Fahren ohne Führerschein Spritztour mit Geburtstagsgeschenk endete im Desaster
Ein 19-Jähriger aus Wiesmoor bekam zum Geburtstag ein Motorrad geschenkt. Die Spritztour mit der PS-starken Maschine landete nun vor Gericht.
Aurich - Ein 19-jähriger Wiesmoorer konnte nicht die Finger von seinem Geburtstagsgeschenk lassen. Zu verlockend war das neue, PS-starke SMC-Motorrad. Obwohl er erst dabei war, seinen Führerschein zu machen, schwang er sich am 18. August in den Sattel.
Auf der Bentstreeker Straße in Fahrtrichtung Remels kam er auf Rollsplitt zu Fall. Er zog sich komplizierte Brüche am Schien- und Wadenbein zu, so dass er innerhalb von zwei Wochen vier Operationen über sich ergehen lassen musste. Drei Monate war der Auszubildende anschließend krankgeschrieben.
Angeklagter redete nicht lange um den heißen Brei herum
Neben den gesundheitlichen Konsequenzen erwartete ihn am Freitag die Anklage vor dem Auricher Jugendrichter wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein. Der Staatsanwalt sah ein Fahrverbot als geboten an.
Der Angeklagte redete nicht lange um den heißen Brei herum. „Das stimmt“, nickte er den vorgetragenen Sachverhalt mit gesenktem Kopf ab. Sein Führerscheinerwerb sei wegen des Verfahrens auf Eis gelegt worden. Die Maschine, mit der er sich hingelegt hat, möchte er verkaufen.
„Sie sind auf einem schlechten Weg“
„Haben Sie daran gedacht, dass Sie andere Menschen gefährden, wenn Sie mit so einer Maschine unterwegs sind, ohne ansatzweise die Fachkenntnis zu haben“, fragte ihn der Staatsanwalt. Weil der Angeklagte bereits mit demselben Delikt und einem getunten Mofa aufgefallen ist, fand er: „Sie sind auf einem schlechten Weg.“ In seinem Plädoyer sprach er sich für die Anwendung des Jugendstrafrechts aus, denn der 19-Jährige wohnt noch bei seinen Eltern. Zusätzlich soll er den von der Jugendgerichtshilfe geratenen Verkehrserziehungskursus, bei dem die ethischen Aspekte des Straßenverkehrs im Vordergrund stehen, absolvieren und eine Geldauflage von 700 Euro an die Verkehrswacht entrichten. In einem Punkt hatte der Angeklagte Glück: „Ein Fahrverbot sehe ich nicht. Er hat hoffentlich aus seiner Verfehlung gelernt“, meinte der Staatsanwalt.
Jugendrichter Simon Breuker machte sich das Maßnahmenbündel des Staatsanwalts zu eigen und erteilte dem Heranwachsenden zusätzlich eine Verwarnung. Die Geldauflage entspricht dem, was der Angeklagte nach Abzug seines Kostgelds monatlich zur Verfügung hat. „Das muss einfach wehtun“, erklärte Breuker. Dennoch räumte er dem Azubi eine Ratenzahlung von hundert Euro monatlich ein. Der Angeklagte war mit dem Urteil einverstanden und erklärte Rechtsmittelverzicht.