Unfall in Auricher Tiefgarage 20-Jähriger begeht Unfallflucht
Ein 20-Jähriger aus Südbrookmerland musste sich wegen Unfallflucht vor Gericht verantworten. Dabei stand auch seine Ausbildung auf dem Spiel.
Aurich - Ein 20-Jähriger kollidiert beim Verlassen der Auricher Tiefgarage unter dem Marktplatz mit einer Brandschutztür. Sein alter blauer VW-Bulli mit der offenen Ladefläche gerät mächtig ins Wackeln. Doch nach einem kurzen Blick zurück, tritt der Auszubildende aus Südbrookmerland aufs Gaspedal und fährt weiter. So hat eine Videoaufzeichnung den Vorfall am letzten Julitag festgehalten.
Es entstand ein Sachschaden von 10.000 Euro. Am Mittwoch musste sich der Heranwachsende vor dem Auricher Jugendrichter Simon Breuker wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort verantworten. Sowohl ein Fahrverbot als auch der wesentlich gravierendere Führerscheinentzug standen als mögliche Sanktionen im Raum.
Bulli wackelte stark
Dem 20-Jährigen war der Ernst der Lage anscheinend nicht bewusst. Er knödelte einige Sätze heraus. Dass er an der Tür hängengeblieben ist, habe er nur an seinem kaputten Spiegel gesehen, sagte er. Sein Auto würde immer so stark wackeln.
Als das Video von Breuker zum Abspielen fertig gemacht wurde, ließ der Angeklagte schläfrig den Kopf auf seinen Arm auf dem Zeugentisch sinken. „Ich kann mir nicht vorstellen, dass man so ein Gewackel nicht wahrnimmt“, meinte der Richter nach zweimaligem Ansehen der Aufzeichnungen.
Auf Auto und Führerschein angewiesen
Ein Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe referierte, der Angeklagte müsse in seiner Ausbildung mit seinem Pkw zum Blockunterricht. Gewöhnlich würde er zwei Jugendliche mitnehmen. „Ohne Auto kann er die schulischen Stätten nur schwer erreichen“, hob er hervor. Er ließ sich nicht nehmen, dem 20-Jährigen beizuspringen, indem er darauf hinwies, die Brandschutztür habe schon etliche Beulen. „Die Tatsachenfeststellung ist nicht Ihre Aufgabe“, parierte Breuker.
Die Staatsanwältin beschrieb in ihrem Plädoyer, die Tür sei erheblich beschädigt worden. Teile seien herausgebrochen und zu Boden gefallen. Im Video habe man das erhebliche Wackeln des Wagens sehen können. Der Angeklagte sei weitergefahren: „Es war ihm tatsächlich egal“, lautete ihr Schluss. Unter Anwendung des Jugendrechts sprach sie sich für eine Zahlung von 500 Euro an die Verkehrswacht aus. Sie kritisierte die von der Verhandlung unbeeindruckte Art des 20-Jährigen. Nur weil sie ihm die Ausbildung nicht verbauen wollte, beantragte sie ein dreimonatiges Fahrverbot und keinen Führerscheinentzug.
„Das war ein großer Fehler“
Ihre Worte schienen angekommen zu sein. Im letzten Wort äußerte der Angeklagte, er habe das Wackeln „falsch interpretiert“ und „ich hätte nachschauen sollen, das war ein großer Fehler“.
Der Jugendrichter sprach eine Verwarnung aus, verbunden mit der Geldauflage von 500 Euro. Auch beim Fahrverbot entsprach er dem Antrag der Staatsanwältin. „Ich bin sicher, dass sie die Kollision bemerkt haben“, war Breuker überzeugt. Zunächst habe er an einen Führerscheinentzug gedacht, führte er aus, doch letztlich habe ihn das Argument der Staatsanwältin überzeugt.