Revision abgelehnt  Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen zwei Norder

Rebecca Kresse
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Von Rebecca Kresse
| 21.12.2022 10:16 Uhr | 0 Kommentare | Lesedauer: ca. 2 Minuten
Das Landgericht Aurich hatte zwei Norder zu hohen Haftstrafen verurteilt. Foto: Romuald Banik
Das Landgericht Aurich hatte zwei Norder zu hohen Haftstrafen verurteilt. Foto: Romuald Banik
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Das höchste deutsche Gericht sieht keinen Fehler zum Nachteil der Angeklagten und lehnte die Revision ab. Das Landgericht Aurich hatte hohe Haftstrafen verhängt.

Norden - Jetzt ist es amtlich: Die Urteile der Zweiten Großen Strafkammer des Landgerichts Aurich wegen besonders schweren Raubes gegen zwei Norder sind rechtskräftig. Das teilte jetzt das Landgericht Aurich mit. Eine von den Angeklagten beim Bundesgerichtshof eingelegte Revision wurde mit Beschluss vom 29. November als unbegründet verworfen. Die Nachprüfung des Urteils habe keinen Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten ergeben, hieß es.

Für einen heute 36 sowie einen 37 Jahre alten Angeklagten aus Norden bedeutet das: Sie müssen für lange Zeit in den Vollzug. Vor dem Landgericht wurden sie am 8. März dieses Jahres wegen besonders schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verurteilt. Der 37-jährige Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren, der 36-jährige Angeklagte zu einer Freiheitsstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten verurteilt. Trotz der Drogenabhängigkeit ging die Kammer bei beiden Angeklagten nicht von einer verminderten Schuldfähigkeit aus. Außerdem hatten beide Angeklagten ein erhebliches Vorstrafenkonto. Zusätzlich ordnete das Gericht aber die Unterbringung der Angeklagten in einer Entziehungsanstalt an. Deshalb müssen die Norder zunächst nur so lange in eine Haftanstalt, bis sie eine Drogen-Therapie im Maßregelvollzug antreten können. Der ältere der beiden Angeklagten hatte ein milderes Urteil erhalten, weil er bei der Aufklärung der Tat geholfen hatte, indem er den Namen seines Mittäters preisgab.

Die Kammer hatte festgestellt, dass die Angeklagten am 22. September 2021 in der Nähe des Zollhauses in Norden gemeinsam einen Passanten, angegriffen haben. Der Mann war mit dem Fahrrad unterwegs. Die Täter entrissen dem Passanten sein Handy sowie Bargeld in Höhe von 220 Euro, schlugen ihn mit einer Bierflasche auf den Kopf und fügten diesem mit der – nach dem Schlag zerbrochenen Bierflasche – eine Schnittwunde am Hals zu. Damit hatten die Angeklagten für die Kammer die Tat unter Verwendung eines „gefährlichen Werkzeugs“ begangen, was die Sache strafrechtlich zu einem besonders schweren Raub machte.

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