Prozess in Aurich  Versuchter Mord – er wollte seinen besten Freund erstechen

Bettina Keller
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Von Bettina Keller
| 03.01.2023 16:56 Uhr | Lesedauer: ca. 5 Minuten
Nach der Bluttat im Integrationsstützpunkt in Aurich-Extum wurden Spuren gesichert. Foto: Archiv/Boschbach
Nach der Bluttat im Integrationsstützpunkt in Aurich-Extum wurden Spuren gesichert. Foto: Archiv/Boschbach
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Ein 35-Jähriger steht seit Dienstag wegen versuchten Mordes vor Gericht. Mit einem Küchenmesser stach er im Mai auf seinen besten Freund ein, der nur durch eine Notoperation überlebte.

Aurich - Er hat seinen besten Freund mit einem Küchenmesser beinahe umgebracht: Seit Dienstag muss sich ein 35-jähriger Georgier vor dem Auricher Schwurgericht wegen versuchten Mordes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung verantworten. Beim Prozessauftakt gab er an, sich an den Vorfall im Mai vergangenen Jahres in einer Asylbewerberunterkunft in Aurich-Extum nicht erinnern zu können.

Das 29-jährige Opfer gleicher Nationalität wurde von der Attacke gegen 2.10 Uhr im Schlaf überrascht. Der Mann konnte fliehen und sich in einem anderen Raum der Wohnbaracke an der Johannes-Diekhoff-Straße in Sicherheit bringen. Die Stichverletzungen an Armen, Beinen und Unterbauch überlebte er dank einer Notoperation.

Opfer ist unauffindbar

Momentan ist der Geschädigte – der wichtigste Zeuge – unauffindbar. Seit dem 25. Oktober hat ihn das Ausländeramt zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Es wird vermutet, dass er sich in die Niederlande abgesetzt hat. „Das Opfer hören, wenn es denn noch lebt, macht schon Sinn“, meinte der Vorsitzende Richter Björn Raap dazu trocken.

Pflichtverteidigerin Sandra Baumann teilte mit, der Geschädigte sei dem Angeklagten nicht mehr böse: „Er und das Opfer waren beste Freunde – und sind es immer noch. Aktuell besteht kein Kontakt.“ Würde er auftauchen, „könnte man über einen Täter-Opfer-Ausgleich sprechen“, wobei ihm ein Schmerzensgeld-Angebot gemacht würde.

Küchenmesser mit einer 19 Zentimeter langen Klinge

Erster Staatsanwalt Frank Lohmann verlas in der Anklageschrift, der 35-Jährige habe am 18. Mai zusammen mit dem 29-Jährigen, der in einem anderen Haus der Einrichtung untergebracht war, Alkohol konsumiert. Die zwei seien in Streit geraten. Der 29-Jährige habe sich schlafen gelegt. Einige Minuten später soll der 35-Jährige ein Küchenmesser mit einer 19 Zentimeter langen Klinge aus einem Schrank genommen haben. Er soll sich zum Zimmer des Schlafenden begeben haben und ihm Stichverletzungen an Armen, Beinen sowie eine sieben Zentimeter lange Wunde im Unterbauch mit einer Darmperforation zugefügt haben. Der Verletzte konnte die Flucht ergreifen. Er brachte sich in einem anderen Raum, den er abschloss, in Sicherheit. Ein blutiger Fußabdruck und Einstichstellen am Türblatt zeugten davon.

Die Verteidigerin glaubt, das fehlende Erinnerungsvermögen des Angeklagten sei keine Schutzbehauptung. „Sie haben zusammen drei Flaschen Wodka getrunken. Das haut auch Gewohnheitstrinker um“, begründete sie. Ihr Mandant könne aber „nicht ausschließen, dass es sich so verhalten hat“. Wenn es so gewesen sei, „tut es ihm fürchterlich leid und er würde alles dafür tun, es rückgängig zu machen“. Der große, muskulöse Angeklagte mit dem kahlen Schädel war in einem schwarz-weißen Karohemd und einer dunklen Hose zu der Verhandlung erschienen. Er beantwortete Fragen des Gerichts über eine Dolmetscherin. „Es ist schwer zu vermuten, worüber wir gestritten haben. Wir haben vorher eigentlich nicht gestritten“, ließ er sich zum möglichen Streitgeschehen ein. Die beiden sind in Deutschland aufeinander getroffen, als er im Februar 2020 seinen Asylantrag gestellt hat.

Zusammen gekocht und getrunken

Am Nachmittag des Tattags haben sie zusammen gekocht – Eier mit Käse und Bratkartoffeln. Danach haben sie zu trinken angefangen, miteinander gesprochen, mit dem Handy Musik abgespielt. „Kurz darauf kam der Iraner dazu“, erinnerte der Angeklagte. Sie hätten weitergetrunken. Sein Freund sei weggegangen: „Ich glaube, er hat gesagt, dass er nicht mehr weiter trinken konnte.“

Die Erinnerung des Angeklagten setzte erst wieder ein, als er den Krankenwagen sah und seine Handwunde im Krankenhaus genäht wurde. Am nächsten Tag habe man ihm auf der Polizei erklärt, warum er da sei, sagte er.

Angeklagter saß bereits in Haft

Auf dem Handy des Angeklagten wurden zwei tatrelevante Chatnachrichten um 4.33 Uhr und um 5.03 Uhr gesichert. In der ersten bittet er einen Bekannten, er solle „den Anwalt anrufen, ich bin völlig grundlos festgehalten worden“. Die zweite lautete: „Wenn mir was passiert, dann ist der deutsche Staat daran schuld. Ich bin nicht verrückt, noch habe ich eine Straftat begangen.“

Der Georgier saß in seiner Heimat bis 2013 achteinhalb Jahre in Haft – wohl wegen eines Streits, wie er meinte. Er sei dort gefoltert worden. Nach seiner Entlassung hat sich der langjährige Tänzer als Tanzlehrer versucht, aber nach zwei Jahren zu trinken begonnen. Nach Deutschland kam er, um Arbeit zu suchen – „das hat so nicht geklappt“. Inzwischen wurde er hier zweimal wegen Diebstahls verurteilt. Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung bei einem Vorfall am 6. April 2022 in einem Supermarkt in Bramsche bei Osnabrück wird in diesem Verfahren mitverhandelt.

Tatort war laut Polizei sehr unübersichtlich

Zeugen zufolge war die Alkoholisierung des 35-Jährige in der Tatnacht nicht offensichtlich. Das sagten die beiden Polizeibeamten, die als erste am Tatort gewesen sind. Der sei sehr unübersichtlich gewesen. Viele Personen hätten herumgestanden und auf sie eingeredet, ein Asylbewerber habe übersetzt. Man habe zunächst den Angeklagten mit der notdürftig verbundenen Handverletzung in einem Wohn-Essbereich stehen sehen. Ein Zeuge habe ein Messer überreicht. Erst dann seien sie darauf hingewiesen worden, dass woanders noch „ein Toter“ läge. „Wir waren zwei bis drei Stunden in der Chaosphase. Das hat sehr lange gedauert“, meinte ein Streifenpolizist.

Der Prozess wird am 10. Januar um 9 Uhr in Saal 003 fortgesetzt.

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