Taxifahrer dürfen mehr Immer noch kein gleiches Recht für Radfahrer
In Aurich haben Taxifahrer mehr Rechte als Radfahrer: Sie dürfen abends eher und morgens länger die Fußgängerzone befahren. Das sollte sich 2022 ändern. Daraus ist nichts geworden.
Aurich - Die Fußgängerzone ist für Fahrzeuge tabu, zumindest tagsüber. Die Definition von „tagsüber“ ist in Aurich jedoch unterschiedlich – je nachdem, ob das Fahrzeug zwei oder vier Räder hat. Fahrer von Taxis und Lastwagen haben mehr Rechte als Radfahrer. Während Radler in der Fußgängerzone zwischen 20 und 9 Uhr freie Fahrt haben, also 13 Stunden lang, dürfen Lieferfahrzeuge und Taxis Burg-, Norder- und Osterstraße von 19 bis 10 Uhr befahren, also 15 Stunden lang.
Der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club (ADFC) Aurich hatte das bereits im September in der Aktion „Foto des Monats“ angeprangert. „Warum sollen zum Beispiel um 19.30 Uhr Taxen und Lkw durch die fast menschenleere Fußgängerzone fahren dürfen, Radfahrer aber nicht?“, hatte Albert Herresthal vom Vorstand des ADFC-Kreisverbandes Aurich gefragt. Der Verband hatte zudem auf die Nachbarstädte Leer und Norden hingewiesen. In den dortigen Fußgängerzonen haben Radfahrer und Lieferfahrzeuge einheitlich von 19 bis 10 Uhr freie Fahrt.
Offene Türen eingerannt
Bei der Stadt Aurich rannte der ADFC mit seinem Hinweis offene Türen ein – so schien es zumindest. Die Stadtverwaltung teilte seinerzeit auf Anfrage der Redaktion mit, dass die Zeitfenster für Rad- und Lieferverkehr in der Fußgängerzone noch in diesem Jahr vereinheitlicht werden sollen, und zwar auf die Spanne von 18 bis 10 Uhr. Diese Aussage bezog sich auf das Jahr 2022. Das neue Jahr ist da, die neuen Schilder jedoch noch nicht. Was ist da los? Die Redaktion hat erneut bei der Stadt nachgefragt.
Ordnungsamtsleiter Helmut Lücht klärt auf: „Aufgrund der Vielzahl der Schilder haben wir es nicht geschafft, alle rechtzeitig zu bestellen.“ Man wolle alle Hinweistafeln in einem Rutsch austauschen, „damit es nicht zu Verwirrungen kommt“. Um alle Enden der Fußgängerzone einschließlich der vielen Lohnen zu bestücken, seien an die 40 Schilder notwendig. Daher sei man in Verzug geraten. Lücht verspricht: „Spätestens Ende Februar stehen die Schilder.“
Mit der neuen Regelung gewinnen Radfahrer im Vergleich zu heute drei Stunden: Abends dürfen sie künftig schon ab 18 Uhr durch die Fußgängerzone fahren (statt ab 20 Uhr), vormittags bis 10 Uhr (statt bis 9). „Ab 18 Uhr ist in der Fußgängerzone ja nicht mehr viel los“, sagt Lücht. Daher gebe es keinen Grund, Radfahrern dann noch die Durchfahrt zu verbieten.