Prozess in Aurich Bewaffneter Räuber aus Emden verurteilt
Ein 22-jähriger Emder musste sich vor dem Landgericht Aurich wegen besonders schwerem Raub verantworten. Bei einem der Überfälle soll ihm allerdings der Kassierer des Discounters geholfen haben.
Aurich/Emden - Als „hoffnungsvollen Jungkriminellen“ bezeichnete Erster Staatsanwalt Frank Lohmann den 22-jährigen Angeklagten, der in seinem Leben außer Beschaffungskriminalität nichts auf die Reihe bekommen hat. Dem drogenabhängigen Emder wurde dreifacher besonders schwerer Raub vorgeworfen, begangen zwischen Silvester 2021 und dem 11. März 2022: Überfälle auf eine Kioskbetreiberin, einen Discounter-Kassierer und eine Tankstellen-Angestellte. Er erbeutete die Gesamtsumme von 2605 Euro. Zum Einsatz brachte er eine geladene Gaspistole, eine ungeladene Schreckschusspistole und ein Buttermesser.
Zwei der Taten gestand der Angeklagte. Sie waren auf Video festgehalten worden. Bei der dritten machte er eine überraschende Wendung geltend. Der Discounter-Kassierer, ein Bekannter aus dem gemeinsamen Feier-Milieu, sei eingeweiht gewesen. Man habe den Überfall vorgetäuscht, um die Beute untereinander aufzuteilen.
Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren
Die 2. Große Strafkammer am Auricher Landgericht glaubte ihm. Wegen zweifachen besonders schweren Raubes sowie Diebstahls mit Waffen verhängte sie am Mittwoch eine Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren, wobei sie die Einzelstrafen sehr eng zusammengezogen hat. „Damit wollen wir Ihr Geständnis honorieren“, begründete der Vorsitzende Richter Bastian Witte. Auf schweren Raub steht eine Freiheitsstrafe zwischen fünf und 15 Jahren.
Der siebenfach vorbestrafte Angeklagte wird nach eineinhalb Jahren in einer Entziehungsanstalt untergebracht. Meistert er den Drogenentzug erfolgreich, kommt er zur Halbstrafe, so will es das Gesetz, auf freien Fuß. „Das sollte für Sie ein erheblicher Anreiz sein, bei der Therapie mitzuarbeiten“, wandte sich Witte in der Urteilsbegründung an den Emder. Danach könne der junge Mann sein Leben „auf Reset“ setzen, ermutigte er ihn.
„Schuss vor den Bug“
Bei einem Scheitern müsse er jedoch mindestens zwei Drittel der Gefängnisstrafe absitzen, fuhr Witte fort. In diesem Fall prophezeite er dem 22-Jährigen, er werde in Zukunft wegen seiner Drogensucht viel Zeit in Haft verbringen: „Gut, dass Sie jetzt zu Anfang ihres Lebens einen Schuss vor den Bug bekommen haben.“
Der Angeklagte sitzt derzeit eine einjährige Haftstrafe wegen mehrfachen Diebstahls ab. In seinem letzten Wort zeigte er Reue. Er habe vor, den Geschädigten Entschuldigungsbriefe zu schreiben, ließ er verlauten.
Seine Verteidigerin Sarah Wempen wertete die Taten im Kiosk und in der Tankstelle als minderschwere Fälle. Ihr Mandant sei intelligenzgemindert. „Ich bin mir nicht sicher, ob er erkannt hat, was die Taten mit den Opfern machen“, erklärte sie in ihrem Schlussvortrag. Der 22-Jährige sei „knapp am Jugendrecht vorbeigerauscht“. Man solle ihm eine „letzte Chance“ geben. Sie verlangte eine vierjährige Haftstrafe und die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt. Das Urteil entsprach dem Strafantrag des Staatsanwaltes.