Bremen Bremer Zoll warnt vor Gefahren bei nicht zugelassenem Feuerwerk
Für viele gehört das Feuerwerk zu einem gelungenem Jahreswechsel dazu und so wollen und werden auch in diesem Jahr wieder viele Menschen das neue Jahr mit Raketen und Böllern begrüßen. Doch dabei ist Vorsicht geboten, warnt das Hauptzollamt Bremen – und das nicht erst bei der Verwendung der Feuerwerkskörper, sondern bereits beim Kauf.
Insbesondere in den Tagen vor Silvester werden laut einer Mitteilung des Hauptzollamtes in Bremen Feuerwerkskörper unbekannter Herkunft oder mit mangelnder Verarbeitung angeboten und nach Deutschland eingeführt. „Im schlimmsten Fall hat die Verwendung dieser Raketen und Knaller lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben“, sagt Zoll-Pressprecher Volker von Maurich. Daneben sei auch mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Die Einfuhr von nicht konformitätsbewertetem und nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk ist nach dem Sprengstoffgesetz verboten und strafbar. Dies gilt laut Zoll auch, wenn die CE-Kennzeichnung gefälscht sein sollte. Es werde stets ein Strafverfahren eingeleitet, die Feuerwerkskörper würden beschlagnahmt oder sichergestellt.
Außerdem ist zu beachten, dass bereits für bestimmte Feuerwerkskörper der Kategorie F2 (z. B. Blitz-Knallsätze) eine besondere sprengstoffrechtliche Erlaubnis erforderlich ist, erklärt der Zoll. Für Feuerwerk der Kategorien F3 und F4 sei diese generell und ohne Ausnahme erforderlich.
„Nicht konformitätsbewertetetes Feuerwerk ist äußerst gefährlich und kann mit extremen Risiken verbunden sein. Selbst bei vorsichtiger Verwendung können diese Feuerwerkskörper zu schlimmen Verletzungen, wie Verbrennungen, Verlust von Gliedmaßen und Augenlicht oder Verätzungen führen.“, erklärt von Maurich.
Der Zoll rät daher dringend, nur geprüftes und mit dem CE-Kennzeichen versehenes Feuerwerk zu kaufen.