Taxifahrer dürfen mehr  Immer noch kein gleiches Recht für Radfahrer

| | 04.01.2023 07:09 Uhr | 0 Kommentare
Lieferfahrzeuge und Taxis dürfen zwei Stunden länger in die Auricher Fußgängerzone fahren als Fahrräder. Foto: Archiv/Luppen
Lieferfahrzeuge und Taxis dürfen zwei Stunden länger in die Auricher Fußgängerzone fahren als Fahrräder. Foto: Archiv/Luppen
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In Aurich haben Taxifahrer mehr Rechte als Radfahrer: Sie dürfen abends eher und morgens länger die Fußgängerzone befahren. Das sollte sich 2022 ändern. Daraus ist nichts geworden.

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