Ausweisung aus Ostfriesland  Ukraine-Geflüchtete, die zuviel arbeiten, dürfen nicht studieren

Andreas Ellinger
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Von Andreas Ellinger
| 20.12.2022 11:03 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 5 Minuten
An seinen ukrainischen Studienort Charkiw kann Abdoul Rhaimi Diallo aus Weener derzeit nicht zurückkehren – die Leeraner Kreisverwaltung hat dem 19-Jährigen aus Guinea aber einen Ausweisungsbescheid geschickt. Dieses Foto aus Charkiw hat die Deutsche Presse-Agentur Ende Oktober geliefert. Foto: Marienko/AP/dpa
An seinen ukrainischen Studienort Charkiw kann Abdoul Rhaimi Diallo aus Weener derzeit nicht zurückkehren – die Leeraner Kreisverwaltung hat dem 19-Jährigen aus Guinea aber einen Ausweisungsbescheid geschickt. Dieses Foto aus Charkiw hat die Deutsche Presse-Agentur Ende Oktober geliefert. Foto: Marienko/AP/dpa
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Ausländer aus Nicht-EU-Staaten, die in Deutschland studieren wollen, müssen finanziell unabhängig sein. Sie müssen aber aufpassen, dass sie nicht mehr arbeiten, als erlaubt – wie ein Mann aus Weener.

Ostfriesland/Hannover - Unter welchen Voraussetzungen kann ein junger Mensch aus einem Staat, der nicht zur Europäischen Union gehört, in Deutschland studieren? Diese Frage betrifft auch Geflüchtete aus der Ukraine wie Abdoul Rahimi Diallo, der aus Guinea stammt. Die Leeraner Kreisverwaltung hatte den 19-jährigen Studenten aufgefordert, Deutschland bis zum 12. Dezember zu verlassen. Kurz, bevor die Abschiebung drohte, entstand bei der Ausländerbehörde jedoch Rückfragebedarf gegenüber dem niedersächsischen Innenministerium.

Was und warum

Darum geht es: Um die Studienchancen in Deutschland von ukrainischen Studenten aus Drittstaaten.

Vor allem interessant für: Leute aus der Flüchtlingshilfe und alle, die sich mit dem Fachkräftemangel in Deutschland beschäftigen

Deshalb berichten wir: Weil ein ukrainischer Student in Weener, der aus Guinea stammt, von der Leeraner Kreisverwaltung einen Ausweisungsbescheid erhielt.

Den Autor erreichen Sie unter: a.ellinger@zgo.de

Zu den Studienvoraussetzungen für solche Drittstaatenangehörigen hat das Landesinnenministerium, das für Abschiebungen zuständig ist, auf Anfrage unserer Zeitung mitgeteilt: „Zu den sogenannten Regelerteilungsvoraussetzungen, die auch für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Studium vorliegen müssen, gehört insbesondere ein gesicherter Lebensunterhalt.“

Reicht ein 40-Wochenstunden-Job als finanzielle Sicherheit für ein Studium?

Diallo hatte seit 1. November einen Arbeitsplatz als Produktionshelfer in Weener, ehe ihn wegen des Leeraner Kreisbehörden-Bescheids ein Arbeitsverbot ereilte. Unsere Zeitung wollte vom Innenministerium wissen, ob der Nachweis eines Arbeitsplatzes mit 40-Stunden-Woche als finanzielle Sicherheit für ein Studium oder für studienvorbereitende Maßnahmen wie Sprachkurse gereicht hätte.

Das Ministerium antwortete: „Bei ausländischen Studierenden gilt ihr Lebensunterhalt dann als gesichert, wenn sie über monatliche Mittel in Höhe des monatlichen Bedarfs verfügen [...]. Für das Jahr 2022 ergibt sich ein Betrag für den monatlichen Bedarf in Höhe von 861 Euro. Bei Nachweis einer Unterkunft, deren Miet- und Nebenkosten geringer sind als 325 Euro, mindert sich der nachzuweisende Betrag entsprechend.“ Das Bundesministerium für Forschung und Bildung geht im Unterschied dazu von einem Schwellenwert von 360 Euro aus.

Zuviel berufliche Arbeit kann ähnlich schädlich sein wie zuwenig

Egal, welche Summe gilt – darauf wäre Diallo mit 40 Arbeitsstunden pro Woche und einem Stundenlohn von 13 Euro problemlos gekommen. Doch im regelungsreichen Deutschland ergibt sich daraus ein anderes Problem: „Um den Aufenthaltszweck des Studiums nicht zu gefährden, berechtigt die Aufenthaltserlaubnis zum Studium (nur) zur Ausübung einer Beschäftigung, die insgesamt 120 Tage oder 240 halbe Tage im Jahr nicht überschreiten darf, sowie zur Ausübung studentischer Nebentätigkeiten“, so das Innenministerium. Das heißt für Diallo, dass er sich einen zu zeitintensiven Job gesucht hat. Wobei es Ausnahmeregelungen zu geben scheint, wie aus einer Antwort des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD) hervorgeht: „Wer mehr arbeiten möchte, benötigt die Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde.“

Unabhängig von den Finanzen stellt sich die Frage, ob vorbereitende Maßnahmen für eine Studienzulassung erforderlich sind. „Für Studiengänge auf Deutsch ist dabei zumeist ein Sprachlevel auf C1-Niveau oder seltener auf B2-Niveau notwendig, bei internationalen Studiengängen ein entsprechendes Englisch-Level“, schreibt das Bundesministerium für Forschung und Bildung auf Anfrage. Nach den Praxiserfahrungen des DAAD benötigen Betroffene in der Regel acht bis 14 Monate Zeit, um dieses Level zu erreichen.“

Emder Hochschule ist am Integra-Programm beteiligt

Sofern fachliche Nachqualifizierungen für einen Hochschulzugang in Deutschland erforderlich sind, bieten sich laut Bundesbildungsministerium sogenannte Studienkollegs an. Und es gebe Hilfestellung. So unterstütze der DAAD die deutschen Hochschulen bei der Integration von Geflüchteten mit einem Programm, dem Integra-Programm: „An teilnehmenden Hochschulen können geflüchtete Drittstaatsangehörige, die zu Kriegsausbruch an einer ukrainischen Hochschule eingeschrieben waren, an allen studienvorbereitenden Maßnahmen des Integra-Programms teilnehmen.“

Die Hochschule Emden/Leer, die Jade Hochschule Wilhelmshaven/Oldenburg/Elsfleth und die Universität Oldenburg sind laut DAAD am Integra-Programm beteiligt. Das Bundesbildungsministerium erläutert: „Für die Teilnahme an Vorbereitungsmaßnahmen im Rahmen des Integra-Programms muss ein geflüchteter Studierender der Hochschule seinen Fluchtstatus nachweisen, beispielweise über eine sogenannte Fiktionsbescheinigung. Darüber hinaus müssen Nachweise über den bisherigen Bildungsweg in der Ukraine erbracht werden, beispielsweise die vorherige Immatrikulation an einer ukrainischen Hochschule.“

Welche Dokumente hat der ukrainische Student aus Guinea in Weener?

Die Immatrikulation in der Ukraine kann Diallo offenbar nachweisen, ein Dokument einer Hochschule in ukrainischer Sprache hat er unserer Redaktion gezeigt. Eine Fiktionsbescheinigung der Ausländerbehörde hat er allerdings nicht – die Leeraner Kreisverwaltung hat stattdessen schließlich den Ausweisungsbescheid zugestellt.

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„Studierende aus der Ukraine können mit einer Aufenthaltserlaubnis zum vorübergehenden Schutz nach Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes ein Studium an einer deutschen Hochschule beginnen“, erklärt das Bundesbildungsministerium. „Eine solche Erlaubnis können momentan alle ukrainischen Studierenden erhalten, die vor dem 24. Februar 2022 ihren Aufenthaltsort in der Ukraine hatten.“ Studierende aus Drittstaaten hätten darauf aber nur Anspruch, wenn sie in der Ukraine „einen Aufenthaltsstatus hatten und nicht sicher und dauerhaft in ihr Herkunftsland zurückkehren können“.

Wie bewertet das Innenministerium die Putsch-Lage in Guinea?

Folglich ist hinsichtlich flüchtlingsrechtlicher Sonderregelungen für ein Studium entscheidend, ob Abdoul Rahimi Diallo „sicher und dauerhaft“ nach Guinea zurückkehren kann. Unsere Zeitung wollte vom niedersächsischen Innenministerium wissen: „Stuft das Ministerium den afrikanischen Staat Guinea, in dem es laut Auswärtigem Amt im vergangenen Jahr einen Militärputsch mit Außerkraftsetzung der Verfassung gegeben hat, als einen Herkunftsstaat ein, in den ein Student wie Herr Diallo ,sicher und dauerhaft’ zurückkehren kann?“

Dazu will man sich in Hannover nicht äußern: „Die Frage der sicheren und dauerhaften Rückkehrmöglichkeit in das Herkunftsland oder die Herkunftsregion ist jeweils im Rahmen einer einzelfallbezogenen Prüfung zu entscheiden. Diese Aufgabe obliegt den Ausländerbehörden, die in Zweifelsfällen eine entsprechende fachliche Einschätzung des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge zum Vorliegen nationaler Abschiebungsverbote einholen können.“

Das Ministerium erklärt also die Ausländerbehörde des Landkreises Leer für zuständig und verantwortlich. Diese könne sich, wie es im vorliegenden Fall geschehen sei, „in Rechtsfragen an das für die Fachaufsicht zuständige Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport wenden“. Das Ergebnis ist unserer Zeitung noch nicht bekannt – eine Presseanfrage bei der Leeraner Kreisverwaltung ist seit einigen Tagen gestellt.