird einer 38-Jährigen vorgeworfen, ihre heute 20-jährige Stiefschwester als Au-pair-Mädchen nach Aurich gelockt und zwischen August 2019 und März 2020 zur Prostitution gezwungen haben. Auch Schläge und Essensentzug sollen an der Tagesordnung gewesen sein. Das Geld der Freier, insgesamt 5400 Euro, hat sie der Minderjährigen laut Anklage abgenommen. Sie bestreitet das.
Am Donnerstag, 22. Dezember, wird ab 13.30 Uhr weiter verhandelt.