Auricherin verurteilt  Minderjährige Stiefschwester zur Prostitution gezwungen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 22.12.2022 17:50 Uhr | Lesedauer: ca. 4 Minuten
Am Landgericht Aurich sah man die Vorwürfe der Zwangsprostitution als erwiesen an. Foto: Ortgies
Am Landgericht Aurich sah man die Vorwürfe der Zwangsprostitution als erwiesen an. Foto: Ortgies
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Eine 38-jährige Auricherin soll ihre minderjährige Stiefschwester zur Prostitution gezwungen haben. Am Landgericht Aurich fiel nun das Urteil. Die Angeklagte stritt bis zuletzt alles ab.

Aurich - Sie hat ihre minderjährige Stiefschwester als Au-pair-Mädchen nach Deutschland gelockt und sie an Freier verkauft: Wegen Zwangsprostitution und Zuhälterei wurde eine 38-jährige Auricherin von der ersten Großen Strafkammer des Auricher Landgerichts zu drei Jahren und drei Monaten Gefängnis verurteilt.

Die Angeklagte ohne Vorstrafen hat die Tatvorwürfe auch im letzten Wort abgestritten und sich bereit erklärt, an einen Lügendetektor angeschlossen zu werden. Das Urteil nahm die Frau mit den langen hellbraunen Locken, die einen türkisfarbenen Pulli trug, mit Tränen auf.

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Mit Schlägen und Essensentzug gefügig gemacht

Die Staatsanwaltschaft hat der Angeklagten vorgeworfen, die inzwischen 20-jährige Geschädigte zwischen August 2019 und dem 7. März 2020 dreimal pro Woche zum Sex mit Freiern in einem Auto im Wald gezwungen zu haben. Die Einnahmen, 5155 Euro, soll sie ihr abgenommen haben. Die damals Minderjährige soll mit Schlägen und Essensentzug gefügig gemacht worden sein, nachdem ihr gleich bei der Ankunft der Ausweis abgenommen worden ist.

Das mutmaßliche Opfer hat in einer dreistündigen Vernehmung bei der Polizei von ihrem Martyrium erzählt. Das war auf Video aufgezeichnet worden. Später hat es, offenbar auf familiären Druck, seine Angaben zweimal widerrufen, in einem Videotelefonat und zuletzt Anfang Dezember als Zeugin im Prozess. Dafür war sie eigens aus der Slowakei, wo sie jetzt lebt, mit dem Bus angereist – und erneut bei der Angeklagten untergekommen.

„Es gibt alles ein in sich schlüssiges Gesamtbild“

Oberstaatsanwältin Annette Hüfner sezierte in ihrem ausführlichen Plädoyer jede einzelne Zeugenaussage. „Es gibt alles ein in sich schlüssiges Gesamtbild“, stellte sie abschließend fest. Als wichtigstes Argument für die Glaubhaftigkeit der Geschädigten führte sie an, diese sei intellektuell nicht in der Lage gewesen, sich in kürzester Zeit eine vorgegebene Geschichte zu merken und sie in einer dreistündigen Vernehmung zu wiederholen. Deshalb gehe sie von erlebnisbasierten Angaben aus. Hüfner forderte eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten.

Verteidiger Arno Enninga führte ins Feld, die Aussagen der Geschädigten seien „derart widersprüchlich, dass sie nicht als Beweis dienen“. Sämtliche Zeugen hätten darüber hinaus nicht bestätigen können, dass das Mädchen zur Prostitution gezwungen worden ist. Außerdem sei es wiederholt in den Haushalt der Angeklagten zurückgekehrt. „Das wäre nicht erklärbar, wenn ihr derart Schlechtes widerfahren wäre“, sagte er und forderte Freispruch.

„Ich bin unschuldig und habe nichts getan“

Die Angeklagte äußerte im letzten Wort, sie würde „das nie im Leben mit Kindern machen“, denn sie sei durch ihren Lebenspartner selbst vergewaltigt und geschlagen worden, und deshalb nach Deutschland geflohen. „Ich bin unschuldig und habe nichts getan“, schloss sie.

Die Kammer war am Donnerstag überzeugt, dass der Sachverhalt wie angeklagt zutrifft. „Man kann zusammenfassen, dass in diesem Verfahren viel gelogen worden ist. Es gibt keinen Lügendetektor im deutschen Recht. Wir müssen selbst der Lügendetektor sein“, erklärte der Vorsitzende Richter Björn Raap, indem er auf das letzte Wort der Angeklagten Bezug nahm. Das Gericht müsse alle Steine umdrehen, um die Wahrheit hervorzuholen.

Objektive Beweismittel gibt es nicht

„Wir sind zweifelsfrei überzeugt, dass die Wahrheit in der ersten Aussage des Opfers liegt“, führte er aus. Bei der Polizei habe das Opfer den Kern des Geschehens – sexueller Kontakt mit Männern gegen Bezahlung – im Einklang mit dem beschrieben, was es auch gegenüber zwei weiteren Zeugen gesagt habe. Dabei sei es „von Emotionen geprägt“ gewesen. „Wir sind überzeugt, dass sie sich das nicht ausgedacht oder vorgespielt hat“, so Raap. Dazu sei die Geschädigte intellektuell nicht in der Lage gewesen.

Objektive Beweismittel gibt es nicht. Das Handy der Angeklagten hat keine Hinweise auf Verabredungen mit Freiern ergeben. Allerdings wurde es erst von der Polizei sichergestellt, als sie über die Vorwürfe im Bilde war.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig

In Augenschein genommene Familienvideos, die eine heile Welt abbildeten, überzeugten die Kammer nicht. „Wo hätte sie denn sonst hingesollt?“, fragte der Richter. Dass die beiden Familienhelfer keine Anhaltspunkte für eine Zwangsprostitution feststellen konnten, schrieb er der Tatsache zu, dass ihre Besuche angekündigt waren.

Die Dolmetscherin, die das Verfahren durch ihr Fernbleiben erheblich ins Stocken geraten lassen hat, ist an diesem letzten Termin durch einen pünktlich erschienenen Kollegen ersetzt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Angeklagte kann binnen einer Woche Revision einlegen.