Taxifahrer dürfen mehr Immer noch kein gleiches Recht für Radfahrer
Lieferfahrzeuge und Taxis dürfen zwei Stunden länger in die Auricher Fußgängerzone fahren als Fahrräder. Foto: Archiv/Luppen
In Aurich haben Taxifahrer mehr Rechte als Radfahrer: Sie dürfen abends eher und morgens länger die Fußgängerzone befahren. Das sollte sich 2022 ändern. Daraus ist nichts geworden.
Lesedauer des Artikels: ca. 2 Minuten
Jetzt Artikel freischalten
Schnell bestellt – jederzeit kündbar.
- Voller Zugriff auf www.oz-online.de
- 700+ neue Artikel pro Woche
- OZ-App inklusive
3 Monate je
1€
statt 9,90 €
Du hast bereits ein OZ-Abo? Super!
Weitere Abo-Modelle